Altes Privat-Darlehen: Auf dem Darlehnsvertrag habe ich, handschriftlich die Rückzahlung, mit Termin, angemahnt da keine Raten abgezahlt wurden, Dies wird als Kündigung ausgelegt und die Verjährung geltend gemacht. Später wurde gekündigt gemäß § 488 BGB (Frist 3 Mon.- Darlehn ohne festen Rückzahlungstermin)
Als "Dauerschuldverhältnis" verjährt die Darlehenssumme doch nicht? Wer kann dazu Infos geben?
Privatdarlehen - Kündigung - Verjährung
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dbb111 -
5. Februar 2019 um 10:56 -
Geschlossen -
Erledigt