Hallo,
ich bin nebenberuflich als Kleinunternehmer (Kurierfahrten bis 3,5t) tätig. In den Abrechnungen sind auch die Beträge für geleistete Kilometer angegeben. Sind diese Beträge als Einnahmen in der Steuererklärung anzugeben?
Thomas
Entgelt für gefahrene Kilometer
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tom60 -
28. Juli 2019 um 10:53 -
Erledigt
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Natürlich sind diese als Einnahmen anzugeben. Gleichzeitig können die gefahrenen Kilometer auch wieder als Kosten geltend gemacht werden über die Kilometerpauschale von 0,30 EUR pro km.