Hallo,
ich habe mir eine Zeit lang selbst Gedanken gemacht und recherchiert, aber bin noch auf keine Lösung gestoßen, sodass ich dieses Forum bemühen wollte, in der Hoffnung, dass Ihr mir weiterhelfen könnt:
Meine Freundin ist Beamtin bei der Berufsfeuerwehr in der Besoldungsgruppe A7 mit Anspruch auf freie Heilfürsorge und hat mit Ausbildungsbeginn 04/2019 eine kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen. Nach Ende der Ausbildung und Verbeamtung auf Lebenszeit (04/2025) haben wir nun überlegt, ob der Wechsel in die große Anwartschaft sinnvoll wäre. Wenn sie 25 Jahre im aktiven Einsatzdienst voll bekommt, würde sie mit 60 in Pension gehen, ansonsten mit 67.
Für die kleine Anwartschaft bezahlt sie derzeit 11,11 Euro und für die große Anwartschaft würde sie 74,74 Euro für das Eintrittsalter 34 Jahre bezahlen.
Dafür habe ich ein Angebot bei der Versicherung, mit der Bitte der Berechnung für das Pensionsalter 60 und 67, eingeholt:
- Beitrag im Alter mit kleiner AwV (Anwartschaftsversicherung) bei Pensionierung mit 60: ca. 363 Euro (aus heutiger Sicht)
- Beitrag im Alter mit kleiner AwV bei Pensionierung mit 64: ca. 377 Euro (aus heutiger Sicht)
Ein höheres Alter konnte nicht simuliert werden.
- Beitrag im Alter mit großer AwV: ca. 267 Euro
Für das Eintrittsalter 67 habe ich einfach mal ca. 388 Euro zugrunde gelegt: Sie würde jetzt entweder 26 Jahre (Eintrittsalter 60) oder 33 Jahre lang 63,63 Euro mehr bezahlen für einen aus heutiger Sicht ca. 96 Euro (Eintrittsalter 60) oder ca. 124 Euro geringeren Krankenversicherungsbeitrag in der Pension.
Nun habe ich mich gefragt, ob es Sinn machen würde, es bei der kleinen Anwartschaft zu belassen und die Differenz von 64,64 Euro selbst in einen ETF zu stecken, da bei der kleinen Anwartschaft der Gesundheitszustand eingefroren wurde, was ja das Wichtigste ist und die große Anwartschaft meinem Verständnis nach auch nur den Differenzbetrag für die Altersrückstellungen für mich spart und am Kapitalmarkt anlegt. Den höheren Beitrag für die große Anwartschaft kann man zwar jährlich bei der Steuer absetzen und die gebildeten Altersrückstellungen bei der Versicherung müssen ja später auch nicht versteuert werden, aber ich bin mir unsicher, ob der Steuervorteil den Vorteil des eigenen ETF-Sparens mit größerer Rendite-Chance überwiegt.
Geht bitte davon aus, dass der selbst angelegte Differenzbetrag nicht angetastet und nur für die Bezahlung des Versicherungsbeitrages in der Pension genutzt würde.
Vielen Dank im Voraus für Eure Gedanken dazu. Ich hoffe, ich habe nichts vergessen, was für eine Einschätzung wichtig ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo.Ween