Bentin Schatzmeister:in

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Hallo Bentin,

als Rentner hast Du deutlich weniger Möglichkeiten Werbungskosten abzusetzen.

Bislang kannten die Ämter nur Rentner bzw. Nicht-Rentner.

Du muss eine „Gewinnerzielungsabsicht“ aufzeigen.

Das ändert sich gerade durch neue politische Vorgaben, denn bei Arbeitskräftemangel

muss ein Land gegensteuern.

VG