Guten Tag,
Ich (Anfang 40) werde voraussichtlich Ende des Jahres in von der reinen Selbstständigkeit als Coach und Seminarleitung in eine Festanstellung als Seminarleitung wechseln. Ich bleibe parallel als Coach selbstständig und würde gerne von der privaten KV in die gesetzliche KV wechseln. Ich habe mich gefragt, ob es hier den einen oder anderen Profi gibt, der mir ein paar Fragen beantworten kann.
Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit im Coaching nur verhältnismäßig wenig, die Umsätze betragen ca. 1/3 meiner Einkünfte von dem das meiste für Miete etc. drauf geht, dass soll sich aber natürlich ändern.
- Ich werde wahrscheinlich eine 50%-Stelle antreten, da die Wochenarbeitszeit bei 39 Stunden liegt, würde das bedeuten, dass ich 19,5 Stunden pro Woche arbeite. In den meisten Informationen die ich gelesen habe, war die Sprache von min. 20 Wochenstunden ansonsten würde individuell entschieden. Es wäre ggf. möglich die Stundenzahl zu erhöhen, um über die 20h-Grenze zu kommen, würde ich aber nicht bevorzugen, daher die Frage, wie relevant diese Grenze ist?
- Die Stelle bezieht sich auf Wochenseminare (also z.B. 1x im Monat Montag-Freitag, d.h. die Stunden werden eher pauschal berechnet, als eindeutig erfasst), macht das einen Unterschied für die Beurteilung?
- Damit ich wechseln kann, ist es notwendig, dass ich (deutlich?) mehr in der Anstellung verdiene, als als Selbstständiger. Kann man das Verhältnis ungefähr in Prozent ausdrücken (also 70% des Umsatzes in Anstellung und 30% aus Selbstständigkeit oder ähnlich)?
- Gibt es eine Mindestzeit, die dieses Verhältnis erhalten bleiben muss? Also wenn meine Gewinne aus der Selbstständigkeit steigen sollten, wie lange muss das in einem angepassten Rahmen bleiben?
- Ist bei der Bestimmung der Gewinn aus der Selbstständigkeit (also Umsatz abzüglich Ausgaben) oder der reine Umsatz vor Ausgaben maßgebend?
- Was ist mit Gewinnen aus Aktien oder Crypto-Währung? Werden die zu "selbstständigen" Einnahmen hinzugerechnet?
Wäre toll, wenn ihr mir helfen könnt :)! Danke schön!