Hallo,
ich schwanke zurzeit sehr zwischen den Tarifen Classic Plus von HUK24 und dem Leistungspaket L der AXA.
Bei einer Sache bin ich mir nicht ganz sicher ob ich die richtig verstanden habe. In den Bedingungen zur Forderungsausfalldeckung der HUK24 steht
ZitatUnsere Zahlungspflicht umfasst auch die gesetzliche Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts und die sonstigen erforderlichen Kosten einer Rechtsverfolgung
Die AXA hingegen hat einen bei der Roland Rechtsschutz einen Rahmenvertrag über eine Spezial-Schadensersatz-Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen und hier gilt
ZitatDer Versicherer trägt die zur Rechtsverfolgung erforderlichen Kosten
-eines für den Versicherten tätigen Rechtsanwaltes bis zur Höhe der gesetzlichen
Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen Rechtsanwaltes;
...Die Entschädigung ist in jedem Rechtsschutzfall auf 150.000,- Euro begrenzt.
Ich würde das jetzt so verstehen:
-bei der Huk24 bekomme ich zwar meine Rechtsverfolgungskosten dann unbegrenzt ersetzt, muss diese aber vorstrecken, weil ich erst einen Titel erwirken muss und der Schuldner dann zahlungsunfähig sein. D.h., sollte es im schlimmsten Fall um Millionen gehen bin ich davor pleite (insbesondere Gerichtskostenvorschuss) bzw. muss Prozesskostenhilfe beantragen.
-bei der AXA bin ich zwar für meinen eigenen Anwalt und die Gerichtskosten auf 150.000 € begrenzt, bekomme aber wie bei einer "normalen" Rechtsschutzversicherung Deckungszusage, d.h., der Gerichtskostenvorschuss z.B. wird vorab von AXA/Roland gezahlt.
1.) Ist das so korrekt?
2.) bezogen auf die AXA: ich verstehe nicht ganz, unter welchen Bedingungen denn dann überhaupt diese Rechtsschutz von vornherein einspringt. Forderungsausfalldeckung besteht ja nur, wenn der Schädiger nicht zahlen kann und ich einen Titel gegen diesen erwirke. Aber wie soll das von vornherein feststehen? Geht es hier um eine "Erfolgsprognose"? Wie läuft das in der Praxis?
3.) Würde mir die AXA gegen Mietnomaden helfen? Vorsatz wäre ja eingeschlossen und bei der Forderungsausfalldeckung wird ja die Versicherung "spiegelbildlich" angewendet, so wie wenn der Schädiger ich als Versicherungsnehmer wäre. Und nach den Bedingungen wären Schäden an der gemieteten Wohnung, sogar Schimmelschäden, ja versichert.
Danke vorab für jeden hilfreichen Hinweis! ![]()