Wechsel private zu gesetzlicher Krankenversicherung

  • Guten Tag,

    Ich (Anfang 40) werde voraussichtlich Ende des Jahres in von der reinen Selbstständigkeit als Coach und Seminarleitung in eine Festanstellung als Seminarleitung wechseln. Ich bleibe parallel als Coach selbstständig und würde gerne von der privaten KV in die gesetzliche KV wechseln. Ich habe mich gefragt, ob es hier den einen oder anderen Profi gibt, der mir ein paar Fragen beantworten kann.

    Aktuell verdiene ich mit meiner Selbstständigkeit im Coaching nur verhältnismäßig wenig, die Umsätze betragen ca. 1/3 meiner Einkünfte von dem das meiste für Miete etc. drauf geht, dass soll sich aber natürlich ändern.

    - Ich werde wahrscheinlich eine 50%-Stelle antreten, da die Wochenarbeitszeit bei 39 Stunden liegt, würde das bedeuten, dass ich 19,5 Stunden pro Woche arbeite. In den meisten Informationen die ich gelesen habe, war die Sprache von min. 20 Wochenstunden ansonsten würde individuell entschieden. Es wäre ggf. möglich die Stundenzahl zu erhöhen, um über die 20h-Grenze zu kommen, würde ich aber nicht bevorzugen, daher die Frage, wie relevant diese Grenze ist?

    - Die Stelle bezieht sich auf Wochenseminare (also z.B. 1x im Monat Montag-Freitag, d.h. die Stunden werden eher pauschal berechnet, als eindeutig erfasst), macht das einen Unterschied für die Beurteilung?

    - Damit ich wechseln kann, ist es notwendig, dass ich (deutlich?) mehr in der Anstellung verdiene, als als Selbstständiger. Kann man das Verhältnis ungefähr in Prozent ausdrücken (also 70% des Umsatzes in Anstellung und 30% aus Selbstständigkeit oder ähnlich)?

    - Gibt es eine Mindestzeit, die dieses Verhältnis erhalten bleiben muss? Also wenn meine Gewinne aus der Selbstständigkeit steigen sollten, wie lange muss das in einem angepassten Rahmen bleiben?

    - Ist bei der Bestimmung der Gewinn aus der Selbstständigkeit (also Umsatz abzüglich Ausgaben) oder der reine Umsatz vor Ausgaben maßgebend?

    - Was ist mit Gewinnen aus Aktien oder Crypto-Währung? Werden die zu "selbstständigen" Einnahmen hinzugerechnet?

    Wäre toll, wenn ihr mir helfen könnt :)! Danke schön!

  • Kater.Ka 17. Februar 2026 um 19:22

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich mache es mal ein bisschen stichpunktartig ... sonst wird es noch ein Roman. ;)

    Vollzeitbeschäftigung:
    -> Rückkehr in die GKV möglich

    Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche und Bruttogehalt größer als 1977,50 EUR (2026):
    -> Rückkehr in die GKV möglich

    In beiden Fällen gilt die Selbstständigkeit als nebenberuflich.

    Beschäftigung unter 20 Stunden und Bruttogehalt höchstens 1977,50 (2026):
    -> Rückkehr in die GKV grds. nicht möglich, Selbstständigkeit gilt als hauptberuflich

    Ist keine eindeutige Bestimmung möglich, liegen Anhaltspunkte für andere Gegebenheiten vor oder liegen Einwände vor, dann weitere Prüfung:

    Überwiegt die Selbstständigkeit deutlich, das heißt mindestens 20 % höherer zeitlicher Aufwand und mindestens 20 % größere wirtschaftliche Bedeutung als bei der Beschäftigung, dann gilt sie als hauptberuflich -> Rückkehr in die GKV nicht möglich

    Für die wirtschaftliche Bedeutung ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich (Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts), also keine Einkünfte aus Aktien- oder Krypto-Verkäufen, Zinsen, Dividenden ...

    Mindestzeit?
    Jein. Wenn die Verhältnisse, die zur einer Rückkehr in die GKV führen, sich schon nach einem Monat wieder ändern, könnte die Krankenkasse auf die Idee kommen, dass allein die Rückkehr in die GKV das Ziel der Beschäftigungsaufnahme war. Hilfreich wäre da zum Beispiel, dass der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine längere Zeit abgeschlossen wurde.