Beiträge von GrandmasterMUC

    Es gibt genug andere Kreditkarten bei denen solche Probleme nicht existieren.

    Warum nicht eine von denen?

    Bis dato ist doch noch gar nicht bekannt, ob überhaupt ein Problem existiert.

    Ich habe diese Karte auch, allerdings noch kein Auslandseinsatz. Die Aussage mit den 2 % Fremdwährungsgebühr wundert mich etwas. Nach meinem Kenntnisstand hatte die Barclays New Visa gerade den Vorteil, dass bei Kartenzahlungen in Fremdwährung keine Fremdwährungsgebühr anfällt. Und die Konditionen sollten sich bei der Übernahme durch Easybank eigentlich nicht verändert haben.

    Evtl. wird hier etwas verwechselt. Denkbar wäre z. B., dass die Währungsumrechnung über PayPal oder per Dynamic Currency Conversion (Abrechnung in Euro statt Landeswährung) erfolgt ist. Dabei entstehen oft schlechtere Wechselkurse, die fälschlicherweise der Kreditkarte zugeschrieben werden.

    Habe mir die App gerade mal aufs MacBook geladen.

    Es scheint zumindest am MacBook keine Möglichkeit zu geben, PDFs etc. zu importieren. Also muss alles manuell neu eingepflegt werden ... Evtl. übersehe ich das auch.

    Der Jahrespreis wäre zumindest im Vergleich zu Paqet oder getquin sehr attraktiv.

    Ich bleibe bei PP - langt für meine bescheidenen Positionen völlig.

    Die Broker machen ein gutes risikoloses Geschäft

    Es sei ihnen gegönnt.

    Ich finde den Artikel etwas drüber. Den letzten Absatz peinlich. Wohl ein beleidigter Kommentator.

    Die meisten werden hier ein bisschen Spielgeld aus Spaß an der Freude beigesteuert haben. Wer bei diesem Hype und der Überzeichnung ernsthaft geglaubt hat, 100% Zuteilung zu erhalten, ist etwas naiv. Und wer das Ganze dann auch noch über teure Broker praktiziert, lernt zumindest für die Zukunft aus diesem Fehler.

    Vielleicht sollte FT eine Pro-Version launchen, um dann solche komplexeren Ideen zugänglich zu machen. Zugang hat nur, wer ein paar Fragen korrekt beantworten kann. Ähnlich dem Kenntnisnachweis, bevor man beim Broker mit Derivaten etc. handeln darf ;)

    Ähnlich Absatz 10 im WpHG:
    Vor der Erbringung Verbreitung anderer Wertpapierdienstleistungen Schnapsideen als der Anlageberatung oder der Finanzportfolioverwaltung 1-ETF-KISS-Lösung hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen von den Kunden Finanztip Informationen einzuholen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden Leser / Zuschauer in Bezug auf Geschäfte mit bestimmten Arten von Finanzinstrumenten oder Wertpapierdienstleistungen, soweit diese Informationen erforderlich sind, um die Angemessenheit der Finanzinstrumente oder Wertpapierdienstleistungen für die Kunden beurteilen zu können. Sind verbundene Dienstleistungen oder Produkte im Sinne des Absatzes 9 Gegenstand des Kundenauftrages, muss das Wertpapierdienstleistungsunternehmen beurteilen, ob das gesamte verbundene Geschäft für den Kunden angemessen ist. Gelangt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen auf Grund der nach Satz 1 erhaltenen Informationen zu der Auffassung, dass das vom Kunden gewünschte Finanzinstrument oder die Wertpapierdienstleistung für den Kunden nicht angemessen ist, hat es den Kunden darauf hinzuweisen. Erlangt das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht die erforderlichen Informationen, hat es den Kunden darüber zu informieren, dass eine Beurteilung der Angemessenheit im Sinne des Satzes 1 nicht möglich ist. Näheres zur Angemessenheit und zu den Pflichten, die im Zusammenhang mit der Beurteilung der Angemessenheit geltenden Pflichten regeln die Artikel 55 und 56 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565. Der Hinweis nach Satz 3 und die Information nach Satz 4 können in standardisierter Form erfolgen.

