Erbauseinandersetzungsvertrag: Ein paar Fragen

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Notare rechnen bekanntlich nach dem Geschäftswert ab. Kommt es nicht zur Beurkundung, kann der Notar eine Entwurfsgebühr berechnen. War der Entwurf vollständig, hat man durch die Nichtbeurkundung im Zweifel keine Kostenersparnis im Vergleich zur Beurkundung. Beurkundet man bei einem anderen Notar, zahlt man also im Zweifel doppelt.

    Das ist „so“ nicht richtig. Eine Beurkundung verursacht eine 20/10 Geschäftsgebühr. Kommt es vor Beurkundung und nach Entwurfserstellung aus unerfindlichen Gründen dazu, dass die Beurkundung nicht stattfindet, rechtfertigt die Erstellung des Entwurfs eine 10/10 Gebühr, die für den Fall, dass man dann doch beurkunden möchte und es zur Beurkundung beim (den Entwurf erstellenden) Notar kommt, in der späteren Geschäftsgebühr für die Beurkundung aufgeht.


    Nimmt ein anderer Notar dann die Beurkundung vor, bekommt der die 20/10 Geschäftsgebühr - und der den Entwurf erstellende Notar bekommt die o.g. 10/10 Gebühr.


    Das ist dann also nicht doppelt bezahlt, sondern „nur“ 1,5x.


    Ein wenig mehr Kontext zur Anwendung (GNotKG) findet man z.B. hier: https://www.notar-sankt-augustin.de/kosten.php oder hier: https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Leider nein. Einschlägig ist hier KV 21302 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG: Danach beträgt der Gebührensatz bei einer vorzeitigen Beendigung des Verfahrens 0,5 bis 2,0. Nach § 92 Abs. 2 GNotKG ist bei einem vollständigen Entwurf zwingend die Höchstgebühr zu erheben - hier also (einen vollständigen Entwurf unterstellt) also eine 2,0 Gebühr.

  • Was ist denn das für eine Notarln ??

    Würde ich mal abklären.

    Ehrlich gesagt ist er (es ist ein Mann) jetzt schon voll im Boot und man wird ihn wohl nicht mehr auswechseln.

    Tomarcyexperimentiert gerade mit Genderformulierverfahren. Im letzten Jahr hat er nach Phettberg gegendert (das Forenlesy, die Forenlesys), dann ist er aufs generelle Femininum umgestiegen (alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht als Frauen bezeichnen). Das oben ist eine Mischung aus generellem Femininum und Binnen-I.


    Mal schauen, wo er letztlich landet!

  • Leider nein. Einschlägig ist hier KV 21302 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG: Danach beträgt der Gebührensatz bei einer vorzeitigen Beendigung des Verfahrens 0,5 bis 2,0. Nach § 92 Abs. 2 GNotKG ist bei einem vollständigen Entwurf zwingend die Höchstgebühr zu erheben - hier also (einen vollständigen Entwurf unterstellt) also eine 2,0 Gebühr.

    na dann hab ich wohl in meinem Lehrberuf jahrelang alles verkehrt gemacht, alternativ hat sich seither alles geändert, was ich gelernt habe und Du hast Recht, möchte ich nicht ausschließen. Danke für Deine Einschätzung / Deinen Hinweis.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • Ist Dir klar, daß Du gerade mit einem Profi rechtest?

    Nun, Telepathie gehört nicht zwingend zu meinen Kernkompetenzen. Ich habe auch schon erklärt, woher ich meinen Kenntnisstand herleitete.


    Allerdings ist mir hier in den letzten Tagen im Forum schon mehrfach Einiges um ein Vielfaches klar(er) geworden.

    Viele Grüsse

    *EW*

    :thumbup:

  • elderly.woman Ich habe eben noch mal nachgeschaut: vor dem 1. August 2013 war Deine Aussage mit der 10/10 Gebühr tatsächlich richtig - § 145 Abs. 3 KostO. Vielleicht liegt Deine Ausbildung einfach schon zu lange zurück. Dein Nickname deutet darauf hin😉