Wohngeld, Schonvermögen, Betriebsrente

  • Hallo!

    Ich bekomme voraussichtlich ab dem 01.01.26 Wohngeld.

    zum 01.09.26 wird eine Betriebsrente in einer Summe ausbezahlt.

    Gesamtvermögen unter 90.000,- Euro inklusive Betriebsrente.

    Gehört die Betriebsrente zum Schonvermögen sehe ich das richtig?

    Grüße!

    Franz

  • Kater.Ka 16. Dezember 2025 um 05:31

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Wenn die Betriebsrente ausgezahlt wird, nachdem bzw. während Du schon Wohngeld bekommst, fällt sie nicht unter Schonvermögen, sondern unter Einkommen, s.hier:

    Wohngeld und Vermögen: Welche Freibeträge gibt es beim Wohngeld beantragen?
    Wohngeld und Vermögen: Wer trotz Ersparnissen Wohngeld bekommen kann, welche Freigrenzen gelten und wann das Vermögen zu hoch ist.
    leistungslotse.com

    D.h., dann würde Dein Anspruch auf Wohngeld durch die Auszahlung wieder wegfallen. Wie lange, weiss ich nicht.

    Würdest Du erst die BR-Auszahlung bekommen und danach Wohngeld beantragen, würde die Einmalauszahlung unter Schonvermögen fallen.

    Zur Höhe des Schonvermögens: Sicher anerkannt wurden bisher 60.000 €, es gibt aber Urteile bis 86.920 €, wenn >60 Jahre, s.:

    Höheres Schonvermögen beim Wohngeld für über 60-Jährige
    Sigmaringen (jur). Über 60 Jahre alten Mieter können bei einem Wohngeldantrag auf ein höheres Schonvermögen pochen. Das Wohngeld darf nicht pauschal verweigert…
    www.fachanwalt.de

    Ob es eventuell rechnerisch Sinn machen könnte, das Wohngeld erst nach der Auszahlung zu beantragen (wenn finanzell möglich), kann ich nicht einschätzen.