Steuererklärung bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenversorgung

  • Guten Morgen zusammen,

    seit nunmehr zwei Jahren schaffe ich es endlich, meine Steuererklärungen selber zu machen :thumbup: . Dafür nutze ich das Steuerprogramm WISO, womit ich auch sehr zufrieden bin. Aktuell versuche ich meiner Mutter bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Sie erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Hinterbliebenenversorgung meines verstorbenen Stiefvaters, welcher zu Lebzeiten verbeamtet war.

    Ich habe bei ihrer Steuererklärung die Funktion eingestellt, dass WISO die notwendigen Unterlagen des Finanzamtes direkt importieren kann. Es vereinfacht die Steuererklärung ungemein und ich will einfach sicher gehen, dass alles seine Richtigkeit hat. Nun habe ich zum ersten Mal gesehen, dass meine Mutter in zwei Steuerklassen eingeteilt ist:

    - Steuerklasse 1 für die Hinterbliebenenbezüge des LBV

    - Steuerklasse 6 für die Erwerbsminderungsrente

    Mich hat der Umstand mit der Einteilung in zwei Steuerklassen zunächst verwirrt, nach meiner Recherche scheint es aber seine Richtigkeit zu haben :/ . So weit, so gut. Allerdings habe ich weiterhin ein paar Unklarheiten:

    1. Bei den Angaben des LBV muss ich zwingend eine Tätigkeit angeben, allerdings passt nichts auf den Status meiner Mutter "Empfängerin von Hinterbliebenenbezüge" oder Witwenrente. Habt ihr diesbezüglich eine Idee?

    2. Dann frage ich mich, ob es generell für diese Konstellation (Hinterbliebenenbezüge + Erwerbsminderungsrente) Besonderheiten bei der Steuererklärung gibt (insbesondere was das Absetzen von Werbungskosten angeht).

    3. Und zu guter Letzt geht es mir um den Begriff "Hinterbliebenenbezüge". Handelt es sich hier um einen Oberbegriff für Witwenrente, Waisenrente, etc. Oder gibt es einen Unterschied zwischen Hinterbliebenenbezügen und Witwenrente?

    Mir ist durchaus bewusst, dass ich hier keine konkrete Anleitung für die Steuererklärung bekommen kann/werde. Dennoch wollte ich mich etwas austauschen. Vielleicht kennt ja jemand eine ähnliche Konstellation :)

    Ich danke euch vorab vielmals und wünsche schon einmal einen guten Rutsch ins neue Jahr!

    Liebe Grüße

  • Matthias P 30. Dezember 2024 um 11:05

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • seit ... zwei Jahren [mache ich] meine Steuererklärungen selber [... ]. Dafür nutze ich das Steuerprogramm WISO [...].

    Aktuell versuche ich, meine Mutter bei ihrer Steuererklärung zu unterstützen. Sie erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung sowie die Hinterbliebenenversorgung meines verstorbenen Stiefvaters, welcher zu Lebzeiten verbeamtet war.

    [...] Nun habe ich zum ersten Mal gesehen, dass meine Mutter in zwei Steuerklassen eingeteilt ist:

    - Steuerklasse 1 für die Hinterbliebenenbezüge des [Landesamtes für Besoldung Ba-Wü]

    - Steuerklasse 6 für die Erwerbsminderungsrente

    Mich hat der Umstand mit der Einteilung in zwei Steuerklassen zunächst verwirrt, nach meiner Recherche scheint es aber seine Richtigkeit zu haben :/ .

    Steuerklassen spielen nur für quellenbesteuerte Einkommen eine Rolle, also für die Lohnsteuer. Zu den lohnbesteuerten Einkommen zählen alle Gehälter und auch Pensionen, Renten allerdings nicht. Die Witwenpension bekommt Deine Mutter netto ausbezahlt (Steuern schon weg), ihre eigene Rente bekommt sie brutto und muß sie selber versteuern.

    Bei der Steuererklärung spielen Steuerklassen keine Rolle mehr.

