Sterbegeldversicherung Für die Beerdigung vorsorgen

Martin_Klotz
Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Sterbegeldversicherung zahlt einen festgelegten Geldbetrag aus, wenn der Versicherte stirbt.
  • Mit dem Geld können die Angehörigen dann die Kosten für die Bestattung bezahlen.
  • Sinnvoll ist ein Sterbegeldversicherung nur dann, wenn Du selbst keine Rücklagen für diese Kosten aufbauen kannst.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst mithilfe unseres Ratgebers, welche Möglichkeit der Bestattungsvorsorge es überhaupt gibt.
  • Geld ansparen kannst Du am besten mit einem Tagesgeldkonto
  • Entscheidest Du Dich für eine Sterbegeldversicherung, dann wähle einen Tarif mit möglichst kurzer Zahldauer und Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung. 
  • Besprich mit Deinen Angehörigen, wer das Sterbegeld ausgezahlt bekommt, und wie sie den Todesfall melden müssen.

Die Beerdigung ist ein Thema, mit dem sich jeder früher oder später beschäftigen muss. In Deutschland gilt Bestattungspflicht. Das heißt: Jeder muss ordnungsgemäß bestattet werden. Die Kosten für die Beerdigung tragen in der Regel die Angehörigen. Daher ist es wichtig, dass Du Dich noch zu Lebzeiten um eine Bestattungsvorsorge kümmerst. Wer nicht genügend Geld zur Seite gelegt hat, kann über eine Sterbegeldversicherung nachdenken

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung zahlt nach Deinem Tod eine vertraglich vereinbarte Summe (Kapitalzahlung) an Deine Angehörigen. Üblich sind Beträge zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro. Je höher die Ver­si­che­rungs­sum­me, desto teurer sind die monatlichen Beiträge für eine Sterbegeldversicherung. Mit der Ver­si­che­rungs­sum­me können Deine Angehörigen Deine Bestattung bezahlen. Kosten entstehen unter anderem für die Bestattungsart, die Trauerfeier, den Sarg oder die Urne und den Grabstein. 

Beim Abschluss der Sterbegeldversicherung legst Du in der Regel eine Person fest, die die Ver­si­che­rungs­sum­me nach Deinem Tod erhält (Bezugsberechtigter). Im Normalfall wählst Du dafür diejenige Person aus, die sich später einmal um Deine Bestattung kümmern soll. Das kann beispielsweise Dein Ehepartner, Dein Kind oder eine gute Freundin sein. 

Die Beitragsdauer ist meist begrenzt, Du zahlst also nur bis zu einem bestimmten vereinbarten Alter in die Ver­si­che­rung ein. Gängige Praxis ist, die Zahlungen mit 65 oder 85 Jahren zu beenden – je nach Anfangsalter. Der Schutz der Ver­si­che­rung besteht trotzdem bis zum Lebensende. Stirbt der Versicherte noch während der Beitragsdauer, zahlt die Ver­si­che­rung ebenfalls. 

Allerdings musst Du in der Regel eine Wartefrist von 12 bis 18 Monaten hinnehmen: Die Sterbeversicherung zahlt also erst die volle Ver­si­che­rungs­sum­me, wenn der Versicherte noch mindestens zwölf oder 18 Monate nach Vertragsabschluss gelebt hat. Stirbt er früher, zahlt die Ver­si­che­rung entweder einen Teil der gezahlten Beiträge an die Erben aus oder sie beteiligt sich zumindest anteilig an den Bestattungskosten.

Bei Unfalltod verzichten oder verkürzen viele Versicherer die Wartezeit. Einige Versicherer zahlen in diesem Fall sogar die doppelte Ver­si­che­rungs­sum­me aus. Bei Suizid zahlen einige Versicherer nur, wenn der Vertragsabschluss bereits zwei oder drei Jahre zurückliegt.

