Beiträge von Radagast

    Hallo!

    1. Die PKV kann dir nicht kündigen. Wenn du die Beiträge nicht zahlen kannst, dann wirst du im "Notlagentarif" mit deutlich eingeschränkten Leistungen weiter versichert. Dieser beinhaltet Schmerz- und Notfallbehandlungen, aber zum Beispiel keine Vorsorgeleistungen. Bitte schaue dir nochmal das Kündigungsschreiben deiner PKV an.

    2. Die Rückkehr in die GKV ist für dich kaum möglich. Bist du verheiratet und wenn ja, wie ist deine Ehefrau versichert? Falls sie gesetzlich versichert ist, wäre ggf. eine Familienversicherung möglich (zumindest bis du am 01.06.2026 die Beschäftigung aufnimmst).

    3. Der Arbeitgeber zahlt grundsätzlich die Hälfte des Beitrags zum Notlagentarif.

    Möglicherweise geht's da um die Befreiung von den Zuzahlungen, die man nach meiner Erinnerung nach geleisteten 2 % (bzw. bei chronisch Kranken 1%) des Einkommens bei der Kasse beantragen kann. Leider weiß ich nicht, ob dabei nur Einkommen/Rente berücksichtigt oder ob auch nach sonstigen Einnahmequellen gefragt wird.

    Einkünfte aus Kapitalvermögen, also auch Dividenden, werden bei der Befreiung von den Zuzahlungen berücksichtigt. Sie zählen zu den dafür wichtigen sogenannten "Einnahmen zum Lebensunterhalt". Wichtig hierbei ist, dass der Sparerfreibetrag hier nicht berücksichtigt wird. Also 500 Euro Dividenden wären hier auch 500 Euro Einnahmen zum Lebensunterhalt.

    Die ING bewirbt ein Webinar von JP Morgan. Es geht um aktive ETF mit MONATLICHER Ausschüttung. Das wird der neue Megatrend….so sieht es werbetechnisch aus.

    „Sichern Sie sich regelmäßige Erträge mit unseren aktiven JPM Equity Premium Income ETFs – jetzt für vier Märkte: Global, USA, Europa und Technologie.Erfahren Sie in unserer Web-Konferenz, wie Sie mit JEPG, JEPI, JEPE und JEPQ das Potenzial internationaler Aktienmärkte nutzen und von monatlichen Ausschüttungen profitieren können.“

    Wobei das ja hier nicht ganz passt, da es keine Dividenden sind.

    Und auch ansonsten halte ich von diesen ETF nicht viel. Aber ist ja auch eine reine Werbe-/Verkaufsveranstaltung.

    Das passt vielleicht ganz gut. Die Videos von Notgroschen sind eigentlich nicht schlecht, sofern man sie versteht. 🙈

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    Passt zum Thema ...

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    Verstehe nicht warum Leute Geld zahlen nur um noch detaillierter sehen zu können wie viel Geld sie haben 😀

    Ach das ist doch noch harmlos. Heute flatterte ein Angebot vom Aktienfinder rein.

    Da zahlt man mit allem drum und dran ...Aktienfinder, ETF-Finder, Börsenbrief ... schlappe 490 Euro im Jahr (ohne Angebot).

    Aber das hat man wegen der unschlagbaren Tipps bestimmt ruck-zuck wieder drin. 😉

    Extraetf Portfolio Tracker.

    Falls man sich für Dividenden interessiert, dann zieht Extraetf gegenüber Parqet leider den Kürzeren.

    Vor allem bei der Dividendenvorschau hat Parqet früher die bereits feststehenden Werte. Extraetf ist da ziemlich langsam geworden.

    Ansonsten kann ich aber beide empfehlen. Ist am Ende vermutlich Geschmackssache.

    Ich denke, sachlich und mathematisch ist die Sache klar:
    Dividenden sind rein rechnerisch kein geschenktes Geld, sondern eine linke-Tasche-rechte-Tasche-Transaktion, die steuerlich in der Ansparphase sogar ineffizienter ist als eine Thesaurierung.