    Ich finde die Antwort der DKB nicht schlimm.

    Finde die Antwort grundsätzlich auch vollkommen in Ordnung. Hätte mir halt etwas mehr Enthusiasmus gewünscht, dafür dann gerne auch eine längere Antwortzeit, weil man sich intern nochmal abstimmt. Die Hälfte des Jahres ist bald erreicht, die Planungen laufen sicherlich schon auf Hochtouren - sicherlich gibt es bald weitere Infos und Updates.
    Mir wurde innerhalb 2 Std. auf das Kontaktformular geantwortet, das ist ja schon mal beachtlich ;) Bin schon sehr lange DKB Kunde und sehr zufrieden - mein Depot läuft dort und sehr wahrscheinlich später auch das neue AVD.

    Sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, alte Riesterverträge anzunehmen oder liegt die Entscheidung beim Anbieter des AVD?

    Ich habe heute Früh diese Frage mal an den DKB Kundenservice gesendet. Die Antwort der DKB kam zwar sehr schnell, allerdings wirkt sie auf mich ziemlich zurückhaltend. Während andere Anbieter bereits offensiv mit dem Übertrag werben (z.B. Finanzen.net Zero), hält sich die DKB noch bedeckt. Natürlich ist nachvollziehbar, dass die gesetzlichen Details noch nicht final feststehen. Als potenzieller Neukunde würde man sich wohl aber ein etwas positiveres Signal wünschen – etwa in die Richtung, dass man das Thema aktiv verfolgt und Übertragungen grundsätzlich ermöglichen möchte, sofern der Gesetzgeber dies zulässt.
    Wenn man als Direktbank hier zu lange wartet, haben alle Neukunden schon ihre Depots bei den Neos angelegt, weil die natürlich deutlich aktiver und aggressiver sämtliche Werbekanäle ausschöpfen. Aber vielleicht will man das ja gar nicht so offensiv vermarkten - wer weiß, bis dato habe ich von der DKB lediglich eine Umfrage erhalten mit ein paar Abfragen, u.a. ob man denn grundsätzlich am neuen AVD interessiert wäre etc.


    Guten Tag ...,

    vielen Dank für Ihre Nachricht.

    Das geplante Altersvorsorgedepot startet nach aktueller Gesetzeslage frühestens ab dem 01.01.2027, Details zur konkreten Ausgestaltung und auch zur Übertragbarkeit bestehender Riester- bzw. Rürup-Verträge stehen derzeit noch nicht final fest. Deshalb kann ich Ihnen aktuell leider nicht verbindlich zusagen, ob und in welcher Form Sie Ihren bestehenden Riestervertrag zur DKB übertragen können.

    Da sich gesetzliche Rahmenbedingungen und Produktkonzepte noch ändern können, informieren wir rechtzeitig, sobald es verbindliche Aussagen zu Überträgen von bestehenden Riester-Verträgen und zu den genauen Prozessen bei der DKB gibt. Wenn Sie auf dem Laufenden bleiben möchten, können Sie sich zusätzlich für unseren Newsletter zum DKB-Börsenwissen anmelden, dort greifen wir neue Produkte und Entwicklungen regelmäßig auf.

    Ich bedanke mich für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

    Ihr Feedback ist gefragt: Schenken Sie mir zwei Minuten Ihrer Zeit und bewerten Sie unseren Kontakt: Feedback.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr M. Karle
    Deutsche Kreditbank AG

    Bereich Privatkunden
    Internet: https://www.dkb.de/

    Moin zusammen,

    mir kam grad eine Frage in den Sinn: Meinen Riester möchte ich zum Start des AVD gern in ein solches übertragen. Sind die Anbieter eigentlich verpflichtet, alte Riesterverträge anzunehmen oder liegt die Entscheidung beim Anbieter des AVD? Nicht dass die Neos/Direktbanken ein gutes und günstiges AVD anbieten aber die Kosten/Aufwände für den Eingang der Übertragung scheuen.

