2024 wäre eine Einmalzahlung aus der betrieblichen Altervorsorge (bAV) fällig gewesen. Das paßte mir steuerlich nicht in den Kram und ich konnte mit Tricks die Auszahlung auf dieses Jahr verschieben.
Trotzdem habe ich interessehalber mal nachrerechnet, was es bedeutet hätte, wäre die Zahlung doch 2024 erfolgt. Ich habe für die Rechnung mein zu versteuerndes Einkommen (zvE) aus dem Steuerbescheid (gut 76.000 €), den Auszahlbetrag der bAV (gut 41.500 €) und eine Lohnsteuerjahrestabelle für 2024, deren Korrektheit ich anhand des Steuerbescheids überprüft habe, verwendet. Die Differenzen für die einzelen Einkommenswerte habe ich immer getrennt für Steuer und Soli berechnet und dann beides addiert. Am Ende war ich echt überrascht: bei der Fünftelung ergeben sich gut 330 € mehr Steuern + Soli als bei der "normalen" Besteuerung. Kann das sein? Wenn ja, liegt das an der Mechanik der Steuerberechnung? Wenn nicht, wo könnte mein Fehler liegen?
Wenn man im Netz recherchiert, stößt man auf die Aussage, daß nur bei ungewöhnlich geringen steuerpflichtigem Einkommen so etwas auftreten könne.
Ich habe dann noch ein wenig gespielt und festgestellt, daß bei meinen Rechnungen zwischen einem zvE von 67.900 und 68.000 € die Grenze überschritten wird.