Wie wird die Kirchensteuer bei gemeinsamer Veranlagung berücksichtigt, wenn nur der/die schlechter verdienende Partner/in kirchensteuerpflichtig ist?
Ehegattensplitting
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Des Infector -
26. August 2017 um 08:48 -
Erledigt
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Hi,
wie die Kirchensteuer in diesem Fall ungefähr berechnet wird, kann man hier grob nachlesen (ab "Bei der glaubensverschiedenen Ehe[...]"):
https://www.haufe.de/finance/financ…_HI1635694.htmlEtwas ausführlicher und mit Beispielen hier:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz…rentModule=home
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz…rentModule=home
Und ganz genau erfährt man es von einem Rechtsanwalt oder Steuerberater.Bei Finanztip kann man nachlesen, wie/wo die Kirchensteuer abgesetzt werden kann:
https://www.finanztip.de/sonderausgaben/#c11024Viele Grüße
erdnuss