In vielen Beiträgen wird hier von verbrauchsabhängigem GP gesprochen. In meinem Vertrag steht jedoch ein fester GP. Nur weil jedem von uns ein anderer GP berechnet wird, der vielleicht mit der Gesamtauftragsmenge korreliert, sehe ich nirgends in den mir zugänglichen offiziellen Dokumenten den Hinweis auf einen verbrauchsabhängigen GP.
Die Hoffnung, dass der GP nachträglich korrigiert wird, nur weil wir bislang nicht mehr als 25-35% der Jahresverbrauchs konsumieren konnten, wird sich als Trugschluss erweisen - vermute ich mal!!! Lasse mich gerne eines besseren belehren.
Von der Schlichtungsstelle Energie bekam ich folgende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren ,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Aufgabe der Schlichtungsstelle Energie ist es, Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Energieversorgern beizulegen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Insofern Sie eine Schlichtung wünschen, müssen Sie einen Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens stellen und uns die entsprechenden Unterlagen (Vertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB -, ihre Beschwerde an den Versorger, gesamte Schriftverkehr etc.) übermitteln. Den Antrag können Sie schriftlich oder über unser Beschwerdeformular auf unserer Internetseite stellen.
Wir bitten Sie daher für einen Antrag auf Schlichtung unser Online-Formular zu nutzen unter:
https://www.schlichtungsstelle…tungsantrag/formular.html
In diesem Formular können Sie alle notwendigen Informationen eintragen, die wir zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigen. Alternativ können Sie sich den Antrag auch ausdrucken und uns postalisch übermitteln.
Auf unserer Website finden Sie zudem hilfreiche Informationen zur Antragstellung. Unter der Rubrik „Häufige Fragen“ haben wir das Schlichtungsverfahren ausführlich erläutert. Dort erhalten Sie anhand von typischen Fällen auch eine Auflistung der von uns benötigten Unterlagen. Diese Unterlagen müssen Sie dem Formular beifügen.
Bitte denken Sie auch daran, sich zunächst mit Ihrem Anliegen an Ihr Energieversorgungsunternehmen zu wenden. Die Unternehmen sind gehalten, Beanstandungen von Verbrauchern innerhalb von vier Wochen zu bearbeiten. Erst wenn zwischen Verbraucher und Unternehmen keine zufriedenstellende Einigung erzielt werden kann, kann die Schlichtungsstelle Energie tätig werden.
Wir dürfen Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Beratungsleistungen von uns nicht erbracht werden dürfen. Dies ist gesetzlich so vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Schlichtungsstelle Energie