Das kostet eine Bestattung in Deutschland 

Deine Angehörigen sind verpflichtet, sich um Deine Bestattung zu kümmern. Wenn Du nicht selbst für Deine Bestattung vorsorgst, müssen Deine Erben die Bestattungskosten tragen. So regelt es das Gesetz in Deutschland (§ 31 Bestattungsgesetz; § 1968 Bürgerliches Gesetzbuch). 

Wie teuer eine Bestattung ist, hängt im Wesentlichen davon ab, für welche Art von Bestattung Du Dich entscheidest. Eine Erdbestattung kostet im Durchschnitt etwa 13.000 Euro. Es geht aber auch viel teurer: Planst Du eine Zeremonie mit Trauerfeier, kommen weitere Kosten auf Deine Angehörigen zu. Eine einfache anonyme Feuerbestattung ist dagegen mit rund 2.000 Euro um ein Vielfaches günstiger. 

Nur in Ausnahmefällen zahlt der Staat die erforderlichen Kosten für eine Beerdigung, etwa wenn die Beerdigungskosten für die Angehörigen nicht tragbar sind. Das ist allerdings mit einem umfangreichen Antrag beim Sozialamt verbunden. Außerdem trägt das Sozialamt die Kosten immer nur bis zu einer bestimmten Höhe. Für Beamte trägt der Staat ebenfalls die Bestattungskosten. 

Mehr dazu im Ratgeber Bestattungskosten

  • Im Durchschnitt kostet eine Bestattung 13.000 Euro. Es geht günstiger, aber auch sehr viel teurer.

  • Es gibt drei Kostenblöcke: Friedhofsgebühren, Kosten für den Bestatter und Kosten rund um die Trauerfeier.

Zum Ratgeber

Wie sinnvoll ist die Sterbegeldversicherung?

Sterbegeldversicherungen sind vergleichsweise teuer. Dabei geht es weniger um den Beitrag, den die Ver­si­che­rung kostet. Den Beitrag kannst Du ja mehr oder weniger selbst gestalten, je nachdem, in welchem Alter Du die Ver­si­che­rung abschließt und wie hoch die Ver­si­che­rungs­sum­me ist. Gerade eine niedrige Ver­si­che­rungs­sum­me ist für viele Leute gut finanzierbar. 

Teuer ist die Ver­si­che­rung, weil Du in der Regel deutlich mehr in den Vertrag einzahlst, als die Ver­si­che­rung später an Deine Angehörigen zahlen muss. Auf diesen Punkt gehen wir weiter unten noch mehr ein.

Dennoch gibt es Situationen, in denen eine Sterbegeldversicherung sinnvoll sein kann. Gerade, wer im etwas fortgeschrittenen Alter bislang nicht genug Geld zur Seite legen konnte oder auf Grundsicherung angewiesen ist, kann über eine Sterbegeldversicherung nachdenken. 

Vorteile der Sterbeversicherung 

Schnelle Absicherung - Du hast das Geld für Deine Bestattung in einem überschaubaren Zeitraum zusammen. Das zeigt folgendes Beispiel: Der 70-jährige Günther zahlte für eine Sterbegeldversicherung bei einem großen deutschen Versicherer monatlich 74 Euro, wie wir im Rahmen unserer Recherche berechnet haben. Stirbt Günther nach der Wartefrist von 18 Monaten, zahlt die Ver­si­che­rung eine Ver­si­che­rungs­sum­me von 8.000 Euro an seine Hinterbliebenen, obwohl er bis dahin erst rund 1.300 Euro eingezahlt hat. Stattdessen könnte er das Geld auch jeden Monat zur Seite legen. Dann benötigt er allerdings neun Jahre, um ebenfalls auf eine Summe von 8.000 Euro zu kommen. Die Sterbegeldversicherung würde Günther ein gutes Gefühl geben, in absehbarer Zeit für seine Bestattung ausgesorgt zu haben. Gerade dann, wenn er nicht mehr bei bester Gesundheit ist, kann ihm die Ver­si­che­rung eine große Last von den Schultern nehmen. 

