Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • @ RA Wedekind


    was halten sie von folgender Überlegung


    Hallo zusammen
    Da auch ich auf eine Anschlußfinanzierung angewiesen bin, wäre ich bereit, mich mit der Bank (Ing-Diba) außergerichtlich auf einen neuen Zinssatz ca. 2% für die restlichen 5Jahre zu einigen.( mit dem Hinweis auf eine falsche Belehrung…

  • Gast aus Solingen: Was hält Sie davon ab, Ihre Überlegung praktisch zu erproben?


    Wenn Sie anwaltlichen Rat wollen, sind vielleicht eher die Überlegungen von Stefan Gast interessant, der ja offenbar einen anderen Weg gehen wird als Sie.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Hier eine interessante Idee für alle, die eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben und die Kosten für einen eigenen Rechtsstreit mit der Bank scheuen:


    Wer in der Vergangenheit eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt hat, kann versuchen, sich diese von seiner Bank zurückzuholen. Gute Aussichten hat er, wenn die Widerrufsklausel in seinem Vertrag in wesentlichen Punkten falsch ist. Doch selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, ist der Weg zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung kein Selbstläufer. Häufig mauern die Banken und verschließen sich einer gütlichen Einigung. Sie setzen darauf, dass viele Kunden der Mut verlässt, wenn es darum geht, nicht nur den eigenen Anwalt zu bezahlen, sondern auch die Kosten für das Gericht und – im Fall einer Niederlage – auch den gegnerischen Anwalt aufbringen zu müssen.


    Und tatsächlich: Viele Verbraucher schrecken zurück, wenn die Bank nicht sofort einlenkt, weil sie neben den Kosten auch den Ärger scheuen. Für solche Fälle gibt es eine interessante Alternative: den Verkauf der Forderung. Sie bekommen einen Teil ihrer Vorfälligkeitsentschädigung ausgezahlt und vermeiden Kosten und Ärger. Der Käufer streitet dann direkt mit der Bank – auf seine eigene Rechnung und sein Risiko.


    Anbieter, die Vorfälligkeitsentschädigungen aufkaufen, sind die IG Widerruf oder Hypoxx. Der Kreditvertrag sollte dazu aus dem Zeitraum November 2002 bis Juni 2010 stamme. Und die Zahlung der Entschädigung darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Denn diese Fälle unterliegen der Verjährung. Interessant sind also Vorfälligkeitsentschädigungen, die im Januar 2011 oder später gezahlt wurden. Und noch etwas: Erwarten Sie bitte nicht, dass Sie bei einem Verkauf ihre Vorfälligkeitsentschädigung ganz oder in großen Teilen zurückbekommen. Dies wird nicht der Fall sein. Ein Kaufangebot wird in der Regel im niedrigen zweistelligen Prozentbereich liegen. Bei Lichte betrachtet ist das für vorsichtige Gemüter allemal besser als die Forderung ganz abzuschreiben. Wem das nicht reicht und wer den nötigen Mut aufbringt (oder über eine gute Rechtsschutzversicherung verfügt) bleibt die Möglichkeit, seine Vorfälligkeitsentschädigung selbst im Rechtsstreit mit der Bank zurückzuverlangen.

  • Hallo ich brauche eure Hilfe !


    habe 1998 bei der "Deutsche Hyp" einen Darlehensvertrag abgeschlossen (ohne Wiederufsbelehrung)
    Diese ist dann zwischenzeitlich in die Euro HYPO und später in die Commerzbank über gegangen.


    2009 habe ich dann eine Anschlußfinanzierung 10J bei der Commerzbank über 5,08 nominal und 340TEUR abgeschlossen.
    Auch hier keine entsprechende Wiederrufsbelehrung erhalten.
    Das Gebäude wird nun verkauft und lt. Internetrechner etwa 48000€ Vorfälligkeit fällig.


    Kann ich hier noch was machen oder gilt der Vertrag von 1998 und ich muss bezahlen ?


