Hallo zusammen,
ich muss für meine Frage etwas ausholen:
Ich hatte für Mai 2020 über expedia ein Hotel in Berlin gebucht (ohne weitere Reisebestandteile). Diese Buchung habe ich wegen Corona vor Reiseantritt storniert. Daraufhin hat expedia mir einen Gutschein ausgestellt, der für eine Unterbringung in demselben Hotel einlösbar war.
Ich habe dann im letzten Sommer eine erneute Buchung für dieses Hotel gemacht, dieses Mal für Mai 2021. (Der Gutschein war nicht länger gültig.) Dieses Hotel habe ich mit dem Gutschein bezahlt. Einen gewissen Differenzbetrag habe ich dann noch überwiesen.
Der Aufenthalt ist ein privater Urlaub. Ob sowas Anfang Mai wieder erlaubt sein wird, ist noch unklar. Momentan gilt noch das Beherbergungsverbot, d.h. das Hotel dürfte mich, wenn es dabei bliebe, gar nicht aufnehmen.
Ich wüsste gern, wie ich mich verhalten sollte, wenn das Hotel mich auch Anfang Mai nicht aufnehmen darf?
Sollte ich die Buchung stornieren? Oder das gerade nicht tun? Wenn die Reise nicht zustande kommen sollte, dann hätte ich am liebsten das Geld zurück.