Beiträge von DidiRich

    Also mehr als 150 € werde ich voraussichtlich sowieso "nur" mit knapp 7.000 € (also ca. 8 %) vor einem ETF Sparplan liegen, was so in etwa der Steuerersparnis laut dem Rechner von Finanztip entsprechen sollte. Also würde ich mir für nur 7.000 € entgangenem Gewinn, vielmehr Flexibilität "kaufen" .... für mich ein No-Brainer.

    Ich persönlich werde vermutlich die Finger davon lassen und meiner Ehefrau raten dort nur 30 € mtl. zu investieren um die beiden Kinder-Zulagen mitzunehmen

    Wenn ich diese sonderbare Auszahlung Problematik so richtig verstehe, ist es wahrscheinlich sinnvoll jährlich 360 € zu sparen und nicht mehr.

    Interessante Diskussion. Ich bin selbst auch noch zu keiner Lösung für mich gekommen und überlege mir das genauso zu machen (bzw. für meine in TZ arbeitende Gattin, welche noch die 2 Kinderzulagen mitnehmen könnte).

    Ich werde als Beamter irgendwann nach 2050 in Pension gehen und vermute (habe noch nicht die Kraft und Muse gefunden das genau zu recherchieren), dass es für mich dann weniger eine Rolle spielt ob ich Kapitalertragsteuer oder mit dem persönlichen Einkommensteuersatz die Altersvorsorge versteuern muss.

    Aus dem Bauch heraus wäre es für mich vlt. günstiger die Kapitalertragssteuer zu zahlen (auf ein normales Depot) anstatt im Altersvorsorgedepot etwas von der Steuer absetzen zu können um es später mit der Einkommensteuer zu belasten.... ganz steuerfrei wäre doch auch mal schön :)

    Ich meine anfangs gelesen zu haben, dass ein gemeinsamer Anwalt angestrebt wird.

    Tu das nicht. Mein Ex hat mir das damals wegen Kostenersparnis auch schöngeredet. Bei der ersten wichtigen Frage meinerseits sagte der Anwalt: vor Gericht könne er nur eine Person vertreten, für die andere Person (mich) würde jemand in Vertretung kommen. Ich musste also die Hälfte zahlen und wurde nicht beraten. Am Ende ein Fiasko.

    Das stimmt grundsätzlich mal, aber ich (Scheidungs-unerfahren-wie-ich-bin) würde grundsätzlich mal auch aus Kostengründen eine Mediation und eine Scheidungsfolgenvereinbarung (Notar) anpeilen ... das setzt aber natürlich eine gewisses (halbwegs anständiges) Verhältnis zwischen beiden Parteien voraus.

    Vielleicht versteht man so was nur als Betroffene(r), aber wenn ich mich scheiden lassen will, würde ich das kurz und schmerzvoll machen (Pflasermethode :)) und mich nicht ewig streiten wollen. Aber meine Frau wirft mir da immer eine Harmoniesucht vor .... :rolleyes:

    Same_but_different da musst Du deinen Weg finden, im Zweifel klare Kante (2 Anwälte und auch die gesetzliche Regelung bestehen). Aber das wäre nicht die erste Ehe bei der weit mehr 10.000 € für Anwalts-/Gerichtskosten wenigen 100.000 € Vermögen entgegenstehen würden. Sobald sich einer veletzt fühlt ... kann es einfach schmutzig werden.

    Ist das Anfangsvermögen in der Ehe noch irgendwie nachweisbar? Ich muss gestehen, ich habe das in weißer Voraussicht mal festgehalten am Anfang meiner Ehe (ist ja auch wichtig im Erbfall, glaub ich) ... tatsächlich habe ich mir da an die Aufstellung einen reminder geschrieben, anständig zu bleiben :saint:

    Hi, ich bin 41 männlich (noch) glücklich verheiratet mit 2 kleinen Kinder (5, 9) und meine Frau steckte für die Familie beruflich zurück, aufgrund meines viel höheren Gehaltes.

