Wechsel von bisex-GKV-Zusatz in Beihilfetarife

  • Aktuell zur GKV bestehen PKV-Zusatztarife, bisex, für Stationär und Zahn nach Art der Lebensversicherung mit Altersrückstellungen. Keine Anwartschaften.

    Die PKV schreibt: „Übergang von Zusatz- in Vollversicherung: Es ist ein vollständig ausgefüllter Antrag mit Gesundheitsangaben erforderlich. Diese Prüfung erfolgt nach den Regeln des Neugeschäfts.“ (Unisex)

    :?:Ist damit wirklich kein Weg möglich, in der bisex-Welt (ohne Übertragungswert) zu verbleiben und in bisex-Restkostentarife zur Beihilfe zu wechseln?

    PS: Die AVB sprechen nur vom üblichen Wechsel in gleichartige Tarife gem. §204 VVG. Die Tarifbedingungen bei Stationär-Zusatz erlauben nur eine Kombination mit „einem Tarif für stationäre Heilbehandlung ohne Anspruch auf Aufbau eines Übertragungswertes versichert“.