Herzliche Grüße ins Forum!
Kann irgendjemand einen Erfahrungsbericht über die förderschädliche Auflösung eines Riester-Altvertrages, abgeschlossen vor 2005 / bis 31.12.2004, teilen?
Die Erträge sind in diesem Fall steuerfrei.
Mich interessiert, ob das reibungslos geklappt hat, sprich ob der Anbieter das automatisch berücksichtig hat.
Diese Regelung ist vielen Menschen nicht bekannt - ich traue gewissen Anbietern zu, dass sie auch den dortigen Systemen / Automatismen nicht bekannt ist und pauschal die Abgeltungssteuer einbehalten wird - so wie es wohl bei neueren Verträgen üblich ist.
Ja, ich habe diese Frage bereits meinem Anbieter (Hannoversche / Standard Life) gestellt - warte aber seit kurz vor Weihnachten auf eine konkrete Antwort ...
Erfolgt bei einem vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Kapitalauszahlung erst nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsabschluss und erfüllt der Vertrag die weiteren Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung, unterliegt die Kapitalauszahlung insgesamt nicht der Besteuerung (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG).