Vollzeit arbeiten und vollzeit studieren: Kann ich Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen für mein Studium absetzen?

  • Hallo zusammen,

    ich arbeite derzeit vollzeit (40 Stunden/Woche) und studiere gleichzeitig vollzeit (40 Stunden/Woche). Mein Studium ist auch meine erste Ausbildung. (Zur Erklärung: Ich besuche keine Vorlesungen, sondern lerne ausschließlich mit den Skripten und nehme mir Urlaub für die Prüfungsphasen, wodurch es mir möglich ist, beides parallel zu machen)

    Da ich jedoch häufiger zur Arbeit fahre als zur Universität, gilt meine Arbeit offiziell als meine erste Tätigkeitstelle. Soweit ich weiß, kann man ja nicht zwei „erste Tätigkeitsstellen“ haben.

    Meine Frage ist nun: Kann ich trotzdem Fahrtkosten/Verpflegungspauschalen für mein Studium absetzen, auch wenn es nicht meine erste Tätigkeitstelle ist?

    Ich habe bereits versucht, Antworten zu finden (z.B. mit Hilfe von ChatGPT und dem WISO GPT-Tool), aber leider hat mir das nicht weitergeholfen. Habt ihr vielleicht Tipps, was ich in diesem Fall noch rausholen könnte, wenn das Absetzen nicht möglich ist?

    Ein Gedanke, den ich hatte: Kann ich mein Studium während der Prüfungsphase als meine erste Tätigkeitsstelle angeben, indem ich angebe, dass meine Vollzeitbeschäftigung zu dieser Phase endet und nach der Prüfungsphase wieder startet?

    Ich würde mich über hilfreiche Antworten und Erfahrungen freuen!

    Danke im Voraus!

  • Elena H. 12. Januar 2025 um 21:23

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich arbeite derzeit vollzeit (40 Stunden/Woche) und studiere gleichzeitig vollzeit (40 Stunden/Woche).

    Du hattest es bereits vor einem Jahr erwähnt. Was hat das Finanzamt denn zu Deiner Steuererklärung 2023 gesagt? Dort hast Du doch sicher auch Studienkosten angegeben.

    Meine Frage ist nun: Kann ich trotzdem Fahrtkosten/Verpflegungspauschalen für mein Studium absetzen, auch wenn es nicht meine erste Tätigkeitstelle ist?

    In steuerlichen Dingen kommt es sehr aufs Detail an, und das kann ich aufgrund Deiner knappen Beschreibung natürlich nicht einschätzen. Klar ist eins: Belege, die man hat (und seien es Eigenbelege), die können nicht verlorengehen.

    Ich nehme an, es geht ums Jahr 2024.

    Wieviel Kosten hattest Du denn für Dein Studium? Bis 6000 € wird das Finanzamt die Kosten vermutlich problemlos abnicken, und das sind schon einmal 500 €/m.