Beiträge von DidiRich

    Hallöchen,

    welchen Aufenthaltstitel hat der gute Mann den konkret (§ 16c AufenthG?)?

    Wenn er denn Grundsicherungsgeld nach dem SGB II erhält, hat er als AZUBI eigentlich einen immensen Einkommensfreibetrag (mind in Höhe der Minijobgrenze von derzeit 603,00 €) welcher § 11b Abs. 2b Satz 1 SGB II vom Einkommen freigelassen wird. Warum kann er daraus nicht einen Führerschein finanzieren?! Würde er also "nur" 603,00 € verdienen, wäre das komplett anrechnungsfrei und er würde daneben den vollen Regelbedarf von 563,00 € bekommen und die Miete.

    Da wird das Jobcenter nicht unbedingt noch Geld für den Führerschein hinterherwerfen, zumal das eine Leistung aus dem Vermittlungsbudget wäre und hier rein im Ermessen des Jobcenters läge.

    Ich finde im normalen Geschäftsalltag sollte ich immer die Möglichkeit zur Kartenzahlung haben, Bargeld ist ja schön und gut, verursacht aber eben auch deutliche Kosten (auch wenn der Händler immer an den Gebühren für die Kartenzahlungen bemängelt).

    Wenn man auf ein Feuerwehr-/Dorffest oder so geht, klar, da kann man Kartenzahlung nicht unbedingt erwarten.

    2019 in Norwegen konnte ich am Nationalfeiertag sogar per Karte bei einem Schülerstand zahlen (da verkauften 14 jährige Getränke an einem Pop-Up-Stand für die Klassenkasse). In Deutschland war das bei meinen Bäckern im Ort zu der Zeit undenkbar ... da sind wir Gott sei dank schon weiter.

    Für die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen durch die Pflegekasse nach § 44 Abs. 1 SGB XI ist maßgeblich, dass die Pflegeperson „regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist“. Entscheidend ist dabei nicht allein die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit, sondern die tatsächlich ausgeübte Erwerbstätigkeit; das heißt, es wird auf die tatsächliche Arbeitsleistung abgestellt .

    Wird die pflegende Person im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise freigestellt und übt daher tatsächlich keine oder nur eine reduzierte Erwerbstätigkeit aus, ist für die sozialversicherungsrechtliche Bewertung die tatsächliche Arbeitszeit maßgeblich, nicht die im Vertrag vereinbarte.

    Je nach Qualität der Entgeltabrechnung ist es daraus ersichtlich, oder eben aus der "Zusatzvereinbarung" die natürlich hierfür irgendwie schriftlich abgefasst werden sollte.

    1. Sollten wir einen Mietvertrag abschließen?
      1. Wir sind uns einig, dass ich eine kleine Miete (irgendetwas zwischen 250 und 500€) an ihn bezahle um sozusagen die "Abnutzung" des Hauses zu bezahlen. Ich habe gehört, dass die regelmäßigen Zahlungen vor dem Finanzamt als Schenkung angesehen werden können. Schenkungssteuer wollen wir natürlich vermeiden. Ist da was dran?

    Gegen die anteilige Zahlung von Nebenkosten ist nichts zu sagen, wenn ein Betrag für die "Abnutzung des Hauses" gezahlt werden soll, ist das meiner Meinung nach eine Mietzahlung, warum also keinen Mietvertrag? Das Finanzamt ist natürlich mit dabei, denn dein Partner müsste die Mieteinnahmen natürlich versteuern, bei dieser Art von -ich nenne es mal inkorrekt- Untervermietung/WG sagt das Finanzamt wohl nichts über eine zu geringe Höhe. Die Kündigungsfristen gelten dann natürlich für beide, auch wenn Du überstürzt aussziehen solltest nach einer Trennung (aber welcher Ex-Partner würde hier wohl mit einem Vollstreckungstitel und dem Gerichtsvollzieher kommen ... kann man natürlich erst hinterher sagen, wie arschig jemand bei einer Trennung werden kann ...).

    Das ist ein kopmlexes Thema und ich bin kein Fachmann und das ist keine Rechtsberatung! Ich habe aber eine KI für juristische Themen bemüht und die sagt (ohne Gewähr):

    Die Beitragspflicht zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Leistungen aus einer Schweizer Pensionskasse (PK) entsteht grundsätzlich nur, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Mitgliedschaft in der deutschen GKV besteht [1]. Nach § 256 SGB V sind Beiträge aus Versorgungsbezügen – hierzu zählen auch Kapitalleistungen aus ausländischen Pensionskassen – nur dann zu entrichten, wenn der Auszahlende (Zahlstelle) an ein versicherungspflichtiges Mitglied der GKV leistet [1].