    Ich kann deinen Mann da nicht verstehen, es war immer unser Ziel während der Ehe schon etwas finanziell auszugleichen (z.B. durch Schenkung aus meinem Erbe an meine Frau, Geldausgleich auf das ETF-Depot), auch wenn das bei weitem nicht ausreichen dürfte um das "Zurückstecken" für die Familie finanziell zu entschädigen. Am fairsten wäre, wenn der Mann die Frau für die Care-Arbeit bezahlen würde, Kinder kriegen war ja auch eine gemeinsame Entscheidung.

    Er hat viele Jahre die finanzielle Hauptlast getragen, mag sein, aber Du hast für die Familie finanziell zurückgeseteckt. Sofern er Deine Arbeitszeit für die Familie nicht vergütet hat (mit Bereitschaftsdiensten usw. :)) sehe ich ihn da auch moralisch nicht vorne.

    Ihr lebt in der Zugewinngemeinschaft, das dürfte eigentlich alles sagen. Eine Gemeinschaft in der der Zugewinn letztendlich geteilt wird, egal ob er super klug investiert hat oder nicht.

    Meine männliche Sichtweise darauf ist, dass der Zugewinn hart sein kann, aber auch fair, vor dem Hintergrund wenn man auch finanziell weitgehend gemeinsam Entscheidungen getroffen hat (da gehe ich mal von mir aus). Mehr weh würde mir persönlich der Versorgungsausgleich, den würde ich veruschen bei einer Scheidung weg zu verhandeln durch z.B. eine Ausgleichtzahlung on Top (ohne meine zukünftige Exfrau übervorteilen zu wollen).

    Ich würde an deiner Stelle grundsätzlich mal den gesetzlichen Zugewinn betrachten und ausrechnen:

    Vorausgesetzt ihr hattet beide das gleiche Anfangsvermögen 0 € und in den 500.000 € deines Ehemannes ist die Wohnung nicht enhalten würde sich grob ein Zugewinnausgleich von 200.000 € ergeben (Differenz Vermögen 500k zu 100 k --> 400.000 € : 2).

    Wenn die Wohnung in den 500.000 € drin ist, währen es tatsächlich so 100.000 € Zugewinnausgleich (Differenz Vermögen ohne Wohnung 300k zu 100k --> 200.000 : 2 ).

    Meine einzige Frage, die mich wach hält: Hätte die rückwirkende Vertragsauflösung und nachträgliche Einstufung in Basistarif dienstrechtliche Konsequenzen für mein Beamtenverhältnis? Kurzum: Könnte der Freistaat mich entlassen? ... nächste Woche habe ich Termin mit Fachanwalt... wer aber schon eine begründete Sachauskunft geben kann, dem bin ich sehr dankbar!

    Wie sollte dein Dienstherr überhaupt davon etwas mitgebekommen? Außerdem die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis, stände regelmäßig nur bei einer Verurteilung wg. einer Straftat von über einem Jahr Haftstrafe (auch Bewährung) im Raum. Ich würde mir dq

    Die Arglist sehe ich auch nicht wirklich, eher eine Falschabrechnung des Arztes ...

    Spannende Gespräche werden das wohl, ich freu mich auch immer wenn die Zeugen Jehovas klingeln 8o ... wenn man vom Publikum quasi gleich Feedback für die Realsatire bekommt.

    Aber mal ehrlich, ich würde Gehalt und möglich Sparrate offenlegen, ebenso welche Grundabsicherung du hast (BU, Haftpflicht, ...). Da Du Deine Versicherungen vermutlich von Zeit zu Zeit anschaust, wirst Du da nicht die schlechtesten haben und kannst dankend abwinken. Bei der Sparrate würde ich den ETF-Sparplan erwähnen und warten bis da die auswendig gelernten Nachteile aufgezählt werden, die man mit etwas Finanzbildung bestimmt auch gut parieren kann.