Von Erbe getrennt - Die Sterbegeldversicherung kann so ausgestaltet werden, dass sie klar von der Erbmasse getrennt und nur der bezugsberechtigten Person zusteht. Damit wird nicht nur Erbschaftsteuer, sondern auch Streit unter den Hinterbliebenen vermieden. Bleibt nach der Bestattung etwas von dem ausbezahlten Geld übrig, darf der Begünstigte dieses Geld behalten. Die Auszahlung der Sterbegeldversicherung ist steuerfrei. 

Keine Anrechnung bei Grundsicherung - Solltest Du im Alter auf Grundsicherung oder eine Pflege angewiesen sein, dann hast Du einen weiteren Vorteil: Das Sozialamt darf das Kapital aus der Sterbegeldversicherung nicht als Vermögen anrechnen, sofern die Auszahlung nur im Todesfall erfolgt und die Höhe der Ver­si­che­rung angemessen ist. Was genau angemessen ist, ist abhängig vom Ort der Bestattung, dem letzten Wohnort und der Person des Verstorbenen. Es ist also immer eine individuelle Einschätzung. Frage daher am besten bei dem zuständigen Sozialamt nach, welche Ver­si­che­rungs­sum­me anerkannt wird.  

Wer das Geld hingegen auf einem Konto spart, muss ab einer bestimmten Summe damit rechnen, dass das Sozialamt die Leistungen kürzt. Alleinstehende dürfen über ein sogenanntes Schonvermögen von 5.000 Euro verfügen, bei Verheirateten sind es 10.000 Euro. Alles was darüber hinausgeht, wird bei der Grundsicherung angerechnet. 

Nachteile der Sterbeversicherung 

Die Ver­si­che­rung ist teuer - Der wohl größte Kritikpunkt an der Sterbeversicherung ist ihr Preis: Die Ver­si­che­rung ist nicht günstig. Je älter Du bei Vertragsabschluss bist, desto höher sind die monatlichen Beiträge. Steigst Du hingegen früh in die Ver­si­che­rung ein, profitierst Du zwar von günstigen Beiträgen, doch dafür zahlst Du auch viel länger in die Ver­si­che­rung ein. Die Kosten für eine Sterbegeldversicherung zeigen wir Dir weiter unten in einer Übersicht.

Außerdem zahlst Du meist wesentlich mehr in die Ver­si­che­rung ein, als die Ver­si­che­rung selbst später leisten muss. Zahlt der 70-jährige Günther bis zu seinem 85. Lebensjahr in die Ver­si­che­rung ein, kommt er auf einen Gesamtbetrag von 13.320 Euro, obwohl die Ver­si­che­rung nur 8.000 Euro zahlt. Dieses Ergebnis ist aber nicht verwunderlich. Mit fortschreitendem Alter steigt das Sterberisiko, und damit auch der Beitrag. Außerdem tritt der Ver­si­che­rungsfall (der Tod der versicherten Person) in jedem Fall irgendwann ein. Anders als bei der Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung gibt es keine Kunden, die für eine bestimmte Zeit die Ver­si­che­rung bezahlen, ohne jemals eine Auszahlung zu erhalten. Hinzu kommt, dass die Verwaltungskosten bei den kleinen Ver­si­che­rungs­sum­men relativ stark ins Gewicht fallen. 

Hohe Ver­si­che­rungs­sum­me - Einige Sterbegeldversicherungen sehen eine vergleichsweise hohe Kapitalzahlung vor. Wer beispielsweise eine anonyme Feuerbestattung plant, muss keine Sterbegeldversicherung mit einer Ver­si­che­rungs­sum­me von mehreren Tausend Euro abschließen. Je geringer die Ansprüche für die Beerdigung sind, desto günstiger ist die Beerdigung und umso sinnvoller ist es, das Geld zu sparen, statt in eine Ver­si­che­rung zu zahlen. 

Wer braucht eine Sterbegeldversicherung?