    Wird die Auszahlung der PK vorgenommen, während Sie ausschließlich in der Schweizer Krankenversicherung versichert und nicht Mitglied der deutschen GKV (weder pflicht- noch freiwillig) sind, besteht nach der aktuellen Rechtslage keine Beitragspflicht zur deutschen GKV für diese Kapitalleistung [1] [2]. Die Beitragspflicht entsteht nicht rückwirkend für Versorgungsbezüge, die vor Beginn der GKV-Mitgliedschaft ausgezahlt wurden; eine nachträgliche Verbeitragung solcher Leistungen ist nach der Systematik des § 256 SGB V ausgeschlossen [1] [3].

    Die Rechtsprechung stellt klar, dass die Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen an die gleichzeitige Mitgliedschaft in der GKV anknüpft; eine Verbeitragung von Auszahlungen, die vor Beginn der Mitgliedschaft erfolgten, ist nicht vorgesehen [3]. Auch aus unionsrechtlichen und zwischenstaatlichen Vorschriften ergibt sich keine abweichende Behandlung [2] [4].

    Meinungsstand:
    - Die herrschende Meinung in Rechtsprechung und Literatur verlangt für die Beitragspflicht aus Versorgungsbezügen eine bestehende Mitgliedschaft in der GKV zum Zeitpunkt der Auszahlung [1] [3].
    - Eine nachträgliche Beitragserhebung für vor der Mitgliedschaft ausgezahlte Leistungen ist ausgeschlossen [1] [3].
    - Die Finanzverwaltung folgt dieser Auffassung.

    Fazit:
    Ihr Plan, die Auszahlung der Schweizer Pensionskasse während der ausschließlichen Versicherung in der Schweiz (vor Beginn der deutschen GKV-Mitgliedschaft) vorzunehmen, führt nach aktueller Rechtslage dazu, dass diese Auszahlung nicht der Beitragspflicht zur deutschen GKV unterliegt [1] [3]. Es ist nicht erforderlich, das Kalenderjahr der Auszahlung abzuwarten; entscheidend ist allein, dass zum Auszahlungszeitpunkt keine Mitgliedschaft in der deutschen GKV besteht.


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    Quellen:
    [1] SGB V § 256
    [2] LSG Baden-Württemberg 24.10.2023 – L 11 KR 3124/22
    [3] BSG 31.03.2017 – B 12 R 6/14 R,
    [4] LSG Baden-Württemberg 24.10.2023 – L 11 KR 3124/22


    Bei der Summe um die es hier geht, könnte sich professioneller Rat eines Anwalts der auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert ist, lohnen? (jaja, besonders für den Anwalt, ist klar :))

    Für mich klingt der Lösungsansatz absurd, sorry. Du sollst 75 % der laufenden Rate übernehmen, hast aber (vermutlich) nur einen Anteil von 50 % im Grundbuch; ändert ihr aber etwas am Anteil im Grundbuch wird ggf. Grunderwerbsteuer fällig.

    Wer trägt die Kosten bei größeren Reparaturen und Instandhaltungen (neue Heizung, Dach undicht, Keller undicht, usw.)? Das alles in Verbindung mit einer unerwarteten/plötzlichen Trennung mit neuem Partner .... das bietet Sprengstoff.

    Auch die Variante, dass deine Ex die Immobilie komplett übernimmt und Du mietest, scheint keine Variante zu sein, da Sie Dir da vermutlich auch nichts schenken wird, was erzielbare Miethöhe angeht.

    Klarer und sauberer Cut wäre wohl das Beste .

    Wer will so ein Haus übernehmen? Erstmal 90t€ reinzustecken, dann 2 Geschwister auszahlen und die Eltern erwarten ja aus lauter Dankbarkeit das man das wertvolle Elternhaus besitzt eine Minimal Miete. Ich denke dafür kann man neu bauen.