    Dazu habe ich auch schon mal lose recherchiert. Man kann die Depotanbieter wohl grundsätzlich nicht zwingen, einen alten Riester zu übernehmen. Aber bei 16 Mio. Riesterverträgen wird die Jagd nach Neukunden hoffentlich groß sein und sich keiner verweigern.

    Finanzen.ner Zero hat schon mal eine To Do Liste erstellt - die scheinen also auf jeden Fall nicht abgeneigt zu sein ;)

    https://www.finanzen.net/ratgeber/news/…-02-06-2026-01/

    Heltanos

    Sorry und danke, soweit war ich noch nicht vorgedrungen. Wäre auch zu schön gewesen ...

    1) Alle verwertbaren Vermögensgegenstände sind vorbehaltlich des Satzes 2 als Vermögen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; zudem andere Formen der Altersvorsorge, wenn sie nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge gefördert werden ...

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html

    Allerdings sehe ich da Interpretationsspielraum für Hobbyjuristen. Der Vertrag an sich bzw. das AV-Depot als "andere Form der Altersvorsorge" ist ja per se ein gefördertes Produkt, nur nicht unbedingt jeder enthaltene Euro ;) Aber das führt jetzt zu weit.

    Prinzipiell ja. Aber ungeförderte Beiträge zählen nicht zum getzlich gesicherten Schonvermögen.

    Ich denke das ist nicht korrekt. Es müsste das gesamte AV-Depot zum Schonvermögen zählen. Auch die ungeförderten Beiträge und auch das mögliche 2. AV-Depot, also in Summe 13.680 EUR pro Jahr, die man vor zukünftigem Zugriff schützen könnte.

    Grund: Einmal eingezahlt ist es zweckgebunden für die Altersvorsorge und kann nur förderschädlich frühzeitig entnommen werden. Das Gesetz spricht von "als Altersvorsorge gekennzeichneten Vermögensgegenständen". Es fordert an keiner Stelle, dass diese Beiträge staatlich bezuschusst worden sein müssen. Das Altersvorsorgedepot ist als reines Altersvorsorgeprodukt zertifiziert und rechtlich per se als solches gekennzeichnet.

    Haben wir den gleichen Anbieter (angesichts deiner Rendite eher nicht...)?

    Standard Life / Hannoversche Leben. Das Geld geht da in irgendeinen "With-Profit-Funds", der unterliegt irgendwelchen "Smoothing"-Verfahren. Gestartet damals 2002 mit über 70% Aktienquote ... Das kann sich natürlich alles noch zum deutlich schlechteren drehen, aber bis dato plane ich, den Vertrag bzw. das Guthaben erst mal nicht direkt ins AV-Depot zu konvertieren. Das AV-Depot wird zunächst parallel laufen, der Riester beobachtet. Habe noch ca. 24 Jahre bis zur Rente ...

    damit die Rente bis zum 110. Lebensjahr wegfällt.

    Die Möglichkeit des zeitlich begrenzten Auszahlens bis 85 soll für alle zertifizierten AV-Verträge gelten - theoretisch auch für alte Rieser-Verträge. Das müsste man ggf. mit seinem Anbieter ausfechten - ggf. Anbieter wechseln oder Gebühr akzeptieren. Ich habe dazu mal eine Anfrage bei meinem Anbieter gestellt, mit einer Antwort ist erfahrungsgemäß in ca. 8 Monaten zu rechnen ;)
    Sofern der alte Riester passabel läuft (bei mir ist das der Fall - knapp 0,4% Effektivkosten bei derzeit ca. 5,x% Rendite), sollte man das ggf. in die Berechnungen und Überlegungen einfließen lassen.

    "Finanztest erläutert in seiner Analyse zur Riester-Reform explizit die zwei Auszahlvarianten, die ab 2027 gelten: die lebenslange Rente oder der befristete Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr. Zudem wird dort bestätigt, dass ein Anbieterwechsel nach fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei möglich sein muss, wenn der alte Anbieter die neuen Auszahlmodelle nicht im Altvertrag umsetzt."

