Sehr geehrte Finanztip Community,
seit langer Zeit bin ich großer Fan von Finanztip, hatte aber bisher keine Beiträge in der Community verfasst.
Nun bin ich von der Pleite des Gas- und Stromanbieters Deutsche Energie/Envitra betroffen und wunderte mich, dass ich weder im Netz noch bei Finanztip etwas zu diesem Thema finden konnte. Liegt aber vermutlich an Weihnachten und Neujahr und dass die DEG die Insolvenz erst ganz kurzfristig vor Weihnachten verkündet hat und auch erst seit dem 24. Dezember 2018 auf Ihrer Webseite dazu informiert.
Ich hatte meinen bisherigen Gasvertrag zum 1.1.2019 durch die DEG beim bisherigen Anbieter (Maingau) kündigen lassen und eher zufällig am Silvesterabend von der Insolvenz erfahren.
Seit dem 1.1.2019 stehe ich durch die Insolvenz und gleichzeitige Einstellung der Lieferung durch die DEG also ohne Gasversorger da und bin daher automatisch in die Grundversorgung des lokalen Anbieters gewechselt (siehe auch: https://www.bundesnetzagentur.…rsatzversorgung_node.html)
Ein Gasvergleich sowohl hier bei Finanztip als auch bei check24 und verivox gab mir die Maingau Energie als günstigsten Anbieter. Den Vertrag mit der Maingau war ja aber gerde wegen einer deutlichen Preiserhöhung nach Ende der Preisbindung gekündigt worden. Nach Aussage der Maingau können die Neukundentarife aber nur Kunden abschließen, die sechs Monate nicht Kunde waren.
In einem Telefonat mit check24 wurde mir gesagt, dass ich zunächst eine Kundennummer beim Grundversorger erfragen müsse. Ohne die neue Kundennummer des Grundversorgers könne ich keinen Wechsel bei check24 einleiten.
Montana war im Preisvergleich als Zweitgünstigster Anbieter angegeben. Ein sehr nettes Telefonat mit Montana ergab soeben folgende Lage:
- Durch die Insolvenz mit gleichzeitiger Einstellung der Lieferung befinde ich mich - wie erwartet - in der Ersatzversorgung durch den lokalen Grundversorger
- Die Kündigungsfrist beträgt in der Grundversorgung zwei Wochen
- Montana kündigt jetzt zum nächstmöglichen Termin aus der Grundversorgung
- Eine Kundennummer des Grundversorgers ist zur Kündigung nicht erforderlich (vermutlich braucht check24 die nur für das automatisierte Verfahren)
- Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Lieferunterbrechung. Man braucht sich keine Sorgen machen, dass man ohne Strom bzw. Gas dasteht!
Hoffe ich habe dem ein oder anderen Infos zur DEG Pleite und zur Grundversorgung geben können!
Es sei noch darauf hingewiesen, dass man im Falle der DEG Pleite durch die Insolvenz mit gleichzeitiger Einstellung der Lieferung sofort in die Ersatzversorgung des Grundversorgers wechselt (siehe obiger link der Bundesnetzagentur). Etwas anderes wäre es, wenn ein Anbieter Insolvenz anmeldet ohne die Versorgung einzustellen. Dann hätte man kein Sonderkündigungsrecht und wäre auch nicht automatisch in der Ersatzversorgung. Dann müsste man sich ggf. mit dem Insolvenzverwalter bzgl. der Fortführung/Kündigung des Vertrages in Verbindung setzen müssen.
Euch allen einen schönen Start ins Jahr 2019!