Beiträge von Lange Oog

    Tja, das geht nur mit Akteneinsicht, mit den entsprechenden Schreiben und Aktivitäten!

    Sie können noch abwarten wegen dem Widerspruch - aber wenn dem nicht stattgegeben wird, dann müssen sie handeln!

    Sie können aber einfach auch die ca. 900-1200 Euro Beitrag bezahlen!

    Da seit Oktober 2017 immatrikuliert, ist die Tochter seither und weiterhin in der Familienversicherung, wenn die anderen Voraussetzungen erfüllt sind oder in der KVdS, wenn Sie die Voraussetzungen der Familienversicherung nicht erfüllt aber weiterhin als Studentin immatrikuliert ist.

    Danke für die Info...Ich bin bei weiterer Recherche auf den Tarif der ARAG 262 gestoßen, hat jemand Erfahrungen damit?

    Heiteres Tariferaten .... es gibt da ja aktuell etwas von Stiftung Warentest - Finanztest.

    Wenn man sich schon nicht von Versicherungsvermittlern (Versicherungsmakler oder Versicherungsvertretern) und auch nicht von Versicherungsberater (unabhängig, weil die bezahlen Sie dann ja) beraten lassen will, dann wenigstens so, als Empfehlungen von Freunden, Bekannten, Verwandten oder unbekannten Menschen in anonymen Foren!

    DFV Klinikschutz und ARAFG 262 sind schon völlig unterschiedliche Produkte.


    Nun zum 5-fachen Satz ... bei Sportmedizin und Orthopädie sind Honorarvereinbarungen tatsächlich häufig, aber auch dort überwiegend wieder im Bereich der Privatkliniken.

    Bis 7-fach ist relativ sicher möglich - darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen sind eher unzulässig.

    Bei lebenswichtigen Themen spielt die privatärztliche Behandlung zunehmend immer weniger eine Rolle und Honorarvereinbarungen sind da auch eher bedeutungslos.

    Gerade in Privatkliniken bei sogenannten Spezialisten oder Koryphäe, kann es deutlich über den 5 fachen Satz hinausgehen. Darum kann ich die Empfehlung von Finanztip nicht nachvollziehen. Vermutlich kann der Tarif online abgeschlossen werden und dies war in der Bewertung mal wieder wichtiger. Wenn stationärer Zusatz dann nur mit Leistung über GoÄ und ohne Begrenzung.

    Mal nur so:

    1. Privatklinik - was zahlt denn da die GKV?

    2. DFV Klinikschutz Premium - ist das eine Zusatzversicherung zur GKV?

    Fazit: was nutzt mir eine Zusatzversicherung, wenn ich die "Kosten der allgemeinen Flegeklasse" nicht abgesicert habe, weil die GKV die Fallpauschale der Privatklinik nicht bezahlen wird?

    Alles nachzulesen in unserem Ratgeber, wie schon von mir gepostet:https://www.finanztip.de/risikolebensve…ldversicherung/

    Wie man erkennt, gibt es ja tatsächlich Unterschiede!

    Es gibt sogar Fälle, wo es gute Gründe geben kann, das so zu gestalten - man sollte dann auch nur die optimalen Produkte finden ...

    Den Artikel finde ich in teilen sogar sehr gut - überwiegend ist es halt Finanztip!

    Es wird übrigens komplett ausgeblendet, dass es auch ganz andere Vertragsformen bei "Sterbegeld" gibt - da wird leider etwas ausgespart, was aber ggf. auch bezogen auf Bedürfnisse einzelner Personen eine sinnvolle Lösung sein kann!

    Die Begründung ist bei jeder Versicherung stets und immer dieselbe:
    Wenn einen der Schadensfall nicht in den finanziellen Ruin stürzt, dann lohnt sich eine Versicherung nicht. Denn Versicherungen sind nun einmal so kalkuliert, dass die Versicherung Gewinn macht, nicht der Versicherte.

    Nun, das ist so schon einmal falsch - es gilt nicht für den VVaG, denn da ist man als Versicherungsnehmer ja sogar Miteigentümer!

