Hallo Forum,
Trotz vielen Lesens der Beiträge tappe ich bezgl. des Themas Bauspardarlehen noch etwas im Dunkeln. Von diesen Verträgen habe ich 3 Stück.
1) Fällt ein "Darlehensvertrag" von der "Deutschen Bank Bauspar AG" (auf dem Vertrag steht oben "Bauspardarlehen" + "Vorfinanzierung mit Ablösung durch db Bausparvertrag" unter das aktuelle Urteil, das zur Rückforderung der Bearbeitungsgebühren berechtigt?
1.1) Im Teil "Vorfinanzierung mit Ablösung durch db Bausparvertrag" wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1% erhoben. (= 650 €)
1.2) Im Teil "Bauspardarlehen" (= Ablösung der Vorfinanzierung) wird eine Abschlussgebühr in Höhe von 650 € sowie eine Darlehensgebühr i. H. v. 300 €.
Gilt für mich folgendes?
650 € aus 1.1. sowie die 650 € aus 1.2. zurückfordern
Abschlussgebühren nicht zurückfordern, weil für den Bausparvertrag
Oder kann ich gar nichts zurückfordern, weil mit "Bausparen" gekoppelt?
Ich habe noch einen letzten Vertrag bei der Deutschen Bank "Deutsche Bank Förder Bausparen" mit einer extrem hohen Abschlussgebühr (2.300 €) - hier gehe ich davon aus, dass dies ausgeklammert werden kann, da zum einen ein "Förder"Bausparen und zum anderen es eine Abschlussgebühr ist auf eine Bausparsumme, was wahrscheinlich auch wieder rechtens ist.
Würde mich über etwas Licht im Dunkeln sehr freuen!
Ganz herzlichen Dank schon einmal!
Nikolina