Hallo zusammen,
wir waren in Kanada im Urlaub und unser Gepäck kam am 7. Urlaubstag zu uns. Wir haben die Rechnungen für die Ersatzbeschaffungen bei der Fluggesellschaft eingereicht und diese werden bezahlt.
Haben wir darüber hinaus Anspruch auf Entschädigung, ggf. nach dem Montrealer Abkommen? Wenn ja, wie kann eine angemessene Höhe festgelegt werden?
Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
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