Erfahrungen mit Widerruf einer StandardLife Freelax Rentenversicherung

  • Hallo zusammen,



    ich bin neu in diesem Forum. Danke für die Aufnahme.


    Hat jemand hier Erfahrung mit dem Widerruf der "FREELAX aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht" von Standardlife?


    Ich wüsste gerne, ob jemand den Widerruf bereits erfolgreich oder erfolglos versucht hat und was die Argumente seitens der Versicherung dagegen waren/sind oder mit welchem Argument man erfolgreich speziell bei dieser Versicherung widerrufen hat.



    Vielen Dank!

  • Guten Morgen,


    da ich, wie gestern eingangs erwähnt, neu in diesem Forum bin, bitte ich um Nachsicht, wenn ich hier nochmal nachhake.
    Da sich bisher noch niemand auf meinen Beuitrag gemeldet hat, schiebe ich noch ein paar Informationen nach, die vielleicht auch von anderen Mitgliedern hier beantwortet werden können, die nicht die gleiche Versicherung wie ich haben.


    Hier die Eckdaten:


    - Standard Life FREELAX aufgeschobene Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
    - Beantragt am 19.11.2004
    - Durch Versicherung bestätig am 04.12.2004
    - Erste Zahlung (monatlich) am 01.12.2004
    - Vereinnbarte Jahresdynamik
    - Zum 01.11.2010 beitragsfrei gestellt, bis heute
    - Im April 2019 wurden mir Kopien der Dokumente zugesandt, da die Originale bei einem Umzug untergegangen sind. Es handelt sich dabei um das Bestätugungsschreiben, in dem sich auch der Versicherungsschein befindet, die Broschüre "Das Kleingedruckte mal groß" (enthält die Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen), sowie eine eingescannte Kopie des Antrages. Bis auf den Antrag, der gescannt wurde, liegt alles andere als nicht gescannte Datei vor. Dabei ist die Belehrung für die Widerrufs-Frist im Bestätigunghsscvhreiben auffällig (siehe unten). Desweiteren wurde mir eine Zahlungsaufstellung zugesandt, die soweit in Ordnung ist.


    Folgende Punkte lassen mich über einen Widerruf aufgrund einer falschen Widerrufsbelehrung nachdenken:


    1) Abweichende Angaben im Antrag, im Anschreiben der Bestätigung und in den Verbraucherinformationen:


    a) Text im Antrag vom 19.11.2004, (zusammen mit Makler ausgefüllt):
    "Ichkann den beantragten Versicherungsvertrag innerhalb von 14Tagen nach Aushändigung des Versicherungsscheins, derVersicherungsbedingungen, und der Verbraucherinformationen inTextform widersprechen. Zur Wahrung der Fristgenügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs."


    Mein Fragen hierzu:


    - Die Belehrung auf dem Antrag erwähnt ein Widerspruchsrecht aber kein Widerrufsrecht. Da sind m.M.n. zwei unterschiedliche Dinge, Ist die Belehrung korrekt?


    - Ist die Belehrung auf dem Antrag ausreichend und überhaupt von juristischer Relevanz bzgl. der geforderten Belehrung? Sie erfolgte ja noch zwei weitere Male...siehe Punkte b) und c)


    - Die Belehrung hier erfolgte als Punkt "10. Widerspruchsfrist" im Antragstext. Die Überschrift ist genau so groß gehalten wie alle anderen Überschriften. Der Belehrungstext an sich ist genau so groß (eher sehr klein) und nicht fett (wie der restliche Fließtext im Antrag). Reicht das als "besonder hervorgehoben" aus?




    b) Text im Bestätigungsschreiben vom 04.12.2004:
    "Sie können diesem Versicherungsvertrag innerhalb von 30 Tagen nach Überlassung des
    Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformationen
    widersprechen. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer
    Widerspruchserklärung in Textform (schriftlich oder in anderer lesbarer Form).
    Selbstverständlich werden wir Ihnen in diesem Falle bereitsgezahlte Beiträge zurückerstatten."