    Allerdings würde ich das ganze auf einen Terrain machen wollen, in dem ich aufstehen und gehen kann, wann es mir beliebt. Und Kaffee und Kuchen soll der DVAG-Berater besorgen.

    Frage 1: Hat sie das Recht, die Grundsicherung wegen mangelnder Krankenversicherung zu kürzen bzw. ganz zu sperren?


    Damit zusammenhängend Frage 2: Ist Krankenversicherung eine Voraussetzung für den Leistungsempfang? (Sie hat ihm anstandslos bis heute die Grundsicherung gewährt, wohl wissend, dass er keine Krankenversicherung hat.) Auch Wohngeld wird ohne Krankenversicherung gewährt.

    Antwort 1: Eine Kürzung oder vollständige Sperrung (Versagung/Entziehung der Leistungen nach § 66 SGB I) der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII wegen fehlender Krankenversicherung ist nach aktueller Rechtslage grundsätzlich nicht zulässig.

    Antwort 2: Das Vorhandensein einer Krankenversicherung ist keine Voraussetzung für den Bezug von Grundsicherung.

    § 32 SGB XII ist hier wohl die maßgebliche Rechtsvorschrift, die Nichtmitwirkung kann höchstens dazu führen, dass die Übernahme von Krankenversicherungskosten eben nach § 66 SGB I versagt werden.

    Allerdings: Ist hier eben die Problematig der Versicherungspflicht, egal ob die Person daran ein Interesse hat oder nicht. Auch wenn ich kein Interesse habe an Steuerzahlungen, komme ich da nicht legal nicht ganz drumherum.

    Hallo, die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel ist meiner Meinung nach schon auch für Beamte wichtig, obwohl diese im Regelfall besser versorgt.

    Ist das "normal". Bei Kündigung entfällt der Anspruch. Wenn keine DU Eintritt, verfällt der geleistete Betrag ebenfalls.

    Es ist im Regelfall eine Risikoversicherung, die eben bei BU/DU leistet und sonst nicht. Es gibt glaube ich am Markt Versicherungsprodukte mit Beitragsrückgewähr oder Kombiprodukte mit einer Rentenversicherung, diese lohnen sich im Regelfall eher für den Versicherer als für den Versicherten und sollen ein gutes Gefühl geben, das Geld nicht für Absicherung "rauszuwerfen", sondern quasi indirekt etwas anzusapren. Dadurch werden die Produkte aber viel teurer als das eigentliche Absicherung der BU/DU

    Der BLLV (Lehrerverband) wird hier jedoch über seinen "Wirtschaftszweig" als Versicherungsvermittler tätig, da bin ich etwas kritisch und würde hier einen unabhängigen Makler vorziehen, welcher dir Fragen beantworten kann und Tarife vergleichen und aufarbeiten kann um dann deiner Tochter die Entscheidung zu überlassen ob Sie eher auf dein Beitrag oder die Leistung achten möchte. Persönlich kann ich da nur Dr. Schlemann empfehlen, aber schau doch mal auf der Finanztip-Website nach https://www.finanztip.de/berufsunfaehig…rung/bu-beamte/

    Meiner Meinung nach ist das immer auf das Jahr bezogen zu sehen:

    Maßgeblich ist § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 SGB V: Überschreitet Dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) aufgrund der rückwirkenden Gehaltserhöhung ab 1.1. wieder die JAE-Grenze, tritt Versicherungsfreiheit kraft Gesetzes ein, sobald der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist; dies gilt auch bei rückwirkenden Gehaltserhöhungen, die dem Kalenderjahr zuzurechnen sind, in dem der Anspruch entsteht. In diesem Fall werden Sie automatisch versicherungsfrei und verbleiben in der PKV, ein Antrag auf Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist nicht erforderlich.

    Aber ich bin da kein ausgesprochener Experte. Im Zweifel kurz bei deiner vorherigen GKV nachfragen.