    Allerdings habe ich weiterhin ein paar Unklarheiten:

    1. Bei den Angaben des LBV muss ich zwingend eine Tätigkeit angeben, allerdings passt nichts auf den Status meiner Mutter "Empfängerin von Hinterbliebenenbezügen" oder Witwenrente. Habt ihr diesbezüglich eine Idee?

    Ich kenne WISO nicht, kann hier also nicht weiterhelfen. "Pensionär" geht nicht?

    2. Dann frage ich mich, ob es generell für diese Konstellation (Hinterbliebenenbezüge + Erwerbsminderungsrente) Besonderheiten bei der Steuererklärung gibt (insbesondere was das Absetzen von Werbungskosten angeht).

    Hat sie denn überhaupt Werbungskosten? Für Altersbezüge gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 €. Wenn sie mehr Werbungskosten hat, kannst Du diese gern angeben.

    3. Und zu guter Letzt geht es mir um den Begriff "Hinterbliebenenbezüge". Handelt es sich hier um einen Oberbegriff für Witwenrente, Waisenrente, etc. Oder gibt es einen Unterschied zwischen Hinterbliebenenbezügen und Witwenrente?

    Pensionen werden seit jeher voll versteuert. Renten hingegen werden teilweise versteuert, wobei sich der Anrechnungsgrad nach dem Rentenzugangsjahr bemißt.

    Beamte (und ihre Hinterbliebenen) bekommen weder Lohn, noch Gehalt, sondern Bezüge. Der Volksmund spricht dennoch von Pension, im Falle Deiner Mutter also von einer Witwenpension.

    Sowohl die Witwenpension, als auch die eigene Erwerbsminderungsrente werden automatisch ans Finanzamt gemeldet. Das Finanzamt kennt auch den Anrechnungsgrad, aus dem es im ersten vollständigen Rentenjahr einen individuellen Freibetrag errechnet. Da kannst Du nichts falsch machen.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, Achim!

    Zitat von Achim Weiss

    Ich kenne WISO nicht, kann hier also nicht weiterhelfen. "Pensionär" geht nicht?

    "Pensionär" geht, so habe ich es jetzt auch eingetragen. Ich war mir zuvor mit dem Begriff nicht sicher, weil es in diesem Punkt ja die "Witwenpension" von meiner Mutter ist.

    Zitat von Achim Weiss


    Hat sie denn überhaupt Werbungskosten? Für Altersbezüge gibt es einen Werbungskostenpauschbetrag von 102 €. Wenn sie mehr Werbungskosten hat, kannst Du diese gern angeben.

    Ich glaube nicht, ich werde die Pauschale nehmen.

    Kennst du sonst noch Dinge, die sie absetzen könnte?

    Spenden wollte ich beispielsweise mit aufnehmen. Zudem lebt meine Mutter in einer Eigentumswohnung. Soweit ich weiß, könnte sie auch Instandhaltungskosten absetzen, sofern sie eine offizielle Rechnung dafür hat, richtig?

    WISO rechnet dir vorab den Betrag aus, den du erstattet bekommst bzw. den du nachzahlen musst. Da ich selber immer eine ordentliche Rückzahlung erhalten habe, war ich überrascht, dass meine Mutter aktuell ca. 1300 € an Steuern nachzahlen muss.

    Eine Steuernachzahlung scheint bei Rentner aber eher der Regelfall zu sein, oder?!

    Beste Grüße und einen schönen Abend

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort, Achim!

    Gern geschehen.

    "Pensionär" geht, so habe ich es jetzt auch eingetragen. Ich war mir zuvor mit dem Begriff nicht sicher, weil es in diesem Punkt ja die "Witwenpension" von meiner Mutter ist.

    Man soll ins Steuerformular den Beruf eingeben. Ich wüßte allerdings nicht, wo im Steuerrecht diese Angabe notwendig wäre. Vielleicht bei den Werbungskosten? Ein Schweißer kann einen Schweißerhelm als Werbungskosten absetzen, ein Rentner ohne Nebenerwerb aber nicht?