    Meine Fragen hierzu:


    - Das Bestätigungsschrieben enthält u.a. auch den Versicherungsschein. Dieser enthält keinerlei Hinweis auf einen mir zustehenden Widerruf.


    - Aber das Bestätigungsschrieben vom 4.12.2004 enthält eine Belehrung. Sie ist mit fetter aber gleichgroßer Schrift hervorgehoben. In dem Schreiben gibt es aber weitere Textpassagen (z. B. der Hinweis auf die unverbindliche Modellrechnung und den enthaltenen Versicherungsschein), die ebenfalls in gleicher Schriftgröße und fett formatiert sind. Gilt diese Formatierunug in Hinblick auf die Belehrung als ausreichend? Das Dokument besteht aus 12 Blättern. Die Belehrung befindet sich auf dem zweiten Blatt; Blatt 1-2 ist das Schreiben, danach folgt der Versicherungsschein auf Blatt 3 bis 6 und danch die Garantieleistung auf Blatt 7 und die Modellrechnung auf Blatt 8 bis 12.


    - Es wird hier über ein 30tägiges Widerspruchsrecht aufgeklärt. Sollte es nicht WideRUF heißen, da das einen Unterschied macht? Außerdem scheint mir beim Erstellen der Kopie vom Sachbearbeiter ein Fehler passiert zu sein, der Wohl dieses Schreiben nicht kopiert sondern neu erstellt (und wahrscheinlich zurückdatiert) hat und versehentlich bereits den neuen Textbaustein mit der ab 2005 geltenden 30-Tage-Frist verwendet hat.


    c) Text in den Verbraucherinformationen, die mir angeblich am 4.12.2004 geschickt wurden:
    "Durch unsereAnnahme Ihres Antrages kommt der Versicherungsvertrag zum Abschluß.Anschließend können Sie innerhalb einer Frist von 14Tagen nachÜberlassung des Versicherungsscheins, der Verbraucherinformationenund der Versicherungsbedingungen dem Abschluß desVersicherungsvertrages widersprechen. Die Frist ist eingehalten, wennSie die Widerspruchserklärung innerhalb der genannten Zeit absenden,auch wenn sie uns erst nach Ablauf der Frist zugehen sollte.Voraussetzung für die Bindung an die Frist ist, daß wir Ihnen denVersicherungsschein, die Verbraucherinformationen unddie Versicherungsbedingungen ausgehändigt sowie Sie überIhr Widerspruchsrecht belehrt und Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben.Sollten Ihnen der Versicherungsschein, die Verbraucherinformationenund die Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt oder Sie von unsnicht entsprechend belehrt worden sein, besteht Ihr Widerspruchsrechtohne Bindung an die 14tätige Frist; es erlischt ein Jahr nach Zahlungdes Erst- oder Einmalbeitrags."


    Meine Fragen hierzu:



    - Diese Belehrung steht in den Verbraucherinformationen der Brochure "Das Kleingedruckte mal groß" auf Seite 6. Diese Brochüre besteht laut Deckblatt aus den "Verbraucherinformationen" und "Versicherungsbedingungen" (insgesamt 48 Seiten). Auf der seite nach dem Deckblatt befindet sich die Inhaltsangabe, die folgende zwei Hauptteile ausweist: "Verbraucherinformationen" und "Allgemeine Bedingungen" (von "Versicherungsbedingungen" ist da nicht mehr die Rede. Die Belehrungauf Seite 6 ist im Teil "Verbraucherinformationen" mit der Überschrift "Können Sie dem Versicherungsvertrag widersprechen?" tituliert. Die Überschrift ist genau so groß und fett gehalte wie die aller anderen Kapitel. Der Text der Belehrung ist genau so groß und fett gehalten wie der Text aller anderen Kapitel und Textpassagen in der kompletten Brochüre. Reicht das aus um als "besopnders hervorgehoben" zu gelten, wie es gefordert wird?