    Gruß aus Freiburg

  • Gast: Das hängt davon ab, ob die Verlängerung aus 2009 als reine Prolongation zu werten ist oder als eigenständiger neuer Vertrag. Trifft Ersteres zu, stehen die Chancen schlecht. Im zweiten Fall kommt es dann auf die Widerrufsbelehrung an. Deswegen sollte sich auf jeden Fall ein Anwalt das Ganze anschauen.

  • Hallo, zu einigen Kommentaren hier aktuelle Infos:
    1. Bei solchen Grundsatzfragen stimmt es nicht, dass die jeweilige Filiale das entscheidet, nach meinen Erfahrungen
    mit Dt.Bank wird dies naturgem. zentral gehandelt z.B. in Leipzig und der lokale Kreditbetreuer kann da wenig machen.
    2.Die aufgeführten Anwälte, die ich als mehrf. Immobilienbesitzer kontakttierte, sagten mir, dass die gen.Urteile
    alle noch nicht rechtskräftig seien.
    3.Die Ing-Diba (300.000,-- aus 2008) teilte mir lapidar mit, obwohl millionenkredite dort abgewickelt, dass nach
    deren Meinung die widerrufsbelehrung in 2008 der damaligen Rechtslage entsprach, ich stände mir aber frei
    einen adäquaten Anwalt einzuschalten. 2 grosse Kanzleien in Düsseldorf waren nicht bereit gegen eine Bank
    vorzugehen, da Befangen, 1 Anwalt wollte zunächst für die Prüfung eine anzahlung von 1.000,-- haben, meine
    Rechtschutzvers./Verträge lehnte ein Deckung ab, da offenbar wenig erfolgversprechend.!!!!
    Ausserdem wurde auf die langen Bearbeitungsfristen bei Gericht hingewiesen, usw. usw.
    4.Ausserdem, wie soll das denn funktionieren, wenn man den Ursprungskreditbetrag innerhalb von 30Tagen
    an die Bank zurücküberweisen soll mit der Aufforderung, die erfolgten Tilgungen zu erstatten. Wo soll man
    denn den Betrag so ruck-zuck hernehmen, denn vollkommen fremde Banken, mit denen man nicht gearbeitet
    hat, wollen nat. dann Sicherheiten haben, die aber widerum beliehen sind.


    Also nicht nur ich habe den Eindruck, auch wenn man hier die Fach-kommentare liest, das ganze ist doch
    offenbar sehr wenig stichhaltig und auch lfd. mit "evtl.", "Kann", "vielleicht" durchsetzt, a la lonque ist wahrscheinlich
    der Kreditnehmer der Dumme, aber die Anwälte sahnen wie immer ab.

  • Hallo zusammen.


    Ich bin neu hier und sehr beeindruckt wie viel Leute sich hier schon so viele Gedanken zum Wiederruf von Krediten machen. Vielleicht könnt ihr mir bei einer Frage helfen. Ich habe mir für mein Darlehen bei der Diba auch einen Anwalt genommen. Als ich ihn gefragt habe wie viel er kostet, hat er mir gesagt das wird im GEsetz geregelt und hängt vom " Streitwert" ab. Desto größer der Streitwert desto mehr muß ich zahlen. Er sagt nun, der Streitwert ist der volle Darlehensbetrag. Aber es geht mir dohc gar nicht um das ganze Darlehen, ich will doch nur Zinsen sparen. Müssen dann nicht auch die Anwaltskosten niedriger sein?? Wo kann ich mich dazu schlau machen??
    Ich bin für jede Info dankbar, danke schon mal vorab!!


    viele Grüße!

