Elterngeldantrag: Müssen selbstständige Einkünfte bei Mischeinkünfte angegeben werden?

  • Hallo liebe Mitglieder :) Ich hoffe ihr könnt mir bei diesem Thema zum Elterngeld helfen. Wir bekommen unser erstes Kind und voraussichtlicher Geburtstermin ist der 24.10.2024.

    Ich bin heute darauf gestoßen, dass man bei Mischeinkünften vor der Geburt einen anderen Bemessungszeitraum für Elterngeld hat als jemand der nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat.

    - Mischeinkünfte: Kalenderjahr zuvor (Januar 2023 bis Dezember 2023)
    - Nur Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit: 12 Monate vor der Geburt (September 2023 bis Oktober 2024)


    Und zwar bin ich vollzeit angestellt und nebenher selbstständig. Somit wird man für das Elterngeld als selbstständig betrachtet, und der Bemessungszeitraum ist das Kalenderjahr vor der Geburt. Mein durchschnittlicher monatlicher Gewinn war im Kalenderjahr zuvor sehr gering (ca. 60-90€ pro Monat). Seit Januar 2024 habe ich eine Gehaltserhöhung bei meinem Arbeitgeber bekommen. Das heißt, das höhere Gehalt wäre gar nicht im Bemessungszeitraum mit drin, und das Elterngeld wird aufgrund meines Gehalts vom Kalenderjahr zuvor und meiner selbstständigen Einkünfte bemessen. Das wäre für mich ein Nachteil und ich würde somit weniger Elterngeld rausbekommen, als wenn ich nur "Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit" angebe, denn hier ist der Bemessungszeitraum die 12 Monate vor der Geburt und hier wäre die Gehaltserhöhung mit einberechnet.

    Deshalb die Frage hier im Forum, ob ich beim Elterngeldantrag weitere Einkünfte wie "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" angeben muss oder nicht?

  • Xenia

    Hat das Thema freigeschaltet.