Testament

  • Hallo,

    bei Vorlage eines eröffneten privatschriftlichen Testamentes nebst Eröffnungsprotokoll in dem nur ein Erbe bedacht ist, verweigert die Versicherung die Auszahlung der Lebensversicherung. Die Versicherung besteht auf einen Erbschein.

    Nach neuster BGH Rechtsprechung dürfte doch ein Erbschein nicht mehr unbedingt gefordert werden.

    Liege ich da richtig?


    Freundlichen vorweihnachtlichen Gruß

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.