    - In dieser Belehrung wird von einem 14tägigen Widerspruchsrecht gesprochen. Die gesetzliche Frist war bis Ende 2004 tatsächlich nur 14Tage, was auf meinen Vertrag vom Dezember 2004 zutrifft. Danach wurde die Frist gesetzlich auf 30 Tage angehoben. So weit so gut...aber im Bestätigungsschreiben vom 4.12.2004 (siehe Punkt 2) wird von einer 30tägigen Frist gesprochen. Reicht diese Abweichung aus um von einer fehlerhaften Belehrung zu sprechen?


    - Im Text und in der Überschrift wird ausnahmslos von Widerspruch gesprochen, jedoch nicht von Widerruf.
    Nach meinem Verständnis sind das jurstisch zwei komplett unterschiedliche Dinge. Ich gehe davon aus, dass in meinem Fall eine Belehrung zum WiderRUF hätte erfolgen müssen, da ja ein Vertrag geschlossen wurde, den man widerrufen muss und nur gegen Fehler widersprechen kann. Beim Widerruf will ich einen Vertrag beenden, beim Widersprechen wil ich den Vertrag behalten aber Fehler korrigiert bekommen.


    - Im letzten Satz des Textes wird darauf hingewiesen, dass das Widespruchsrecht nach einem (1) Jahr erlischt, sollten der Versicherungsschein, die Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen nicht ausgehändigt worden sein. Ist das rechtens, einen Vertrag gültig werden zu lassen, wenn auch erst nach einem Jahr, wenn geltendes recht nicht eingehalten wurde?


    So, das war's von meiner Seite. Wie Ihr gemerkt habt, habe ich sehr viele Fragezeichen, was einen eventuele Widerruf betrifft.
    Ich hätte von Euch gerne eine erste Einschätzung, am besten aus Euren eigenen Erfahrungen, bevor ich mich unabdingbar von einem Spezialanwalt beraten lassen werde.


    Danke und viele Grüße!

  • Hallo!


    Hast du mittlerweile schon versucht den Vertag zu widerrufen? Stehe vor einem ähnlichen Schritt, mit dem gleichen Vertrag.


    Beste Grüße!

  • Hallo,
    ich bin auch neu hier im Forum und mich interessiert auch der Widerspruch, Widerrufung bzw. Kündigung der Standard Life
    Freelax Versicherung. Ich hatte damals am 1.12.2004 zwei Verträge für meine Kinder mit einer Laufzeit von über 40 Jahren abgeschlossen. Der Gedanke war damals, dass die Beiträge bei Ende der Laufzeit nicht versteuert werden, Mittlerweile bin ich aber der Meinung, dass ich das Geld in monatlichen Beträgen eher in einen ETF Weltfonds einbezahlt hätte. Ich weiss nicht, wie ich mich hier verhalten soll bzw. was effektiver ist und mehr Rendite bringt. Weiter laufen lassen oder aus den Verträgen rausgehen. Nach Auskunft der Standart Life ist der Rückkaufswert etwa gleich der einbezahlten Beträge.
    Nach Durchsicht div. Foren kann man auch Spezialanwälte beauftragen, die mit Standard Life Erfahrungen haben und ggf. auch klagen. Ich weiss auch nicht ob man dann nur die eingezahlten Beträge zurückerstattet bekommt plus zusätzlich der Zinsen ? Wäre für jede Info dankbar.


    Viel Grüße

  • Evergrey72

    ja, ich war erfolgreich(meine Beiträge: "Standard Life Freelax" durchgehen, sind nicht viele :-))


    Bei mir war der Vertrag vom Jahr 2002 und er Anwalt wies auf fehlerhafte Belehrung erfolgreich hin. Davor hatte ich selbstständig bei der Bafin und Ombudsmann gewandt.