Festgeld bei Bank im Ausland: Wie läuft es mit den Steuern?

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  • Hallo! Ich wollte bei einer französischen Bank Geld fest für 2 Jahre anlegen.


    Die Zinsen werden dann ja nach den 2 jahren auf mein deutsches Referenzkonto überwiesen.


    Muss man dann zwingend eine Steuererklärung dazu machen, auch wenn der Zinsbetrag unter dem Steuerfreibetrag liegt?


    Bei der französischen Bank kann man ja keinen Steuerfreibetrag angeben....


    Die französische Bank meldet die Zinsen doch eigentlich an die deutschen Finanzbeörden.

  • Da man bei ausländischen Banken weder einen Freistellungsauftrag stellen kann, noch direkt Abgeltungssteuer abgezogen wird, haben also Kapitalerträge dort noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen.


    Demnach sind sie zwingend in der Anlage KAP zu erklären. Man kann dort auch noch nicht genutzen Freibetrag geltend machen, so dass man die Erträge zwar angibt, aber dann ggf. gar keine Steuer abgezogen wird.

  • Okay Danke. Meine Frage ist aber, ob ich eine Steuererklärung zwingend machen muss? Da ich sonst keine abgebe(ist ja nicht verpflichtend wenn man nichts zu versteuern hat). Wenn die Zinseinnahmen unter der Freibetragsgrenze liegen, würde ich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich keine Erklärung abgeben würde?