Ich habe 2012 im Alter von 59 Jahren einmalig eingezahlt und erhalte seit 2022 eine monatliche Altersrente von 0,6 % meines Einzahlungsbetrags. Bis kurz vor Ende des 3. Auszahlungsjahres habe ich keine Überschussbeteiligung erhalten.
Die Auskünfte meiner Versicherung deute ich dahingehend, dass ich damit rechnen muss, möglicherweise in Zukunft keine Überschussbeteiligungen mehr zu erhalten und damit keinen Inflationsausgleich. Innerhalb von 25 Jahren würde sich damit die Kaufkraft meiner Rentenauszahlungen bei einer durchschnittlichen Inflationsrate von 2% auf etwa 60,9 % reduzieren.
Ist das rechtlich so in Ordnung?