Hallo, liebe Community,
... ich habe heute eine Frage zum Thema „Außenwirtschaftsverordnung“ (AWV).
Wenn man über „WeltSparen (Raisin SE)“ investiert kann man sowohl bei „inländischen“ Instituten, also in Deutschland, als auch bei „ausländischen“ Instituten, also in Europa, Geld anlegen.
Wie verhält sich dann mit der Außenwirtschaftsverordnung?
Ist Weltsparen nur ein „Vermittler“, was bedeutet würde, dass ich mich um die Außenwirtschaftsverordnung, also um die Meldepflicht kümmern muss, oder ist hier Weltsparen in der Pflicht, da ich ja dort auf ein Verrechnungskonto überwiesen habe und von dort geht es dann zu einem ausländischen Geld Institut?
Mit freundlichen Grüßen Monstermush