    Ich habe immer mal wieder unterschiedliche Ansätze versucht zu fahren, was derzeit ein etwas wilder Mix aus ETFs geworden ist. Aber schon vor einigen Jahren, hatte ich angefangen ein 50/25/25 Ansatz zu fahren (50 MSCI World, 25 % MSCI Europe Small Caps alternativ EURO Stoxx 600 und 25 % Emerging Markets).

    Leider habe ich irgendwann zur 1-ETF-Lösung gefunden, allerdings hat mir der hohe US-Anteil immer etwas Bauchschmerzen bereitet (ja .... die Argumente des Rednitebringers und der kurzbeinigen politischen Börsen, sind alle bekannt, aber die Bauchschmerzen bleiben).

    Thomas von Finanzfluss, hat wohl in den letzten Tagen sein Portfolio von 70/30 (MSCI Wordl/EM) auf 50/30/20 umgestellt (MSCI World, MSCI EM und nur 20 % EuroStoxx600).

    Ich werde wohl langfristig auch wieder mit EM und Europa neben dem MSCI World besparen.

    Ich finde es beim Thema Finanzen nicht schlecht wenn man das aufteilt. In meiner Ehe ist das trotz beidseitiger Bemühungen auch irgendwann sehr klassisch geworden. Ich (Eheman) bin für die Familienfinanzen, Auto, usw. zuständig, die geliebte Ehefrau hat den Kopf eher bei den Kindern usw.. Da ich eine schlechte Hausfrau geheiratet habe, mache ich zwar den Löwenanteil des Haushalts ... aber beim Thema Finanzen ergreift die geliebte Ehefrau die Flucht und versucht lieber Haushalt zu mache :D

    Aber ich habe ihr versucht die Hausfinanzierung und ETFs zu erklären. Habe ihr zudem einen Ordner angelegt mit meinen Konten/Depots und Risiki-Lebensversicherungen, den sie im Fall meines zu frühen Ablebens durchtelefnieren soll und überall nach Geld fragen soll ^^

    Eine Aufgabenteilung ist nicht schlimm ... solange eine gewisse Offenheit und Grundkenntnis für das "abgeschobene" Thema da ist.

    Man kann eben nicht immer aus der Vergangenheit auf die Gegenwart und die Zukunft schließen. Zu der Zeit der Trümmerfrauen und des Wirtschaftswunders, mit denen hier Irving zu argeumentieren scheint, sind halt auch Zeiten gewesen, in denen Kinder "nebenher" funtionieren mussten. Meine Schwester (Jahrgang 1971) war im Laufgitter im Kuhstall, für ein paar Stunden alleine, als der Rest auf dem Feld oder im Werk war. Heute wäre das wohl eher undenkbar und würde das Jugendamt auf den Plan rufen ... damals war das eher verbreitet oder akzeptiert.

    Aber diese Zeiten haben sich schon in der Generation meiner Eltern (Jahrgang 1950) verändert, und so genossen deren Kinder unterschiedliche Erziehungstile, Aufmerksamtkeiten, Bequemlichkeiten und Wohlstandniveaus.

    Die Zeiten sind anders, und Kinder sind in unserer von Wohlstand und Individualismus geprägten Gesellschaft heute einfach teurer im Vergleich zur damaligen Zeit. Alleine schon deswegen, weil bei einem Doppelverdienerpaar, einer (leider meistens die Mutter) aufhört zu arbeiten oder in die Lifestyleteilzeit geht. Früher war Mutti sowieso zu Hause, weil ohne die Erlaubnis des Ehemannes weder Kono eröffnet werden konnte, oder der Ehemann ein Arbeitsverbot für die Frau ausprechen durfte ...

    Irving das war einfach andere Zeiten. Und ja Wohlstand hat eben auch die von dir aufgezeigte Kehrseite.