  • Hallo, ich gehöre auch zu denen, die im Jahr 2007 eine Finanzierung bei der IngDiBa abgeschlossen haben. Ich habe meinen Vertrag durch meine Rechtsschutzversicherung prüfen lassen und seit Juni d.J werde ich durch eine Kanzlei gegen die IngDiBa vertreten. Das ist aber eine sehr schwierige Angelegenheit, denn die IngDiBa will überhaupt nicht am Vertrag etwas ändern bzw. einen Widerruf akzeptieren. Schade, dass man erst zu Gericht gehen muss. Ich habe meine laufenden Zahlungen zum 31.10.14 eingestellt (mit Rücksprache meiner Kanzlei!).
    Grüße
    Bernd

  • @rieke72
    Hallo und guten Tag,
    ich bin kein RA, weiss aber, was meine Kosten vorinstanzlich sind (und es geht bei einem Widerruf immer um das gesamte Darlehen). Knapp 100.000€ Streitwert kosten mir vorgerichtlich ca. 2000,00€, danach geht es dann vor Gericht noch höher. Ich habe allerdings eine Rechtssschutzversicherung, mein ganzes Leben lang schon, und kann somit beruhigt die Sache angehen.
    Gruß
    Bernd

  • ING DiBa


    Auf test.de/kreditwiderruf werden - wenn ich richtig zähle - derzeit 17 Erfolge gegen die ING DiBa aufgeführt:


    1 gerichtlich festgestellter Vergleich
    2 außergerichtliche Vergleiche (nachdem Klage bereits erhoben wurde)
    14 'normale' außergerichtliche Einigungen.


    Quelle: https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4719374/
    Abruf 25.10.2014 15 Uhr

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • Wie finde ich einen Anwalt?


    Hierzu gibt es z.B. bei test.de eine Anwalts-Liste:
    https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4719373/


    Zur Kosten und deren Tragung:


    Schritt 1 sollte immer sein, mit Nachdruck zu klären, ob die Rechtsschutzversicherung decken muss. Einige Tipps finden Sie z.B. in meinem zweiteiligen Beitrag auf anwalt.de:
    http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060164.html


    Zum Streitwert und dem wirtschaftlichen Vorteil hatte ich hier schon einmal etwas geschrieben:
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 12 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Ergänzend hier noch ein kurzer Beitrag von Britta:
    Tausende Euro sparen durch fehlerhafte Widerrufsbelehrung - Seite 6 - Aktuelle Themen diskutieren - Finanztip Community


    Schlussbemerkung:


    Dass Erfolge möglich sind, zeigt z.B. die Liste bei test.de.
    Wichtig ist, dass man einen Schritt nach dem anderen macht.


    Lesetipp: http://www.finanztip.de/ratgeb…errufsbelehrung-darlehen/
    Das ist m.E. ein exzellenter Artikel. Lesen Sie ihn bitte. Dort ist das Vorgehen Schritt für Schritt beschrieben.


    Lassen Sie sich von den Erfolgen anderer ermutigen (z.B. auf test.de/kreditwiderruf ) und:


    Machen Sie einen Schritt nach dem anderen, wie es der Finanztip-Artikel empfiehlt.


    Viel Erfolg.

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind

  • @Kaufmann
    Hallo und guten Abend,
    ich möchte Ihnen gern zeigen, dass es, bei Einhalten des richtigen Weges, auch (bis jetzt) positiv verlaufen kann (s. o. Threads von RA Wedekind.
    Ich habe im Juni vom BGH Urteil gelesen und mich dann zunächst im Internet "schlau" gemacht. Dann habe ich mit meiner Rechtsschutzversicherung Kontakt aufgenommen, mit einem Rechtsanwalt und Mediator die Sache besprochen, den Vertrag vorgelegt und dann zunächst selbst den Vertrag widerrufen.
    Die IngDiBa antwortete natürlich erwartungsgemäß ablehnend. Jetzt habe ich mir eine Kanzlei gesucht, die auf diesem Gebiet spezialisiert ist und parallel ein Finanzportal kontaktiert um gemeinsame Schritte nach der Zustimmung/einem Urteil zum Widerruf besprochen. Es gibt diverse Banken in der Warteschleife, die Zug um Zug die Hypothek dann ablösen würden und somit den Anspruch auf den Eintrag ins Grundbuch erhalten, denn die IngDiBa muss im gleichen Zuge das Pfandrecht und Grundbuch räumen. So etwas kann dann nur mit dem entsrpechenden Rechtsbeistand geschehen. Meine Kanzlei hat jetzt die Anklage geschrieben und dann werden wir sehen, wie die IngDiBa reagiert. Ich sehe positiv in die Zukunft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Bernd

