Frage zu Forderungsausfalldeckung in Privathaftpflichtversicherung

  • Hallo,

    ich schwanke zurzeit sehr zwischen den Tarifen Classic Plus von HUK24 und dem Leistungspaket L der AXA.

    Bei einer Sache bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die richtig verstanden habe. In den Bedingungen zur Forderungsausfalldeckung der HUK24 steht

    Zitat

    Unsere Zahlungspflicht umfasst auch die gesetzliche Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts und die sonstigen erforderlichen Kosten einer Rechtsverfolgung

    Die AXA hingegen hat einen bei der Roland Rechtsschutz einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadensersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen und hier gilt

    Zitat

    Der Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten
    -eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen
    Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes;
    ...

    Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000,- Euro begrenzt.


    Ich würde das jetzt so verstehen:

    -bei der Huk24 bekomme ich zwar meine Rechtsverfolgungskosten dann unbegrenzt ersetzt, muss diese aber vorstrecken, weil ich erst einen Titel erwirken muss und der Schuldner dann zahlungsunfähig sein. D.h., sollte es im schlimmsten Fall um Millionen gehen bin ich davor pleite (insbesondere Gerichtskostenvorschuss) bzw. muss Prozesskostenhilfe beantragen.

    -bei der AXA bin ich zwar für meinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten auf 150.000 € begrenzt, bekomme aber wie bei einer "normalen" Rechtsschutzversicherung Deckungszusage, d.h., der Gerichtskostenvorschuss z.B. wird vorab von AXA/Roland gezahlt.


    1.) Ist das so korrekt?

    2.) bezogen auf die AXA: ich verstehe nicht ganz, unter welchen Bedingungen denn dann überhaupt diese Rechtsschutz von vornherein einspringt. Forderungsausfalldeckung besteht ja nur, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und ich einen Titel gegen diesen erwirke. Aber wie soll das von vornherein feststehen? Geht es hier um eine "Erfolgsprognose"? Wie läuft das in der Praxis?

    3.) Würde mir die AXA gegen Mietnomaden helfen? Vorsatz wäre ja eingeschlossen und bei der Forderungsausfalldeckung wird ja die Versicherung "spiegelbildlich" angewendet, so wie wenn der Schädiger ich als Versicherungsnehmer wäre. Und nach den Bedingungen wären Schäden an der gemieteten Wohnung, sogar Schimmelschäden, ja versichert.


    Danke vorab für jeden hilfreichen Hinweis! :)

  • Kater.Ka 4. Dezember 2025 um 04:37

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • 1. Wenn es die Versicherer so schreiben, dann soll es wohl korrekt sein.

    2. Stell diese Fragen doch direkt so bei den Versicherern, dann hast du Gewissheit.

    3. In meinen Augen nicht, Du sprichst doch hier von einer Privathaftpflicht. Du benötigst eine Vermieterrechtsschutz.

  • In meinen Augen nicht, Du sprichst doch hier von einer Privathaftpflicht. Du benötigst eine Vermieterrechtsschutz.

    Es geht hier primär nicht um Rechtsschutz oder irgendwelche Streitigkeiten und Mietzahlung o.ä. Es geht darum, dass ein nicht haftpflichtversicherter oder vermögensloser Mieter Schäden anrichten könnte, auf denen man eben durch die Forderungsausfalldeckung nicht sitzen bleiben würde.

    Rechtsschutz hat hiermit erst mal nichts zu tun.

  • sorry, das hilft mir nicht weiter. Die Mitarbeiter da versprechen einem gerne irgendwas, was im Ernstfall überhaupt keine Relevanz hat.

    Die Bedingungen lesen kann ich auch selber, was ich getan habe und hier eben auf entsprechendes Feedback gehofft hatte, was ja irgendwie Sinn eines Forums ist sich auszutauschen. Ich muss mich wohl damit abfinden dass ich das nicht erhalten werde.

  • Warum soll es denn AXA oder Huk24 sein?

    Ohne Preise und Bedingungen der Huk oder AXA zu kennen, würde ich bei der Haftpflicht zur WGV tendieren, da sind Drohnen und deliktunfähige Kinder auch mit dabei und es gibt eine Bestleistungsgarantie und das für unter 50€ für eine Person im Jahr!


  • Ohne Preise und Bedingungen der Huk oder AXA zu kennen

    Genau das ist der Punkt. Bereits auf die Schnelle: Ausschluss von Schimmel; Bei der Forderungsausfalldeckung Ausschluss von Schäden an Immobilien, wenn nicht selbst genutzt, und an KFZ.

    Ich will dich nicht angreifen, aber das hat null komma null mit meinen Fragen zu tun. Die sind ganz konkret auf die o.g. Bedingungen bezogen und nichts anderes.

    PS: Übrigens ist der Betrag für nicht im öffentlichen Dienst Tätige höher.

  • Hmm, das Thema Schimmel scheint dir sehr wichtig zu sein. Hast du damit Probleme in der Mietwohnung?

    Nein. Als Vermieter wäre das aber der Alptraum und ein wichtiger Punkt.

    Aber nachdem ganz offensichtlich außer Belehrungen, Sticheleien und völlig an der Frage vorbeigehenden Kommentaren niemand ansatzweise zum Thema beizutragen hat, melde ich mich hier ab. Schade. Ich hätte mir von diesem Forum etwas anderes erwartet. Haben die langjährigen Nutzer wieder ihr Ziel erreicht gegen die Neulinge :thumbup:

  • Es ist eine sehr spezielle Frage, auf die scheinbar niemand die von dir erwartete Lösung parat hat. Du suchst hier scheinbar lediglich ein Abnicken, keine andere Meinung.

    Haben die langjährigen Nutzer wieder ihr Ziel erreicht gegen die Neulinge :thumbup:

    Die Aussage ist totaler Quatsch, niemand hat hier etwas erreicht. Aber nun gut.

  • Es ist eine sehr spezielle Frage

    Mag sein

    Du suchst hier scheinbar lediglich ein Abnicken, keine andere Meinung.

    Nein, definitiv nicht. Aber eine Meinung zum Thema, nicht zu irgendwelchen nicht gestellten Fragen. Es geht mir um die o.g. Vertragsbedingungen, nicht darum welche Versicherung jetzt "besser" oder "schlechter" sein soll. Huk und Axa sind hier auch nicht relevant, ich kann die aus der Frage auch komplett entfernen bzw. anonymisieren, die Fragen bleiben gleich.