Aktuell wird der Vorstoß der Bundesregierung zu einer Rentenreform 2026, dem Rentenpaket, kritisch aufgenommen [URL:https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/einigung-koalitionsausschuss-rentenpaket-102.html]. Wie aus dem Begleittext [URL:https://www.tagesspiegel.de/downloads/beschlusse-zur-rente] zum Rentenpaket hervorgeht, soll eine neu einberufene Rentenkommission bis Q2 2026 mögliche Maßnahmen zur Absicherung der Rente prüfen und bewerten: Darunter auch die Einbeziehung weiterer Einkunftsarten in die Beitragsbemessung (Rn. 78 auf Seite 6): Hier kann man vermuten, dass auch Kapitalerträge, typischerweise abgeltend besteuert und daher bisher RV-beitragsfrei, bis zur Bemessungsgrenze der RV verbeitragt werden könnten. ➡️ Was bedeutet das für uns? ➡️ Wer ist von diesem Szenario betroffen? ➡️ Welche Änderungen für einen wirksamen privaten Vermögensaufbau ergeben sich hieraus?