  • Vielen Dank für die ganzen Antworten. Herr Wedekinds verlinkter Beitrag hört sich für mich jendenfalls am Anfang so an als ob es bei den Anwaltskosten wirklich nur auf den Wert ankommt, den ich mir durch den Wiederruf sparen kann. Auch wenn nachher doch von der Restschuld die REde ist, was ja wieder anders wäre. So ja auch in dem von Britta verlinkten Urteil auf der letzten Seite.


    Also weiß ich jetzt dass es die einen so und die anderen so machen.Leider weiß ich noch nicht, was denn richtig ist. Wenn sich mein Anwalt auf ein Gesetz beruft in dem die Anwaltskosten drinstehen, dann muß doch das eine oder das andere richtig sein. (Ich denke mal daß das Gesetz nicht sagt, daß jeder Anwalt abrechnen kann wie er will!!)

  • Hallo Zusammen,


    wir stehen gerade vor der Entscheidung Klagen oder nicht Klagen.
    Wir haben über die Verbraucherzentrale ordnungsgemäß widerrufen lassen.
    Wir haben versucht zwei Kredite zu Widerrufen 2007 / 2008 beide Widerufsbelehrungen sind falsch.
    Es geht darum ob die Bank geschützt ist oder nicht.
    Ich suche nun Urteile die bankenfreundlich sind, da ja meistens nur von den Urteilen gesprochen wird bei denen die Banken verloren haben.
    Da wir einen Streitwert über 200.000€ haben sind alle Gebühren etc. sehr hoch, und bei Klageabweisung eben doppelt so hoch.(nach meinen Berechnungen könnten es 25.000€ werden)
    Um nun vernünftig abzuwägen suche ich nun bankenfreundliche Urteile.


    Ich hoffe das mir hier jemand helfen kann, vielen Dank vorab!


    Mit freunlichen Grüßen am Sonntagmorgen!

  • Wenn sich mein Anwalt auf ein Gesetz beruft in dem die Anwaltskosten drinstehen, dann muß doch das eine oder das andere richtig sein. (Ich denke mal daß das Gesetz nicht sagt, daß jeder Anwalt abrechnen kann wie er will!!)


    Stell Dir das Ganze ungefähr so vor, wie wenn Du als Privatversicherter zu einem Arzt gehst. Da gibt es auch jede Menge Vorschriften und trotzdem wirst Du am Ende bei unterschiedlichen Ärzten auf unterschiedliche Rechnungsbeträge kommen. Es gibt einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Festsetzung des Streitwerts (Kreditsumme, Restsumme, wirtschaftlicher Vorteil). Darüber hinaus kann ein Anwalt im außergerichtlichen Bereich auch Pauschalen oder nach Zeitaufwand abrechnen. Hier herrscht also recht große Flexibilität.
    Die gesetzlichen Regelungen, die dein Anwalt möglicherweise meinte, beziehen sich in erster Linie auf die gerichtliche Auseinandersetzung. Hier ist der Spielraum wesentlich geringer.


    Ein Anwalt, der fair mit seinen Mandanten umgeht, wird den wirtschaftlichen Vorteil des Kunden als Streitwert zugrunde legen. Leider ist es aber gerade beim Thema Widerrufsjoker mittlerweile so, dass aufgrund der hohen Nachfrage ein kleiner Goldrausch unter einigen Anwälten ausgebrochen ist, was dazu führt, dass man bei den Gebühren richtig zulangt, z.B. indem man die Kreditsumme bzw. den Restwert als Streitwert zugrunde legt.


    Dennoch gilt: Mit einer deutlich falschen Widerrufsbelehrung hast Du ein exzellentes Chance-Risiko-Verhältnis, wenn es um die Relation geht zwischen Kosten und dem, was Du sparen kannst.


    Die Schlussfolgerung für Dich sollte daher nicht lauten: Ich verzichte darauf, meine Rechte als Verbraucher wahrzunehmen. Darüber freuen sich nur die Banken.


    Sie sollte viel mehr lauten: Ich suche mir einen Anwalt, der kompetent ist, aber gleichzeitig mit Augenmaß bei der Berechnung der Gebühren vorgeht.

  • Hallo Bernd u.a., das klingt einfacher als es in der Praxis ist. Zunächst RA: Ich habe am Wochenende 2
    Anwälte aus Wirtschaftskanzleien in Df. im Golfclub befragt, kostet nichts da freunde, und auch den Vertrag der
    ingDiba vorgelegt. Der eine sagt, lass die Finger davon, die Kosten und Gebühren (für 300.000) sind so hoch,
    dass evtl. bei einem Vergleich nichts übrig bleibt.(alter Zins 4,00), ausserdem vor Gericht, Termine beim zust.
    LG dauern z.Z. hier bis zu 2 Jahre!!!.


    Der andere meinte man könne es ja versuchen, da Fehler vorhanden seien, meinte aber, auf dem
    Gebiet tummeln sich z.Z. nicht wenige sogen."Wald und Wiese" Anwälte die mangels Mandanten jeden in teure
    Verfahren treiben,seien sie noch so aussichtlos. Die Gebühren rechnen sich lt.ihm immer nach dem Streitwert,
    also dem Darlehnsbetrag von 300.000,--.


    Dann habe ich auch mal 1 Grosssparkasse in Düsseldorf, die mich nicht kannten, auf dieevtl. Abwicklung und Folge-
    finanzierung angesprochen,die aber eher abgeraten hat, obwohl ich auch die Verlagerung eines beachtlichen
    Wertpapierdepots angeboten habe sowie weitere lfde Immobilienfinanzierungen.Vor allem könne man nat. nicht sofort einen neuen Zinssatz nennen, da bekannt sei, wielange sich solche Verfahren heutzutage hinziehen,wenn es vor Gericht ginge bis zu 2 Jahre und wie dann der Zins sei, könne man ja nicht wissen. Für die evtl. Zwischenfinanzierung müsste man einen normalen Zinssatz in Rg. stellen.Ausserdem war der Sparkasse bisher kein einziger Fall bekannt, bei dem z.B. die IngDiba eingelenkt hätte, im Gegenteil angeblich sei die Überweisung des Darlehnsbetrages mit Widerrufserklärung prompt zurückgekommen..........................!!!!.


    Also einige hier im forum sehen das m.E. viel zu leicht und positiv und die Anwaltskosten und Bankkosten insges.
    sind im vorhinein kaum überschaubar, zumal wenn wie bei mir die Rechtschutz vers. die Indeckungnahme
    abgelehnt hat!!
    Gruss Kaufmann

  • Was Kaufmann geschrieben hat, trifft es teilweise auf den Punkt. Wenn man das Netz nach dem Thema so durchsucht, erscheint es dem naiven Darlehensnehmer als eine tolle und einfache Sache, "tausende EURO" mit dem Widerrufsjoker zu sparen. Schließlich hat man ja höchstrichterliche Urteile ja auf seiner Seite. Die Medien berichten mit Schlagzeilen, wie " Wie Familie XX 30.000 EUR gespart hat...... " Ich denke, viele Darlehensnehmer sind gedanklich auf dem Trip, dass die korrekte Widerrufsbelehrung ein Gesetz ist. Ist aber nicht so. Deshalb entscheiden Gerichte, ob eine Belehrung falsch oder richtig ist. Ein Gericht entscheidet eben mal so, ein anderes eben anders. Mich würde mal interessieren, wieviele Verbraucher tatsächlich ein Gerichtsverfahren durchlaufen und dann Recht bekommen und wieviele sich mit einer Bank außergerichtlich vergleichen. Denn nur in diesen Fällen gewinnt er. Wer in der Tat immer gewinnt, ist tatsächlich der Anwalt, es sei denn, die Bank ist mit einem Schreiben vom Anwalt, welches er mit bsw. 290 EUR abrechnet, eingeknickt. Allerdings ist mir kein Fall bekannt. Und die Bank weiss auch, dass es sich in den meisten Fällen um ganz "normale Häuslebauer" handelt, die nicht mal eben 10-12.000 EUR auf der Kante haben, um den Prozess bist zum Ende durchzuziehen. Also knickt dieser frühzeitig ein, da er das Risiko scheut. Die Hinweise auf eine Rechtsschutzversicherung taugen m.E. nicht so viel. Die lehnen eigentlich immer ab, es sei denn, die Finanzierung stand nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Errichtung einer Immobilie. Das Gegenteil kommt doch eher selten vor. Wir, als Finanzierungsmakler haben nun einige Fälle begleitet. Eine Finanzierungszusage stand immer vor dem ersten Schreiben an die Altbank . Das Kostenrisiko haben wir übrigens auch in die Finanzierungsanfrage eingebaut, was m.M. nach Sinn macht. Die Erfahrungen: Diba schickte bei allen Kunden Standardablehnungsschreiben. WestImmo hat Zins angepasst. WL Bank hat falsche Widerrufsbelehrung zugegeben, lehnt aber ab, weil Darlehensnehmer angeblich Unternehmer ist, obwohl er als Verbraucher Immobilien erworben hat. Volksbanken vor Ort waren am geschmeidigsten. Hat ohne Anwalt funktioniert. Persönliche Vorsprache hat gereicht. Vorfälligkeitsentschädigung um 50 % reduziert und einmal Altdarlehen aufgehoben und Neudarlehen mit 2,30% neu finanziert.


    Abendgruß
    Stefan

  • Stefan, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Inzwischen habe ich noch erfahren, dass generell alle Banken nach negativen Urteilen aus deren Sicht der LG in Berufung gehen,d.h. es geht in die nächste Instanz OLG, das dauert dann
    noch mal bis zu 1 Jahr z.Z.und wieder sind schon im voraus enorme Kosten vorzulegen wie schon beim LG, usw.von Abertausenden Euro -nat. je nach Darlehnsbetrag, logisch dass die Kosten für die anwälte immer adäquat mitsteigen.
    Also ausgang in jedem Falle sehr ungewiss. Hier wird oft so getan, als hätten Banken schon in vielen Fällen
    nachgegeben, nach meinen Infos von Freunden in der Dt.Bank, bei der DG Hyp, der MHB hätten diese bisher
    alle diesbez. Versuche abgeblockt bzw. auf den Rechtsweg verwiesen, wohl wissend, dass der normale
    Häuslebauer diesen i.d.R. aufgrund der Unwägbarkeiten nicht vornimmt.
    Kaufmann

  • 1.
    Der Streitwert richtet sich nach dem Gesetz und ist entweder die Rest-Darlehenssumme oder ggf. sogar der Ursprungs-Kreditbetrag. (Was der Streitwert beim Widerrufs-Joker ist, steht so spezifisch nicht im Gesetz, sondern wird von den Gerichten ausgelegt. @Britta hatte dazu bereits Ausführungen gemacht und ein Urteil verlinkt).


    2.
    Im gerichtlichen Verfahren ist dieser Streitwert zwingend maßgeblich. Das Gericht setzt den Streitwert fest.


    3.
    Außergerichtlich KANN zur Vergütung etwas anderes vereinbart werden - das bindet das Gericht im gerichtlichen Verfahren bei der Festsetzung des Streitwerts und der Gebühren aber nicht.


    Der entscheidende Punkt ist m.E., dass Anwalt und Mandant über Zahlen offen sprechen sollten.


    Hier einmal an meinem obigen - dem ARD-plusminus-Fall nachgebildeten - Beispiel illustriert. Dort geht es um einen angestrebten Vorteil von insgesamt 40.000 EUR (das ist eine durchaus realistische Zahl).


    3.1. Mindest-Erfolg lt. test.de: Einsparung 50% der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE)


    Test.de sieht alles als Erfolg an, wo mindestens 50% der seitens der Bank verlangten VFE eingespart werden.


    Rechnet der Anwalt im Beispiel nach der Restschuld als Streitwert ab, bekommt er für eine außergerichtliche Einigung ingesamt rd. 8.000 Euro.


    Selbst dann wenn die außergerichtliche Einigung nur zu einer Einsparung von 50% der Vorfälligkeitsentschädigung führen würde, die ich hier einmal mit 10% der Restschuld annehme, dann sähe die Rechnung ggf. so aus:


    +20.000 Euro Zinsvorteil für die nächsten 4 Jahre
    +10.000 Euro Zinsvorteil für die daran anschließenden 11 Jahre
    ----------------------------
    +30.000 Euro Vorteil


    -10.000 Euro Zahlung iRd Einigung von 50% der verlangten VFE
    - 8.000 Euro Anwaltskosten (voll selbst bezahlt)
    ----------------------------
    +12.000 Euro 'unterm Strich'


    Oder wenn es besser läuft ...


    3.2. Z.B. Einsparung VFE 75% - Bank trägt 75% der Kosten und zahlt 75% der verlangten Zinsdifferenz


    Dann sähe die Rechnung ggf. so aus:


    +20.000 Euro Zinsvorteil für die nächsten 4 Jahre
    +10.000 Euro Zinsvorteil für die daran anschließenden 11 Jahre
    + 7.500 Euro Zinsdifferenz (75% des verlangten Betrags)
    -----------------------
    +37.500 Euro Vorteil


    - 5.000 Euro Zahlung iRd Einigung von 25% der verlangten VFE
    - 2.000 Euro Anwaltskosten 25% (die übrigen 75% trägt die Bank)
    ----------------------------
    +30.500 Euro 'unterm Strich'


    4.
    Ich kann nicht erkennen, was "unfair" daran sein sollte, wenn der Mandant am Ende 20.000 Euro Vorteil erlangt und 8.000 Euro an den Anwalt zahlt, so dass 'unterm Strich' immerhin noch 12.000 Euro finanzieller Vorteil verbleiben, die der Mandant sonst nicht hätte. Dass man ggf. außergerichtlich etwas Anderes aushandeln kann, steht auf einem anderen Blatt, aber das ändert m.E. nichts daran, dass die nach RVG berechnete Vergütung fair wäre.


    Ggf. ist der Vorteil 'unterm Strich' sogar noch mehr, z.B. ggf. bei 75% Erfolg 'unterm Strich': gut 30.000 Euro (s.o. 3.2).


    Oder wenn es richtig gut läuft, stehen vielleicht am Ende sogar die vollen 40.000 Euro. Diese Zahl 40.000 Euro stammt übrigens aus dem Fernsehbeitrag von ARD-plusminus. Ich halte die Zahl für realistisch und den Bericht für realitätsnah und seriös. Schauen Sie einfach selbst und bilden Sie sich selbst eine Meinung:
    http://www.daserste.de/informa…lienfinanzierung-100.html


    Selbstverständlich verstehe ich, wenn jemand den Preis 'drücken' und so den eigenen finanziellen Vorteil vergrößern möchte. Man sollte allerdings wissen, dass test.de nur ca. 60 Kanzleien benennt, die nachweislich schon mit dem Widerrufs-Joker Erfolg hatten. Dem stehen gegenüber mehrere Zehntausende von Fällen, die von den Verbraucherzentralen vorgeprüft sind, aber überwiegend noch nicht beim Anwalt angekommen sind. Die große Welle kommt also noch.


    Die Preisverhandlungen sollten selbstverständlich fair und offen geführt werden. Auch sollte beidseitig über die weiteren obig genannten Zahlen Klarheit bestehen, damit die Entscheidungen auf der Basis von realistischen Szenarien getroffen werden.


    4.
    Was konkret zwischen Anwalt und Mandant unter vier Augen besprochen und vereinbart wird, ist dann eine Frage des Einzelfalls.


    Das RVG ist jedenfalls die Vorstellung des Gesetzgebers von einer fairen Vergütungsordnung. Die Rechtsschutzversicherungen rechnen auch nach RVG ab.


    Wenn also hier für Fairness geworben wird, dann bitte ich, auch insoweit fair zu sein.


    Die Frage nach selbst zu tragenden Anwaltskosten stellt sich erst dann, wenn klar ist, dass keine Rechtsschutzversicherung greift. Hier sollte man keineswegs zu früh kapitulieren.


    Anwälte kalkulieren ihre Mandate vor und nach - gerade große Kanzleien sind da oft sehr strikt. In der Regel gibt es ein internes Stundenkontingent, das für den Fall nicht überschritten werden soll. Wer also einen niedrigen Pauschalpreis aushandelt, tut sich am Ende ggf. keinen Gefallen ... Widerrufs-Joker-Fälle sind rechtlich schwierig und sehr arbeitsaufwändig. Die Vergütung nach RVG hat jeder Anwalt 'im Hinterkopf', auch wenn er ggf. im Einzelfall Abweichungen vereinbart.


    5.
    Das Thema Rechtsschutzversicherungen ist in der Tat oft lästig, weil viele Versicherungen zunächst die Deckung ablehnen. Die Ablehnung der Deckung ist aber in den meisten Fällen unberechtigt. Notfalls muss man halt die Rechtsschutzversicherung verklagen. Die meisten Widerrufs-Joker-Fälle fallen nicht unter Deckungsausschlüsse. Hier sollte man also an der 'richtigen Front' kämpfen.


    Viele unserer Mandanten haben übrigens in letzter Zeit positive bis sehr positive Erfahrungen mit einigen Rechtsschutzversicherungen gemacht.


    Unsere Mandanten lesen zur Vorbereitung i.d.R. unseren zweiteiligen Artikel und machen dann ihrer Versicherung 'Dampf'. Der sog. Baurisikoausschluss ist nämlich meist sehr viel enger gefasst, als die Hotlines vieler Versicherer zunächst glauben machen wollen. Sprich: Meist muss die Rechtsschutzversicherung doch zahlen!


    Hier der Link: http://www.anwalt.de/rechtstip…cherung-deckt_060343.html


    6.
    Fazit:


    In vielen Fällen, wie z.B. im obigen durchaus typischen Beispiel, lohnt sich der Widerrufs-Joker auch dann, wenn man ggf. die nach der Restschuld als Streitwert berechnete Anwaltsvergütung voll selbst bezahlen müsste.


    Wichtig ist, sich rechtzeitig Klarheit über alle relevanten Zahlen zu verschaffen und mit dem Anwalt des Vertrauens offen über diese Zahlen und über mögliche Szenarien zu sprechen. Da trennt sich dann zum Teil 'die Spreu vom Weizen'. Sie brauchen einen Anwalt, der etwas von Kreditrecht versteht und der mit Zahlen umgehen kann.


    ARD-plusminus und viele anderen große Medien haben m.E. seriös über den Widerrufs-Joker berichtet. Schauen Sie ggf. einfach selbst. (Link zu plusminus s.o.)


    Erfolge sind erzielbar. Das belegt die Liste auf der Finanztest-Seite. https://www.test.de/Immobilien…gen-raus-4718800-4719374/
    Dort sind mehr als 150 Erfolge gegen mehr als 100 Banken genannt, und es werden immer mehr.


    Nur Mut!

    Mit freundlichen Grüßen


    Leif Holger Wedekind