    *ironie-on* Wenn dem Berliner heute Bomben auf den Kopf fallen würden und er in einem Trümmerfeld zu Hause wäre, mit einer schlechten Prothese um die Ecke humpelnd, wäre die Qualität des Chai-Latte wohl nicht oberste Priorität. *ironie-off*

    Wenn ich die Genereationen vor mir Frage (80+) wären die schon über ein wenig mehr Hilfe dankbar gewesen. "Kinder kriegen die Leute immer" ... wird Adenauer zugeschrieben, das ist halt nun unter Merz nicht mehr so selbstverständlich. Kinder hat Merz glaub noch nicht so dolle beschimpft (wie Bürgergeldis und faule Work-Life-Balance-Arbeitnehmer), aber die Woche ist ja noch jung :).

    Witzige Kämpfe die hier ausgetragen werden :)

    Kinder kosten (die Eltern) definitiv Geld in Deutschland. Ich bin Beamter mit 2 Kindern und entsprechenden Familienzuschlägen, daher bin ich da (leider) privilegiert im Vergelich zu anderen.

    Meine Kinder sind (aus Überzeugung - da ich eigentlich Anhänger einer Bürgerversicherung bin) gesetzlich krankenversichert, wir wohnen in einer 60.000 Einwohner-Stadt, haben keine Hebamme bekommen, keinen Kinderarzt in der Nähe, ein Kind braucht psychologische Hilfe die noch schwerer und mit viel Leid aufzutrteiben war, der Kindergarten kostet hier im Gegensatz zu anderen Bundesländern, meine Kinder mussten in Klassen mit 30+ Kindern (obwohl der Klassenteiler niedriger ist) da das Schulsystem m.E. vor die Hunde geht (ganz abgesehen davon, dass es generell überdacht werden sollte).

    Viele Kinder von "Stützen-Familien" habe wenig Chancen sozial aufzusteigen, zwar besser als in anderen Ländern, aber man kann es besser machen.

    Ich habe manchmal nicht den Eindruck, in einem kinderfreundlichen Land zu leben und bin der Meinung (komme nun aufs Thema zurück), dass dem Staat Kinder nicht teuer genug sind und er sich das mehr kosten lassen sollte (bzw. das besser organisieren und machen sollte). Wie?! Das ist die große Frage.

    Abgeschlossen habe ich den Vertrag bei "meinem" Versicherungsmakler.

    Wir kennen uns seit über 25 Jahren sehr gut und er hat für mich bisher alles an Versicherungen gemacht. Ca. 2 Jahre nach meiner Erkrankung, habe ich ihn daher gefragt, ob ich die Unfallversicherung in meiner Situation (er kennt die Situation gut genug) noch brauche und diese noch sinnvoll ist.

    Makler nicht mit Vertreter (einer bestimmten Versicherungsgesellschaft) verwechseln. Der Makler berät Dich in deinem Auftrag, der Vertreter verkauft an Dich.

    Ich sage jetzt mal, es fängt schon mit § 8 AO an :

    "Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

    Die Frage ist welche Intention dahinter steckt .... Will ich aus Deutschland fliehen und hier keine Steuern/Sozialabgaben mehr bezahlen, kannst Du haben, aber dann gibt es die Wegzugsbesteuerung § 6 AStG und weitere witzige Regelungen des Außensteuergesetzes (da es ein Gesetz hierzu gibt, ist man wohl nicht der Erste der sich mit dem Thema beschäftigt ;))

    Behälst Du einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland und zahlst deine Steruern/Sozialabgaben, kein Problem. Da wird dann vermutlich auch kein Bürokrat die Tage zählen in denen Du unterwegs warst (was Dir als Ausländer mit deutschen Aufenthaltstitel aber durchaus passieren kann).

    Melderechtlich kannst Du dich ofW (ohne festen Wohnsitz) melden und dann eben ein Postfach einrichten oder Bekannte/Freunde als Postanschrift angeben oder eben deinen digitalen Dienstleister (Caya).... die Caritas wird das wohl kaum für Dich machen (die machen das nur bei Obdachlosen).

    Problematisch sind die vermeintlichen schlauen Leute, die als Weltenbummler in keinem Land steuerpflichtig sein wollen ... und dadurch unter Umständen von mehreren Ländern gleichzeitig als steuerpflichtig angesehen werden ^^