Da ist auch was dran. Am besten beides!
Es ging hier ja um die Beratungsqualität. Die Frage ist also ob der Berater (z.B. Toni) den BU-Bedarf mit dem Kunden zusammen geeignet ermittelt hat. Und wenn der Kunde am Ende eine Absicherung gegen finanziellen Ruin aber nicht einen nahezu vollwertigen Ersatz seiner Berufseinkünfte wollte dann kann ein Ablaufalter von 55 Jahren Sinn ergeben.
Ich war in meinen 20ern nicht in der Lage solche Versicherungsfragen zu beantworten/ meine Bedarfe zu formulieren. Das geht meiner Meinung auch gar nicht- man hat weder die Lebenserfahrung noch weiß man wohin die (Lebens-)Reise geht. Deshalb ist es meiner Meinung nach wichtig, hinreichend viel Flexibilität im "ersten Viersicherungspaket" einzubauen und die Badarfe regelmäßig (bei Veränderung der finanziellen Lebenssituation oder ca. alle 5 Jahre) nachzujustieren.