Da eine Sterbegeldversicherung eher teuer ist, solltest Du genau abwägen, ob Du diesen Ver­si­che­rungs­schutz benötigst. 

Ganz allgemein raten wir: Sorge am besten selbst für Deinen späteren Finanzbedarf vor. Dies gilt besonders dann, wenn Du noch jünger bist und mit überschaubaren Beiträgen ein Geldpolster für die Bestattung ansparen kannst.

Bei einem Sparbeitrag von 100 Euro pro Monat hast Du bereits nach zehn Jahren einen Betrag von 12.000 Euro angespart. Bevor Du eine Sterbegeldversicherung abschließt, solltest Du prüfen, ob Du die benötigte Ver­si­che­rungs­sum­me auch stattdessen ansparen kannst. Auch in einem Alter von 60 Jahren ist es also noch lange nicht zu spät, mit der Bestattungsvorsorge zu beginnen. 

Bist Du allerdings schon älter und verfügst nicht über die notwendigen finanziellen Rücklagen, kann es sinnvoll sein, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Allerdings solltest Du dann sicherstellen, dass Du die laufenden Beiträge aufbringen kannst. 

Am besten gehst Du so vor

  1. Informiere Dich in unserem Bestattungskosten-Ratgeber, wie viel Geld Deine gewünschte Bestattung ungefähr kosten wird. 
  2. Prüfe dann, wie viel Geld Du monatlich beiseitelegen kannst.  
  3. Berechne, wie viele Jahre Du benötigst, um die Summe zu sparen. 
  4. Ist der Zeitraum überschaubar und Du bist bei guter Gesundheit? Dann eröffne ein Tagesgeldkonto und überweise jeden Monat einen festen Betrag auf das Konto.  
  5. Du bist nicht mehr bei bester Gesundheit und fühlst Dich unwohl damit, Deine Bestattungsvorsorge erst mit den Jahren aufzubauen? Dann entscheide Dich im Zweifel für eine Sterbegeldversicherung. 

Welche Alternativen gibt es?

Nicht jeder braucht eine Sterbegeldversicherung. Gerade für junge Menschen gibt es wesentlich sinnvollere Vorsorgemöglichkeiten. Auch ältere Menschen, die noch genügend Zeit und finanzielle Mittel haben, anderweitig vorzusorgen, können auf eine der Alternativen zurückgreifen. 

Sparkonto eröffnen

Wer etwas für seine Bestattung zurücklegen möchte, kann regelmäßig Geld auf ein Tagesgeldkonto einzahlen. Der Vorteil: Du kannst jederzeit auf Dein Geld zugreifen. Willst Du sichergehen, dass das angesparte Geld tatsächlich nur für die Beerdigung ausgegeben werden kann, solltest Du einen Sperrvermerk auf Deinem Konto einrichten. Dadurch steht das eingezahlte Kapital plus Zinsen im Todesfall ausschließlich für die Bestattung zur Verfügung. Deine Angehörigen haben dann nur Zugang zum Geld, wenn sie Belege des Bestatters vorweisen können.

Für das Sozialamt ist der Sperrvermerk allerdings keine Hürde. Solltest Du also mal auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein, kann das Sozialamt verlangen, dieses Geld aufzubrauchen. 

Das Erbe einsetzen 

Planst Du, Deinen Kindern später etwas zu vererben, dann liegt es nahe, die Bestattung aus dem Erbe zu zahlen. Guthaben auf Bankkonten oder eine Le­bens­ver­si­che­rung sind dazu am besten geeignet. Geld aus einer Immobilie bekommen Deine Kinder nur durch einen Hausverkauf oder einen Hauskredit. Bedenke, dass Deine Kinder erst in Vorleistung treten müssen, wenn sie die Bestattung mit dem Erbe zahlen sollen. Das Erbe wird erst einige Wochen oder Monate nach Deinem Tod eröffnet. 