    Dann ist es völlig normal, dass man, wenn man ein Gewerbe betreibt, damit Geld verdienen will - da spricht eigentlich nichts dagegen und wem das nicht gefällt, für den ist auch nordkorea keine wirklich Alterntative!

    Grundsätzlich ist es nicht verwerflich, seinen Umfang an Versicherungen so klein wie möglich zu halten!

    Es ist aber auch nicht verwerflich, es anders zu gestalten!

    Die Fragen sind vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.

    Insbesondere entscheiden nicht Sie, was irrelevant ist, sondern nur der Versicherer.

    Sie haben einen Versicherungsberater beauftragt, den Sie doch selbst bezahlen - der sollte das doch wissen und können?

    Oder ist Ihr "Berater" gar kein Berater sondern ein Versicherungsvermittler?

    Der Versicherungsvermittler, selbst wenn es ein Versicherungsvertreter ist, entscheidet das auch nicht - außer der Versicherungsvertreter bestätigt Ihnen das schriftlich, dass Sie das nicht angeben müssen!

    Ihre Tarife sind ja für den Neuzugang geöffnet!

    Ansonsten ist genau dieses Ansinnen - aktuelle Tarife im Neugeschäft der PKV ggf. völlig falsch - aber "Do-It-Yourself" und dann bitte nicht später beschweren weil es schlecht gemacht wurde ....

    Wer so an die Thematik herangeht, der macht Fehler, für die er dann später ggf. selber zahlen muss.

    Was ist denn bitte an dem Vertragsstand inkl. Beitrag so problematisch?

    Man muss nicht - man sollte aber - es ist aus ganz bestimmten dringend angezeigt!

    Arbeitsunfähigkeit mit einer Dauer von mehr als 42 Tagen ist ja in der Regel keine grippale Infektion ...

    Wenn man sie nicht in Anspruch nimmt, dann sollte man den Personen - meine Meinung - die Sozialhilfe ggf. verweigern! Das ist zwar herzlos, aber angemessen!

    Das ist so richtig und ggf. auch falsch!

    Bitte das Gesetz lesen und wenn man es nicht versteht beraten lassen!

    Der Paragraph ist § 6 Abs. 3a SGB V - ist schon etwas für Fortgeschrittene!

    Vereinfacht formuliert gibt es zwei Kernaussagen:

    1. Der Mythos, dass man ab Vollendung des 55. Lebensjahres nicht mehr Mitglied der GKV werden kann, ist ein Mythos - und zwar ein falscher Mythos!

    2. wenn Sie bereits länger als 5 Jahre nicht Mitglied der GKV waren - also WIRKLICH nicht - dann werden sie durch Teilzeit nach Vollendung des 55. Lebensjahres nicht versicherungspflichtig!

    P.S.: wir haben aktuell einen Fall, wo genau das - exakt so - schief gegangen ist!

    richtig ...

    ich bezog mich auf einen Arbeitnehmer!

    PKV versichert, also mutmaßlich über BBG-KV oder sogar JAEG!

    Warum "muss" ich das erklären - ich könnte es erklären, wenn man mich bittet!

    Zur Verfügung hat er, wenn man es wirklich ernst nimmt, nur ca. 700 euro mtl.

    Wir gehen davon aus, dass er - analog GKV Versicherten - auch für die Deutsche Rentenversicherung zahlt (ggf. steht der Verlust der Ansprüche im Raum) und seine PKV nicht im Notlagentarif führen will...

    Beiträge steigen in euro und nicht in Prozent!

    In Prozent fühlt man!

    Hier sind umfassende Anpassungen (ambulant, stationär und KTG) aber alles noch weit unter dem Höchstbeitrag.

    Der Versicherungsschutz ist, falls es ein Arbeitnehmer ist, im Bereich KTG definitiv existenziell gefährdet.

    Das Ganze kann man auch optimieren und verbessern ....

    Ja, so könnte man das dann jetzt bewerten und auch einen individuellen begründeten Ratschlag erteilen!

