Umzug wg. Arbeitszimmer

  • Euer Beitrag vom 21.4.25 „Fürs Arbeitszimmer umziehen und Umzug absetzen“ war schon bei seinem Erscheinen veraltet, der BFH hatte das da schon abgelehnt und der SPIEGEL hatte auch schon darüber berichtet:

    Bundesfinanzhof: Umzug für Arbeitszimmer ist nicht steuerlich absetzbar
    Wer wegen besserer Homeoffice-Möglichkeiten in eine größere Wohnung wechselt, kann die Kosten dafür nicht steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof…
    www.spiegel.de


  • Euer Beitrag vom 21.4.25 „Fürs Arbeitszimmer umziehen und Umzug absetzen“ war schon bei seinem Erscheinen veraltet, der BFH hatte das da schon abgelehnt und der SPIEGEL hatte auch schon darüber berichtet:

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…ac-da9a26e47f9b

    Verkehrter Postkasten!

    Du möchtest offensichtlich die Redaktion von Finanztip erreichen, bist aber hier im Forum gelandet, wo Laien sich über Finanzthemen unterhalten. Die Redaktion von Finanztip liest hier nicht mit.

    Probiers doch mal über die Kontaktseite oder per E-Mail!