Liebe Forenmitglieder,
meine 3.650 Euro Rückforderung des Bearbeitungsentgeltes/Geldbeschaffungskosten ist immer noch nicht durch. Nun überlege ich, ob ich den Ombudsmann einschalte oder besser direkt Klage einreiche? Ist beim Ombudsmannverfahren eher ein Vergleich üblich und daher eher die Klage ratsam, um den gesamten Betrag zurück zu erhalten? Und kann ich, falls ich mit dem Ergebnis des Ombudmannverfahrens nicht zufrieden bin (falls ein Vergleich heraus kommt) danach noch einen Anwalt einschalten? Oder ist das aufgrund der Reihenfolge oder der Verjährung zu Ende 2014 dann nicht mehr möglich (Kreditvertrag wurde in 11/2010 geschlossen)?
Vielen Dank für die fachmännische Einschätzung!
Grüße,
CH