Sobald Chantals Tochter den Minijob aufnimmt, hat sie ein Problem und darf ca. 150 EUR KV/PV-Beitrag zahlen.
Durch die Zinsen und Dividenden (abzüglich Sparerpauschbetrag noch 600 EUR / monatlich 50 EUR) kommt sie über die Gesamteinkommensgrenze von 603 EUR.
Das Einkommen aus den kurzfristigen Beschäftigungen bei der Messegesellschaft gilt als unregelmäßiges Einkommen und wird nicht berücksichtigt (vorausgesetzt der Arbeitgeber meldet es auch so und nicht als werkstudentische Beschäftigung, das wird gerne falsch gemacht).
Möglichkeit 1:
Mit dem Arbeitgeber sprechen und Gehalt aus dem Minijob auf 553 EUR begrenzen ... plus 50 EUR Zinsen/Dividenden = 603 EUR - weiter Familienversicherung.
Möglichkeit 2:
Mit dem Arbeitgeber sprechen und eine werkstudentische Beschäftigung draus machen. Hier gilt zwar dann grundsätzlich nur eine Gesamteinkommensgrenze von 565 EUR, allerdings kann hier noch die Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von 1230 EUR im Jahr berücksichtigt werden (dies geht bei Minijobs auf Grund der Pauschalversteuerung in den allermeisten Fällen nicht).
Da sie die Beschäftigung nur ein paar Monate machen will, können die 1230 EUR auf diese Monate aufgeteilt werden.
Beispiel:
Beschäftigung wird 6 Monate lang ausgeübt -> Gesamteinkommensgrenze 565 EUR + 205 EUR (1230 EUR / 6 Monate) = 770 EUR - 50 EUR Zinsen/Dividenden = 720 EUR Gehalt möglich ohne Ausscheiden aus der Familienversicherung
Zu beachten ist, dass hier Rentenversicherungsbeiträge (hälftig Arbeitnehmerin/Arbeitgeber) zu entrichten sind (bei Minijob kann man sich davon befreien lassen).
Möglichkeit 3:
Auf eigene Gefahr einfach die Füße still halten. Es gibt keine automatische Übermittlung von Daten zwischen Minijobzentrale und Krankenkasse oder Finanzamt und Krankenkasse. Deshalb gut möglich, dass die Krankenkasse das gar nicht mitbekommt. Empfehlen kann ich das aber nicht, da man seine gesetzlichen Mitwirkungspflichten verletzt.