    Ich glaube nicht, ich werde die [Werbungskosten-]Pauschale nehmen.

    Dafür brauchst Du dann überhaupt nichts einzutragen, die Pauschale bekommst Du automatisch.

    Kennst du sonst noch Dinge, die sie absetzen könnte?

    Klar, aber ich weiß natürlich nicht, ob das für Deine Mutter paßt. Das muß sie (bzw. Du) schon selber wissen. Geh doch einfach das Interview von WISO durch, so wie Du es für Dich selbst vermutlich auch machst. Das Programm stellt schon die richtigen Fragen.

    Spenden wollte ich beispielsweise mit aufnehmen. Zudem lebt meine Mutter in einer Eigentumswohnung. Soweit ich weiß, könnte sie auch Instandhaltungskosten absetzen, sofern sie eine offizielle Rechnung dafür hat, richtig?

    Man kann in Grenzen "haushaltsnahe Leistungen" absetzen. Danach fragt Dich WISO auch.

    WISO rechnet dir vorab den Betrag aus, den du erstattet bekommst bzw. den du nachzahlen musst. Da ich selber immer eine ordentliche Rückzahlung erhalten habe, war ich überrascht, dass meine Mutter aktuell ca. 1300 € an Steuern nachzahlen muss.

    Eine Steuernachzahlung scheint bei Rentner aber eher der Regelfall zu sein, oder?!

    Sie wird häufiger. In Deinem Fall liegt sie nahe.

    Bei kleinen Renten und kleinen Anrechnungsfaktoren kommt der Grundfreibetrag zum Tragen, so daß am Ende keine Steuer anfällt. Die Anrechnungsfaktoren steigen aber laufend, und nicht alle Renten sind klein.

    Deine Mutter bekommt eine Pension, die wird der Lohnsteuer unterworfen, wird also netto ausbezahlt. Damit ist der Grundfreibetrag abgedeckt. Für jede zusätzliche Einnahme fällt Steuer an. Das dürften bei Deiner Mutter zwischen 20% und 25% sein, also (die von Dir genannten) 1300 € für etwa 5000 bis 6000 € Rente im Jahr.

    Ist das ihr erstes Renten/Pensionsjahr? Für welches Jahr erstellst Du die Steuererklärung? 2023? Dann bist Du spät dran, die Erklärung wäre zum 02.09.2024 fällig gewesen.

    Wenn meine Annahme 2023 stimmt, wird sie einen Steuerbescheid für 2023 mit einer Nachzahlung von 1300 € für 2023 bekommen (Deine Angabe!), dazu einen Bescheid über eine nachträgliche Vorauszahlung in etwa gleicher Höhe für 2024 (also nochmal etwa1300 €, vielleicht auch etwas mehr) sowie einen Bescheid über laufende Vorauszahlungen alle Vierteljahre ab 2025 (jeweils etwa 350 € im März, Juni, September und Dezember).

    Der Bescheid für die nächste Erklärung, die Du für Deine Mutter für das Jahr 2024 machst (vorzugweise etwas früher im Jahr!) wird nur einen kleinen Betrag aufweisen (Nachzahlung oder Rückzahlung, weil die Steuer für 2024 ja nachträglich vorausbezahlt ist. Auch in den Folgejahren wird nicht viel passieren: Alle Vierteljahre Vorauszahlungen von etwa einem Viertel der zusätzlichen Steuerschuld.

    Die beschriebene dicke Nachzahlung gibt es nur einmal, dafür hat Deine Mutter aber bis jetzt ihre Rente nicht versteuert, bekommt sie aber auch schon seit 2023.

    WISO macht das schon!

  • Guten Abend Achim,

    abermals vielen Dank für deine ausführliche Erklärung, ich habe dabei wieder einiges gelernt. Ich wünsche Dir und Deiner Familie alles Gute für das neue Jahr.

    Beste Grüße

    Niklas