    Insofern kann man jedem, der ... ggf. etwas gebetsmühlenartig ... darauf hinweist, dass in den meisten Fällen ein breit gestreuter, thesaurierender ETF (zum Beispiel auf den FTSE All World oder den ACWI IMI) am sinnvollsten ist, nur dankbar sein.

    Soviel zu den sachlichen Gründen.

    Die Psychologie kommt hier aber meines Erachtens zu kurz. Die Börse besteht nicht nur aus Statistiken, sondern aus Menschen. Geldanlage ist nicht Rationalität pur, sondern ein Verhaltensspiel. Wenn der regelmäßige, sichtbare Cashflow auf dem Konto bei jemandem dazu führt, dass die Motivation steigt und dadurch monatlich eine höhere Summe investiert wird, schlägt die Realität die Theorie.

    Am Ende einer Zeitspanne X steht der Anleger mit der "unvernünftigen" Dividendenstrategie und einer höheren Sparrate womöglich mit einem größeren Vermögen da als der Anleger, der zwar die mathematisch perfekte, thesaurierende Strategie fährt, dafür aber mangels sichtbarer Belohnung eine geringere Summe aufbringt.

    Zusammenfassend kann man beide Seiten verstehen. Den rationalen Investor, der am Ende ein möglichst großes Vermögen erzielen möchte, als auch den Dividenden-Investor, der die ständigen "Belohnungen" benötigt und auch vielleicht in Crash-Phasen nicht panikartig verkauft, sondern auf Grund des steten Geldflusses seine Anteile behält.

    Von diesem ETF halte ich nichts. Er investiert blind in die 100 dividendenstärksten Unternehmen weltweit, ohne irgendwelche Qualitätsfilter. Seit Auflage in 2022 hat er 6,57 % Rendite, also pro Jahr 1,53 %) gemacht ... einschließlich der Dividenden.

    Dazu kommt, dass die Dividenden 2024 und 2025 gesunken sind und die Prognose auch für 2026 abnehmend ist.

    Ich mag Dividenden-ETF, aber da würde ich lieber nach anderen ETF Ausschau halten (Beispiele: NL0011683594, IE00B9CQXS71, DE000A0F5UH1 oder wenn es unbedingt monatliche Ausschüttungen geben soll den noch neuen IE0005AJA0P1).

    Außerdem gibt es da noch den IE00B8GKDB10, hat mit ca. 2300 Werten die breiteste Streuung, aber auch für einen Dividenden-ETF nur eine relativ niedrige Dividendenrendite.

    Und ansonsten kann ich mich den anderen nur anschließen:
    Wenn noch nicht vorhanden, würde ich den Sparplan auf einen FTSE All World oder MSCI ACWI IMI laufen lassen ... beide gibt es auch in einer ausschüttenden Variante (so 1,5 % Dividendenrendite).

    Inwieweit und ob überhaupt ab dem 01.01.27 eine weitere reguläre Erhöhung kommt, wissen wir noch gar nicht. Moderat oder nicht moderat ist also derzeit unbekannt.

    Oder gibt es anderslautende Informationen?

    Da sich die Beitragsbemessungsgrenzen ja an der Einkommens- bzw. Lohnentwicklung orientieren und die Durchschnittslöhne auch in diesem Jahr voraussichtlich steigen werden, werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen höher ausfallen ... plus der geplanten 300,- EUR.

    Alternativ: Freiwillige gesetzliche Versicherung

    • Du kannst trotzdem in die GKV – aber freiwillig
    • Nachteil: Beiträge werden auf alle Einkünfte erhoben (z. B. Miete, Kapital, Betriebsrenten)
      Vorsicht: Das kann oft sogar teurer sein als gedacht.

    Die Alternative fällt hier weg. Bei vorheriger PKV ist ein Beitritt in eine freiwillige Versicherung in der GKV nicht möglich.