    Im Vertrag steht, was passiert wenn man der Dynamik widerspricht .... Vertrag = Tarif ACVB und allgemeine AVB der Pflegezusatzversicherung!

    In der Regel entfällt diese nicht, wenn man einmal widerspricht.

    Man bekommt also gemäß dem konkreten Wortlaut des Vertrages spöter ein neues Angebot!

    Was Pflege kostet, kann man im Netz recherchieren.....

    Was man zur Verfügung hat, ist bekannt!

    Der Rest ist entweder jedem selbst bewusst oder man lasst sich gegen Entgelt vernünftig beraten!

    Es gibt zu dem Vertrag ja auch einen Vermittler und ggf. auch aktuell einen Betreuer - der bekommt sogar ein Bestandspflegeprovision dafür, dass er dann zu der Frage berät.

    Kodsen Pflege - Leistung Pflegepflicht - Leistung Pflegezusatz - verfügbares Einkommen aus AKS und / oder Rente = möglichst > / = 0

    Will man Vermögen vererben oder verbrauchen?

    Eine Anwartschaft wegen anderweitiger PKV-Versicherung? Das wäre mal etwas völlig Neues!

    Ob diese Anwartschaft Sinn macht, wenn ich bereits anzweifle, dass sie so definiert ist?

    Empfehlungen sind das Ergebnis einer Prüfung im Einzelfall - wenden sie sich an dafür berechtigte Personengruppen!

    Da Ihre Ehefrau ja eine Private Krankenversicherung hat, macht das alles bitte welchen Sinn?

    Wenn Ihre Ehefrau bei Ihnen einen PKV vertrag hatte und dann diese auf Anwartschaft gesetzt hat um woanders eine PKV abzuschließen .... das finde ich schon verwirrend.

    Meinten sie ggf., dass Ihre Ehefrau Mitglied der GKV wurde, als Sie 2011 in ein Arbeitsverhältnis gewechselt ist?

    Wenn Ihre Frau Mitglied der GKV ist, dann wird Sie es ja auch bleiben, wenn Sie Arbeitslosengeld 1 bezieht, eine eigene Rente bezieht und vor allem, solange Sie in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht.

    Was nun ggf. richtiger ist, kann nur das Ergebnis einer individuellen persönlichen Beratung sein.

    Wie soll man diese Fragestellung qualifiziert beantworten?

    Wer sollte Ihnen einen Ratschlag geben und auf der Basis welcher Fakten?

    Der Tagegeldanspruch in welchem Pflegegrad? iWe sind Sie anderen Fälle definiert? Welchen Tarif haben Sie? warum sollte sich jemand unentgeltlich in Ihren Vertrag einlesen?

    Wie ist ''Ihre Einkommenssituation jetzt, Morgen, bei Verlust der Arbeitskraft und im alter?

    Wie sind Ihre Vermögens- und Familienverhältnisse?

    Wann sind sie denn geboren? Welche Erkrankungen haben sie bzw. sind aus der Familie bekannt? Wie und wann starben Ihre Eltern, Großeltern oder Ur-Großeltern?

    Ich will mir ein Auto kaufen - wie viele Räder empfiehlt Ihr - wäre eine Frage, die man beantworten kann - auch ob ein Lenkrad sinnvoll ist oder man es besser weglässt!

    Fachlich noch der Hinweis, dass die Mehrleistung pro Tag (5 Euro) vielleicht mal 30 (150 Euro) genommen werden sollte, damit der vergleich fair ist ... also bevor man ihn dem höheren Monatsbeitrag gegenüberstellt!

    Die proportionale Abweichung Leistungs- zu Beitragszuwachs ergibt sich aus dem höheren Eintrittsalter!

    Wenn sie davon ausgehen, dass bei widerruf die Dynamik ohne Risikoprüfung und Wartezeiten endet, dann haben sie anscheind schon einmal Widerrufen, und zwar das letzte Mal - oder auch schon zweimal ... je nach Regelung!