    -> D.h. ich muß jedes Jahr das Geld aus der Steuereklärung reinvestieren. Mache ich das? Denke ich daran?

    MÜSSEN tut man das ja nicht, für die maximale Effizienz sollte man es aber machen. So meint er das glaube ich.

    Du könntest die jährliche Steuererstattung schätzen, durch 12 teilen und dann auf deinen Sparplan draufrechnen. Statt 150 EUR für den maximal geförderten Teil überweist du dann 180 oder was auch immer dabei dann rauskommt. Ob die bspw. 30 EUR Differenz ins AV-Depot oder in ein anderes Depot geht, bleibt ja dir überlassen.

    Ich habe bereits diverse KIs mit sämtlichen zur Verfügung stehenden persönlichen Angaben und IST-Beständen gefüttert und bekomme da ziemlich gute Ergebnisse mit Rechenbeispielen / Vergleichen / Steuersimulationen etc.
    Sicherlich muss man die Ergebnisse überprüfen - es schleichen sich wie so soft bei KI schnell Fehler ein, bspw. wurde oft die Teilfreistellung bei ETF nicht berücksichtigt, sowas muss man halt erkennen und korrigieren.
    Meine persönliche Situation ist nicht sehr komplex, daher kann ich bereits jetzt - auf Basis der zugänglichen Infos zum AV Depot - schon sagen, was ist aller Voraussicht nach ab 01.01.2027 machen werde.
    Auch sehe ich das AV-Depot als Sicherheitsbaustein, da das dortige Vermögen analog zu Riester bei Arbeitslosigkeit geschützt ist, als Schonvermögen gilt und nicht herangezogen werden darf. Mir persönlich ist das wichtig, natürlich kostet das aber Flexibilität und je nach persönlicher (steuerlicher) Situation auch Rendite.

    Mal was anderes - das war mir neu:

    Ich habe einen alten, nicht allzu schlecht laufenden Riestervertrag (selten, gibt es aber). Eigentlich wollte ich das Guthaben darin bis dato möglichst direkt nach Start ins neue AV-Depot verfrachten, aber nun scheint es auch möglich zu sein, Riesterverträge nach den neuen Regelungen bei Renteneintritt bis 85 auszahlen zu lassen und nicht mehr bis zum vermuteten Ableben mit 100 zu verrenten.

    Das erfordert zumindest in meinem Fall dann doch weitere Rechenspielchen. Rieser stehen lassen, ggf. sogar weiter besparen, parallel neues AV-Depot beginnen etc.

    "Das Gesetz regelt die Einführung des neuen Altersvorsorgedepots ab 2027, schreibt aber gleichzeitig eine Flexibilisierung der Auszahlungsformen für alle zertifizierten Verträge vor."

    Theoretisch fallen darunter doch auch alte Riesterverträge, oder wie würde ihr das auslegen?

    Zentrale Passage: Neufassung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG), insbesondere die Flexibilisierung der Auszahlungsphase (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 AltZertG n.F.).

    Das stimmt. Erst die Tage wieder erhalten. Dort steht alles schwarz auf weiß.

    Schwarz auf weiß scheint Millionen von Leuten nicht genug zu triggern. Es müsste vermutlich mindestens auch als TikTok Reel ausgespielt werden mit Musik unterlegt. Ein QR Code könnte das lösen und ggf. irgendwelche bunten Buzzwords.

    Mehr als 50 % der Deutschen haben mangelhaftes Finanzwissen lt. Finanztipstudie.

    Eine YouGov/Postbank-Umfrage sagt:
    34,6 % fühlen sich wenig bis gar nicht informiert
    26,7 % informieren sich überhaupt nicht aktiv über Finanzen

    Hochgerechnet auf ~84 Mio. Einwohner:

    ~25–30 Millionen Menschen mit schwachem Finanzwissen

    ~20 Millionen, die sich praktisch gar nicht damit beschäftigen