    By the way...warum ist das Thema Beitragsbemessungsgrenze so unter dem Radar? Die soll nach aktuellen Plänen außerplanmäßig um 300€ pro Monat steigen. Ein Schelm wer glaubt, dass nicht in 1-2 Jahren auch die Pflichtversicherung entsprechend ansteigen wird...

    Vor allem sieht der Gesetzesentwurf ja die Erhöhung ZUSÄTZLICH vor.

    Eine Anpassung anhand der Lohnentwicklung passiert ja ohnehin jeweils zum 01.01.

    Ich habe mir gerade mal den Gesetzesentwurf angeschaut. Die Mitversicherung entfällt ja nicht mal. Das Mitglied (Hauptversicherter, also der eigentliche Beitragszahler) zahlt lediglich einen Beitragszuschlag - nicht der familienversicherte Ehegatte.

    Da aktuell auch viele getrennt lebende Ehegatten in der Familienversicherung sind, werden sich die Mitglieder vermutlich schnell um einen Scheidungstermin bemühen.

    Mir ist auch noch nicht ganz klar, wie das in der Praxis ablaufen soll. Ziehen die Arbeitgeber (wenn man mal jetzt nur die Arbeitnehmer nimmt) dann die (zusätzlichen) 3,5 % ebenfalls vom Gehalt ab und führen sie an die Krankenkassen ab?

    Anders wäre es ja für die Krankenkasse kaum zu stemmen (Beitragseinstufung, Einzug des Beitrags etc.).

    Normalerweise müsstest du einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, da der Anspruch auf die Gehaltserhöhung zwar rückwirkend besteht, aber jetzt erst entstanden ist.

    Denk daran, dass der Antrag bis 31.03. gestellt werden muss.

    Schau doch mal bei extraETF in die Suche. Da kann man wunderbar filtern.

    Am breitesten aufgestellt ist der IE00B8GKDB10 (2259 Positionen, kann aber auch mal unter 3 % Dividendenrendite liegen).

    Ansonsten auf die Schnelle interessant:
    DE000A0F5UH1
    IE00B5M1WJ87
    IE00BF2B0L69
    IE00BG13YH41

    ... und der bereits genannte VanEck.

    Ich mache es mal ein bisschen stichpunktartig ... sonst wird es noch ein Roman. ;)

    Vollzeitbeschäftigung:
    -> Rückkehr in die GKV möglich

    Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden pro Woche und Bruttogehalt größer als 1977,50 EUR (2026):
    -> Rückkehr in die GKV möglich

    In beiden Fällen gilt die Selbstständigkeit als nebenberuflich.

    Beschäftigung unter 20 Stunden und Bruttogehalt höchstens 1977,50 (2026):
    -> Rückkehr in die GKV grds. nicht möglich, Selbstständigkeit gilt als hauptberuflich

    Ist keine eindeutige Bestimmung möglich, liegen Anhaltspunkte für andere Gegebenheiten vor oder liegen Einwände vor, dann weitere Prüfung:

    Überwiegt die Selbstständigkeit deutlich, das heißt mindestens 20 % höherer zeitlicher Aufwand und mindestens 20 % größere wirtschaftliche Bedeutung als bei der Beschäftigung, dann gilt sie als hauptberuflich -> Rückkehr in die GKV nicht möglich

    Für die wirtschaftliche Bedeutung ist der Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich (Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts), also keine Einkünfte aus Aktien- oder Krypto-Verkäufen, Zinsen, Dividenden ...

    Mindestzeit?
    Jein. Wenn die Verhältnisse, die zur einer Rückkehr in die GKV führen, sich schon nach einem Monat wieder ändern, könnte die Krankenkasse auf die Idee kommen, dass allein die Rückkehr in die GKV das Ziel der Beschäftigungsaufnahme war. Hilfreich wäre da zum Beispiel, dass der Arbeitsvertrag unbefristet ist oder für eine längere Zeit abgeschlossen wurde.