Beiträge von Kecki62
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Jetzt frage ich mich, ob ich 2008 und 2005 direkt dem Anwalt übergeben soll, damit die Verjährung nicht einsetzt, denn man bekommt ja auch keinen Sachbearbeiter an die Strippe, der einem Auskunft geben kann, ob der Rest (und die Zinsen!) vielleicht in Kürze noch nachgezahlt wird..
Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen. Wenn Du der Bank für alle Rückforderungen die gleiche Frist gesetzt hast und Du darauf keine Reaktion bekamst, ist die Bank mit den nicht gezahlten BG's im Verzug und Du somit im Recht, einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.
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Die meinte, das Ombudsmannverfahren hemmt nur die Verjährung, wenn der Ombudsmann DIESES Jahr noch den Eingang bestätigt. Da dies evtl. nicht mehr sein wird (aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens) muss man sich also entscheiden, ob man nicht doch noch vorsichtshalber gerichtliche Schritte einleitet.
Das muss man sich echt mal auf der Zunge zergehen lassen:
Es werden berechtigte Ansprüche verfallen, nur weil aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens und der viel zu geringen Zahl an Ombudsmännern die Fristen nicht eingehalten werden können !! In meinen Augen ein Unding !

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Ende diesen Jahres erlöschen alle Ansprüche.
Alle Ansprüche ???
Das ist so nicht richtig, denn hier gelten die gleichen Verjährungsregeln wie bei der BG.
MEIN Bauspardarlehen z.B. ist aus 2012 und da verjähren mögliche Ansprüche erst ENDE 2015! -
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Guten morgen,
noch jemand von Nachbarforum von Test.de hat G E L D von Targobank bekommen:
"
*****104 schrieb am 06.12.2014 um 00:24 Uhr:
Targobank
Die Targobank hat mir am Freitag Abend das erste Geld überwiesen, für den Kredit aus dem Jahr 2011 fast 1900 Euro. Ohne Zins, versteht sich und das Geld für die Verträge von 2008 und 2009 fehlt noch.
"Sollte vielleicht Nikolaus was für uns auch haben?
Schönen Tag noch
Javier
Hmmm..hab gerade mal (wieder!) nachgeschaut: Bei MIR war der Nikolaus jedenfalls noch nicht...grummel,
aber es ist ja noch nicht aller Tage Abend.... -
Reicht es aus, dass mein Brief /Forderung an die Bank bis zum Ende des Monats raus ist, damit ich überhaupt einen Anspruch darauf habe? (Ich habe Kredite von 2004, 2009 und 2014)
Nein, ein bloßes Schreiben an die Bank hemmt die Verjährung noch nicht. Das geht nur per anschliessendem Mahnbescheid oder durch Einschalten eines Ombudsmannes oder wenn die Bank schriftlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
In Deinem Fall sehe ich aber auch *nur* dringenden Handlungsbedar für den Kredit aus 2009, denn die Forderungen zu Deinem Kredit aus 2014 verjähren erst in 2017 und bis dahin ist ja noch etwas Zeit.
Ob Du auch für den Kredit aus 2004 noch etwas zurückfordern kannst, hängt davon ab, wann die Zahlung der BG dazu war,
denn hier gilt die taggenaue Verjährung und ich fürchte, dass hier die Zeit nicht mehr reicht. Sollte die BG jedoch nicht in einem Betrag gezahlt worden sein, sondern auf die Raten verteilt, hast Du noch die Möglichkeit, die BG für alle ab 2005 gezahlten Raten anteilsmäßig zurückzufordern.Genaueres dazu ( und zu vielen anderen Fragen) findest Du hier
https://www.test.de/Kreditbearbeit…0/#question-1-1
Dort gibt es auch ein Musterschreiben, das Du benutzen kannst, um Deine Forderungen an die Bank zu formulieren.
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Ich hab mal gegoogelt:
Abstandsprovision = Gebühren für ein nicht in Anspruch genommenes Bankdarlehen. ( Nichtabnahme-Entschädigung )
Meiner Meinung nach kann man diese Gebühr nicht mit einer Bearbeitungsgebühr gleichsetzen.
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