Erste Steuererklärung als Vermieter - Hilfe :-)

  • Hi

    bitte nicht steinigen - ich mache das erste mal eine Steuererklärung als Vermieter, da meine Frau eine kleine Wohnung von ihren Eltern übertragen bekommen hat. Ich nutze Wiso Steuer.

    Habe verstanden, es zählen gemäß Zuflussprinzip die Zahlungen die 2024 faktisch auf dem Konto ein/ausgegangen sind.

    Ich setze also auf der Einnahmenseite die Mieteinnahmen (KM und NK) des Jahres 2024 an. So weit, so klar.

    Jetzt ist auf der Ausgabenseite monatlich ein fester Betrag an die Verwaltung gegangen, in dem umlagefähige Betriebskosten, nicht umlagefähige Betriebskosten, Verwaltungsgebühren und Zuführung/Abfluss für die Rücklage enthalten sind. Sagen wir vereinfachend 1000€ im Jahr.

    Für die Steuer muss ich das ja scheinbar auseinanderdividieren, und z.B. Rücklagenzufuhr rausrechnen. Dazu benötige ich die Abrechnung der Verwaltung, die ich jetzt in 2025 erhalten habe. Diese ergibt eine Nachberechnung, sprich die Summe der einzelnen oben genannten Positionen ist höher als die 2024 faktisch gezahlten Beträge, sagen wir 1.200€. Wenn ich die Werte in der Steuererklärung also korrekt beziffere, habe ich 200€ höhere Ausgaben, die aber erst 2025 gezahlen werden -> dürfte ich also jetzt nach Zuflussprinzip eigentlich gar nicht in der Steuer 2024 angeben.

    Ich bin lost .... was muss ich denn jetzt für 2024 angeben? Die 1.200? Weil die 1.000 kann ich ja gar nicht runterbrechen ohne auf 1.200 zu kommen. Oder sehe ich das irgendwie zu kompliziert...?

    Danke!

  • Kater.Ka 23. Juli 2025 um 13:47

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich bin kein Steuerfachmensch und mache nur meine eigene Steuererklärung ohne Vermietung, daher bitte selbst nochmals nachprüfen.

    Es gilt meines Wissens nach das Zufluss-Abfluss-Prinzip bei Vermietungen. Das würde für dein Beispiel dann bedeuten, nur die 1000 € die im Steuerjahr 2024 auf der Ausgabenseite tatsächlich abgeflossen sind.

    Du hast für das Jahr 2024 einen Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung bekommen (in 2023), mit dem dürfte das runterbrechen der Vorauszahlungen funktioneren?? Aus der Rücklage kriegst Du ja im Normalfall keine "Rückzahlung", sondern das Geld wird nur auf die Seite gelegt, da dürfte das rausrechnen doch einfach sein?? Kann mich aber auch täuschen:S

    Die Nachforderung der Hausverwaltung von 200 € fällt demnach in das Steuerjahr 2025.

    Scheint auch so von WISO selbst erklärt zu werden https://www.buhl.de/steuer/steuererklaerung-vermieter/