Hallo liebe Forumexperten,
ich bin 64 Jahre seit 12/2024 Altersrentner. Im nächsten Jahr, also 2026, werden mir 2 Direktversicherungen ausgezahlt:
- 1 LV, Abschluss 10/1998, ab 2007 privat weitergeführt, ab 6/2023 beitragsfrei gestellt
- 1 RV, Abschluss 01.12.2004, ab 2008 privat weitergeführt, ab 6/2023 beitragsfrei gestellt
Meine Frage ist nun, ob ich die Auszahlung der Versicherungssummen (jeweils als Einmalkapitalzahlung) in der Steuererklärung für 2026 angeben muss? Da beide Verträge vor 2005 abgeschlossen wurden, müsste die Auszahlung m. M. nach ja steuerfrei sein, also für das FA damit irrelevant. Bin mir aber bei dem Punkt (Eintrag in Steuererklärung) nicht 100%ig sicher.Über eine kurze Beantwortung würde ich mich freuen.
VG aus Berlin