Hallo, wenn eine vertragliche Frist von 2 Monaten im Arbeitsvertrag drin steht und die gesetzliche 4 Wochen beträgt. Müsste ich dann die Kündigung im Januar abgeben, wenn ich zum April kündigen wollte ? Also addiert sich sozusagen die vertragliche und die gesetzliche Kündigungsfrist oder zählt nur die vertragliche ?
Kündigungsfrist
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decker88 -
8. Mai 2019 um 19:17 -
Erledigt
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Es zählt nur die vertragliche. Wenn 2 Monate vereinbart ist und man die Kündigung am 31. Januar abgibt, ist am 31. März der letzte Arbeitstag.