    Ich nicht ^^ ... aber die Menschen sind unterschiedlich und treffen auch irrationale Entscheidungen. Ich habe meinen Eltern deutlich gemacht, dass ich keine Immobilie (um die sich gekümmert werden muss) gemeinsam mit meinen Geschwistern möchte und auch kein Haus meiner Eltern übernehmen möchte. Aber seinen Eltern zu sagen, schaut wie ihr klar kommt ist leider nicht ganz einfach ||

    Die problematische Familiensituation würde vermutlich schon eskalieren bei der Frage "was ist die Immobilie wert". Daher vermutlich, entweder die Eltern schaffen das, oder müssen halt umziehen in eine geeigenete Wohnung ... damit fangen aber die Probleme wieder an. Bei mir hier im Süden, sind die alten großen Häuser nicht so viel wert, dass man davon eine altersgerechte/behindertengrechte Wohnung erwerben kann. Heißt dann zur Miete mit wenig Einkommen und Vemrögen verbrauchen, doof nur wenn man dann länger lebt als das Vermögen hält, dann zum Sozialamt (und da darf die Miete nicht so viel kosten) .... keine rosigen Aussichten.

    Vielleicht liegt es ja nicht an Der Buhmann, aber jeder Thread zum Thema Baufinanzierung geht (gefühlt) immer in so eine ungute Richtung. Ich bin Harmoniebedürftig ^^ ... das schmerzt mich.

    Zum Thema, könnte noch eine letzter Versuch tatsächlich sein sich an einen seriösen Immobiliardarlehensvermittler zu wenden. Wenn das nicht klappt, könnte ein gewilltes Kind (und Erbe) die Immobilie übernehmen (Geschwister auszahlen) und an die Eltern vermieten, oder ein Kind gibt ein Darlehen, oder die Immobilie ist halt nicht auf Dauer haltbar durch die Eltern.

    Ich stelle mir die Frage, wenn die Eltern körperlich nicht fit sind, wie lange können sie den dort alleine wohnen (oder lebt eines der Kinder nebenan?)?

    Aus den Infos hier im Thread hätte ich gemutmaßt, dass die Eltern die Immoblie schlicht nicht (ver)halten können. Natürlich möchte man den Eltern einen Umzug ersparen .... aber manchmal sind die Möglichkeiten mager.

    also ich habe mir jetzt 220 Beiträge durchgelesen. Aber ich ringe mit dem Kirchenaustritt (katholisch) und bin seit meiner Ministrantenzeit (war sehr schön) kein Kirchgänger mehr, dann kamen Jahrezente später diese Missbrauchsskandale (und deren aus meiner Sicht mangelnde Aufklärung), Limburg, Vatikanbank, .... historisch betrachtet, war die Kirche auch nicht immer der Friedensstifter, sondern stand eher für Verfolgung andersdenkender und Kriegstreiber (wenn ich so an Kreuzzüge denke).

    Aber meine Frau ist Erzieherin und würde sich durch einen Austritt, potenzielle Arbeitgeber verbauen .... und damit sind wir bei diesem besonderen Kirchgeld (BW), finanziell mache ich mich also durch einen Austritt nicht so "frei" wie ich das gerne hätte.

    Fazit, für mich ist die Kirchensteuer wie so ein Abo, das man vergessen hat zu kündigen .... eine eine Art der Freiwilligkeit :)

    Viele kluge Worte, aber noch nicht von jedem ;) ... daher reihe ich mich ein. 2017 auf 20 Jahre finanziert ... vermute mal bei ca. 2 % Zins?

    Bausparer wird keine gute Idee sein, da teuer, wenig Guthabenzins, Tilgungsbedingungen aus meiner Sicht oft nicht sehr attraktiv (im Verhältnis zum Annutätendarlehen gefühlt oft sehr hohe monatliche Rate).

    ETF-Sparplan ... nicht wirklich optimal von der Zeit, wie Du schon selbst erkannt hast. Aber den würde ich dennoch bevorzugen. Du kannst dich dann immer no entscheiden, die vollen 160.000 €♠ in 2037 zu finanzieren und den ETF erst später zu verkaufen und z.B. jährlich sondertilgen.

    Bei Wohnriester stellen sich auch mir die Nackenhaare ... und ich habe immer einen großen Bogen drum gemacht und mich nur oberflächlich damit beschäftigt.

    Teile deinem Anbieter zu dem ausdrücklich mit, dass du keine Wohn-Riester-Förderung für das Darlehen in Anspruch nehmen möchten bzw. dass die Auszahlung ungefördert erfolgen soll, sofern der Vertrag dies zulässt.

