PKV zurück in GKV durch Arbeitgeberwechsel

  • Hallo,


    Ich werde jetzt den Job wechseln und durch Teilzeit unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze fallen. ich bin noch in der PKV - ich werde dann sofort automatisch Pflichtversichert, korrekt?


    Wenn jetzt im Laufe des Jahres klar wird, dass der neue Job nur in Vollzeit sinnvoll möglich ist, und ich dann wieder über die Grenzen komme, dann werde ich zum Ende des Jahres wieder freiwillig versichert? Muss ich dann zurück in die PKV ?
    Und was passiert, wenn bereits im 2. Monat klar sein sollte, dass nur Vollzeit funktioniert und es eine Vertragsänderung gibt?


    Danke für eine Antwort
    michael

  • Das wird doch die gewählte GKV sicher alles gerne beantworten. Also wenn man sich von der gewählten GKV beraten lässt.


    Grundsätzlich gilt hier aber die obligatorische Anschlussversicherung!


    Zu Risiken und Nebenwirkungen sowie die individuellen Fehler in der Umsetzung informiert Sie dann später der SV-Prüfer.

  • Ja, es entsteht Versicherungspflicht.


    Das Recht, sich bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig weiter zu versichern hat aber nur, wer eine Versicherungszeit von einem Jahr in der GKV nachweisen kann. Wenn also die Grenze vor Ablauf eines Jahres wieder überschritten wird, fällt die Versicherungspflicht fort, ohne das Recht, freiwillig in der GKV zu bleiben. Also zurück in die PKV, die Sie innerhalb eines Jahres zu alten Bedingungen (Eintrittsalter und Gesundheitszustand) wieder aufnehmen muss.


    Wenn Sie, wie ich vermute, gerne in der GKV blieben, müssten Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber kreativ werden, wie das Gehalt im ersten Jahr niedrig gehalten werden kann, z.B. betriebliche Altersversorgung o.Ä.


    Zitrone

  • Das Recht, sich bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig weiter zu versichern hat aber nur, wer eine Versicherungszeit von einem Jahr in der GKV nachweisen kann. Wenn also die Grenze vor Ablauf eines Jahres wieder überschritten wird, fällt die Versicherungspflicht fort, ohne das Recht, freiwillig in der GKV zu bleiben.

    Das ist seit dem 01.08.2013 fachlich falsch!


    Es gilt die obligatorische Anschlussversicherung!