Hallo Zusammen,
ich habe einen Wohn-Riestervertrag, den ich mir später in Form einer Rente auszahlen lassen kann.
Wie versteht ihr folgenden Passus:
Besonderheiten für Bezieher von Leistungen aus einem gesetzlichen Altersvorsorgesystem vor dem 62. bzw. 60. Lebensjahr:
Besteht ein Anspruch auf eine Leistung aus einem gesetzlichen Altersvorsorgesystem bereits vor Vollendung des 62. bzw. 60. Lebensjahres, kann die Auszahlung der lebenslangen Rentenleistung aus dem Altersvorsorge-Bausparvertrag ebenfalls ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Ich beziehe eine unbefristete Erwerbsminderungsrente. Vom 60. Lebensjahr bin ich noch ein gutes Stück entfernt.
Wird die Rente trotzdem schon gezahlt?
Danke und liebe Grüße,
Wanka