    Kann man dann quasi einen Riestervertrag (Bausparer) für den man quasi noch nie Vorteile (steuerlich oder Zulagen) erhalten hat, in einen normalen Bausparer "umwandeln"?

    Solche Mitarbeiter wie dich wünscht man sich. Maßlos von sich selbst überzeugt, und in einem Aufwaschen den Kollegen, den neuen Chef und die Führungsebene gleichermaßen abwerten.

    Naja, die Beurteilungen und Gespräche mit meinen direkten Vorgesetzten sprechen dafür. Höchstpunktzahl und Zwischenzeugnis mit einer Top-Bewertung. Ich weiß, dass das arogant klingt, aber es ist eben messbar, mein Pendant und ich arbeiten aus einem Pool heraus und er schafft eben in guten Jahren die Hälfte meiner Fallzahlen blei gleicher Arbeitsqualität. Unter Wert verkauf ich mich eben nicht gerne.

    Und ja @Pepekeke , deine "Kritik" habe ich wohl verdient, da ich den Eingangs-Thread schon sehr aus einer kurzzeitigen Frustration heraus geschrieben habe. Trotz positiver Bewertungen, passe ich nicht in die Führungsriege "bevor in nach unten trete, spucke und kratze ich nach oben" so wurde das mal gesagt in einer Bewertung meiner Chancen in die Führungsriege aufzusteigen. Deshalb beliebt bei Kollegen (auch als Stellvertreter meines Vorgesetzten) und eben unbeliebt bei der Behördenleitung. Und ja, ein einfacher Mitarbeiter bin ich nicht, aber Respekt (und Loyalität) sind keine Einbahnstraßen, zumindest nicht in meiner Welt. Ich dachte eigentlich, dass habe ich alles Akzeptiert, aber so ein kleiner (auf krawall gebürsteter) innere Schweinehund ist da wohl leider noch.


    Für mich klingt das nach "früher war alles besser". Grundsätzlich fand ich Veränderungen immer spannend.

    Ich versuche es (jetzt mehr) unter dem Aspekt zu sehen. Danke, über solche "harten" Denkanstöße freue ich mich. Es ist nur für mich schwer, jemand der in meinen Augen wenig fachliche Kompetenz mitbringt, sinnige Veränderungen zuzutrauen. Vor allem wenn er in der anderen Abteilung schon ziemliche handwerkliche Fehler prdouziert hat.


    Er schreibt über den öD. Da geht es nur nach oben raus.

    Kündigungen kennen die da doch nicht.

    Sehr verallgemeinernd, aber ja, ich habe von der Tätigkeit her meinen Traumjob gefunden, die Bezahlung stimmt... eine Kündigung kommt nicht in Frage. Ein Amtswechsel/Tätigkeitswechsel sehr ungerne, wer gibt schon gerne eine Tätigkeit auf die einem Spaß macht. Ein pendeln oder Umzug zu einem anderem Jobcenter, käme schon wegen der Familie nicht in Frage.


    <3DANKE<3 an alle hier, auch wenn das Thema nicht so wirklich in dieses Forum gehört hat. Ich werde versuchen dem "Neuen" mit offenen Visier begegnen und ein Miteinander versuchen, Dienst nach Vorschrift widerstrebt mir eigentlich, denn ich möchte Kollegen nicht hängen lassen. Vielleicht ist da auch viel Abschiedsschmerz, wenn man schon mal einen so guten Chef gehabt hat ... denkt man nicht, dass da was Besseres nachkommen wird.

    Das Problem ist, ich habe (inklusive dem Kerl jetzt) schon einige Kollegen gesehen, denen mehr "Macht und Titel" gegeben wurde und denen dass dann iwie zu Kopf gestiegen ist. Ich bin da vielleicht nicht der Typ der das verstehen kann ...

    Warum gute Chefs so rar gesät sind ... och DidiRich, ich kann doch nicht überall sein.

    Tatsächlich haben mich viele Kollegen angesprochen, sie würden sich wünschen, dass ich die Stelle übernehme, selbst mein jetziger Vorgesetzter wollte mich in Stellung bringen (was aber leider eher ein Bärendienst war) ... ich bin leider auch ein kleiner Querkopf der weiß was er kann, das ist manchmal hinderlich um die Karriereleiter erklimmen zu wollen :saint: