Kombination Verlusttopf und jährliche Freigrenze

  • Hallo,

    folgendes Szenario:

    Ich habe einen Verlustopf i.H.v 12.000 Euro von 2019 in 2020 genommen. Diesen habe ich nun vollends aufgebraucht.

    Angenommen, ich habe keine anderen Einkünfte außer der Kapitalerträge:

    Kann ich der Bank nun eine NV-Bescheinung vorlegen und bis zur jährlichen Freigrenze von 9.408 Euro Kapitalerträge generieren, ohne Abgeltungssteuer zu zahlen? Oder wird der Verlusttopf zu Freigrenze zugezählt?'

    Also 12.000 Euro Verlusttopf + 9.408 Euro Freigrenze = 21.408 Euro ohne Abgeltungssteuer zu zahlen?

    Ich würde mich über eure Antworten freuen!

  • Hallo @muusmann, willkommen in der Community!

    Die Verlustverrechnungstöpfe werden immer vorrangig genutzt, Nur wenn sie leer sind, wirken die Freibeträge wie Sparer-Pauschbetrag und Grundfreibetrag. D.h. wenn Du die Bescheinigung vorlegst, wird die Verrechnung mit dem Top nicht rückgängig gemacht.

    Die Kombination Verlusttopf mit NV-Bescheinigung ist delikat: Wenn die NV-Bescheinigung schon früher bestanden hätte, wären die Verluste gar nicht in einen Verlusttopf gewandert. Es scheint aber wohl zulässig zu sein, die NV-Bescheinigung "verspätet" zu stellen, auch wenn sich das später als steuerlich vorteilhaft herausstellt.

    Obacht, bin kein Steuerexperte, das ist nur Praxiswissen.