RSU (Restricted Stock Units) & Steuererklärung

  • Hi zusammen,


    ich habe eine Frage zu RSUs (Restricted Stock Units) und der Angabe in der Steuererklärung.

    Zur kurzen Erklärung: Ich bekommen järhlich von meinem US-Arbeitgeber eine gewisse Anzahl an Aktien zugeteilt, von denen immer anteilig die Hälfte "für Steuern" verkauft wird und die anderen Hälfte quasi dann in mein Depot wandert.

    In meiner Lohnsteuerbescheinigung von 2024 werden diese in Zeile 10 "Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9.) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen" und 19 "Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden – in 3. enthalten."


    Meine Fragen dazu sind:

    - Wieso werden die RSUs nicht komplett in Zeile 10 bzw. 19 erfasst? Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

    - Auf meinen klassischen Arbietslohn (Zeile3) zahle ich knapp 27 % Lohnsteuer, auf die Aktien in Zeile 10 aber knapp 42 %? Kann mir einer erklären warum, weil das ja streng genommen auch Teil meines Gehalts ist? Oder sieht das Finanzamt das anders?


    Würde mich freuen, wenn es hier den ein oder anderen Experten/Expertin gibt, der vllt. auch weiß ob man da bei der Steuerkerlärung etwas anpassen könnte. vielen Dank vorab.

  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wieso werden die RSUs nicht komplett in Zeile 10 bzw. 19 erfasst? Gibt es dafür einen bestimmten Grund?

    Arbeitest du für die deutsche Niederlassung, oder wirst du direkt vom HQ aus USA bezahlt?

    Liegen die zugeteilten RSUs in einem Depot in USA oder in DE?



    Ich war für viele Jahre bei der deutschen Niederlassung einer US Firma, und meine RSUs wurden weder in 10 noch in 19 aufgeführt, die wurden stets dem Gesamtbrutto zugerechnet. Ob das so stimmt kann ich nicht beurteilen, aber da das hier keine kleine Niederlassung war, und die Abrechnungen über einen namhaften externen Dienstleister stattfanden, gehe ich davon aus, dass das alles seine Richtigkeit hatte.



    Kurzer Hinweis zu Schluss: falls du die versteuerten Anteile liegen lässt um sie nach weiteren Kursgewinnen zu verkaufen, so musst du den zusätzlichen Gewinn in deiner Steuererklärung angeben.