Wird im Gesetzentwurf zur sogenannten Aktivrente der Steuerfreibetrag von 24.000 € im Jahr ZUSÄTZLICH zum allgemeinen Grundfreibetrag von ca. 12.000 € gewährt? Oder ist letzterer in den 24.000 enthalten? Ich finde unterschiedliche Angaben dazu.
Besten Dank