Elterngeld bei Grenzgängern

  • Hallozusammen,


    trotzstundenlanger Recherche bleiben leider immer noch einige offene Fragen bzgl.dem Thema Elterngeld bei Grenzgänger.


    Inunserem Fall ist mittlerweile die Vorrangigkeit sowieder Bemessungszeitraum geklärt. Ungeklärt bleibt jedoch noch dieBerechnung des Nettoeinkommens meiner Frau (ein Gespräch mit der örtlichenRegionalstelle hat leider auch keine finale Klärung gebracht), daher hoffe ichauf die gute alte "wisdom of the crowd" ;)


    MeineHypothese:


    MeineFrau erhält als Grenzgängerin einen Lohnzettel mit einem Gehalt abzgl.laufender Sozialversicherungsbeiträge die im Ausland geleistet werden. Von demaus dem Lohnzettel ausgewiesenen Auszahlungsbetrag müssen quartalsweise ESt-VZgeleistet werden.


    Um das maßgeblicheEinkommen-Netto zu berechnen, würde ich nun die im Ausland geleisteten SV Beiträgewieder hinzurechen um so zu einem vergleichbaren Bruttogehalt zu kommen. Vondiesem Bruttogehalt ziehe ich Arbeitnehmer Pauschbetrag, Vorsorgepauschale,sowie die Abzüge für Steuern gemäß ELStAM (§ 2e Abzüge für Steuern, BEEG) ab. Anschließend ziehe ich nicht die tatsächlich im Ausland geleisteten SV Beiträge,sondern fiktive pauschalierte Abzüge für Sozialabgaben gem. § 2f Abzüge fürSozialabgaben, BEEG ab und komme so zu dem für die Elterngeld Berechnungmaßgeblichen Nettoeinkommen.


    Kann mirjemand meine Hypothese bestätigen oder entkräften?



    Besten Dankfür jede Unterstützung! Mahalo!