Verhinderungspflege

  • Hallo,

    wenn ich jetzt Verhinderungspflege für die Zeit vom01.01.2025 bis 03.08.2025 beantrage, wie hoch kann ich die Summe der Vergütung für meine Verhinderungspflege beantragen Sie ist nicht mit mir Verwandt und wohnt auch nicht bei mir. Die Pflegeperson ist unter 8 Stunden abwesend und ich habe bereits seit 04.01.2024 Pflegegrad 2.

  • Kater.Ka 1. August 2025 um 17:13

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Da hat sich glaub was ab 01.07.2025 geändert, ich weiß nur nicht ob auch rückwirkend, sofern noch nicht abgerechnt (wie bei Dir). Es steht für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 zur Verfügung, aber eigentlich solltest Du das Geld üblicherweise vorstrecken (per Überweisung), damit Du für die Krankenkasse auch einen Nachweis hast, dass das nicht unentgeltlich erfolgt ist. Sind wohl bis zu 25 € Stundensatz üblich?! Hast Du im Vorfeld nichts mit der pflegenden Person vereinbart?


    Verhinderungspflege
    www.pflege.de