Rente im Sterbevierteljahr 

In den ersten drei Monaten nach Tod des Ehegatten, bekommen viele Witwer und Witwen eine erhöhte Witwenrente. In diesem sogenannten „Sterbevierteljahr“ wird die gesetzliche Altersrente des Verstorbenen in voller Höhe gezahlt. Das Geld kann helfen, zumindest einen Teil der Beerdigungskosten zu stämmen. 

Wer das Geld der nächsten drei Monate sofort benötigt, kann auch einen Vorschuss bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung beantragen. Voraussetzung ist aber, dass der verstorbene Ehepartner schon eine Altersrente bezogen hat. Der überlebende Ehepartner kann den Vorschuss nur innerhalb von 30 Tagen nach dem Ableben des Versicherten beantragen. 

Dafür muss Dein Ehepartner in eine Filiale der Deutschen Post gehen und dort eine sogenannte Änderungsanzeige ausfüllen. Außerdem muss er bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung eine Sterbeurkunde einreichen, auf der er als Ehepartner eingetragen ist. Zusätzlich muss er den 19-seitigen Antrag auf Hinterbliebenenrente beim Ren­ten­ver­si­che­rungsträger einreichen.

Vorsorgevertrag abschließen 

Deine Bestattung kannst Du aber auch komplett losgelöst von Deinen Angehörigen planen und bezahlen. Mit dem Bestattungsinstitut Deiner Wahl kannst Du einen sogenannten Vorsorgevertrag vereinbaren und damit Deine Beerdigung schon zu Lebzeiten regeln. Für diese Variante musst Du das Geld für Deine Bestattung aber schon angespart haben.  

Vertraglich kannst Du sämtliche Einzelheiten der Beerdigung festlegen: die Bestattungs- und Grabart, den Sarg und den Grabstein, die Trauerfeier und vieles mehr. Der Bestatter macht Dir ein Angebot und nennt Dir einen Preis für Deine Bestattung. Bist Du mit allem einverstanden, unterschreibst Du den Vorsorgevertrag. Kläre im Vornherein, ob Du den Vertrag im Nachhinein noch ändern kannst, beispielsweise wenn Du an einem anderen Ort beerdigt werden möchtest. 

Die Bestattungskosten solltest Du aber nicht direkt an das Institut zahlen, sondern auf ein sogenanntes Treuhandkonto. Das gibt es zum Beispiel beim Verband unabhängiger Bestatter (VuB), beim Bundesverband der Deutschen Bestatter (BDB) oder beim Deutschen Institut für Bestattungskultur (DIB). So ist das Geld zum einen vor einer Insolvenz des Bestattungsinstituts geschützt und zum anderen gilt es dort als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge. Sofern der Betrag angemessen ist, hat das Sozialamt damit keinen Zugriff darauf (Bundessozialgericht, Urteil vom 18. März 2008, Az. B 8/9b SO 9/06 R).

Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschließen 

Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung zahlt wie die Sterbegeldversicherung eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen, wenn Du stirbst. Zweck der Ver­si­che­rung ist aber nicht die Begleichung der Beerdigungskosten, sondern die Absicherung Deiner Lieben, wenn Dein Einkommen wegfällt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du zusammen mit Deinem Partner eine Immobilie abzahlst oder Ihr gemeinsame Kinder habt. Eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung sollte daher so lange laufen, bis der Baukredit abbezahlt ist oder die Kinder auf eigenen Beinen stehen können. 

Allerdings endet der Ver­si­che­rungs­schutz in der Regel spätestens mit 75 Jahren. Tritt dann der Tod mit 80 Jahren ein, hat Deine Familie keine Absicherung mehr. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist daher kein Ersatz für eine Bestattungsvorsorge. Dennoch ist sie eine sehr wichtige Ver­si­che­rung, wenn Du Verantwortung für Deine Angehörigen hast. 
 

Mehr dazu im Ratgeber Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung

  • Familien mit einem Alleinverdiener oder einem Immobilienkredit brauchen eine Absicherung für den Todesfall.
  • Wir empfehlen Hannoversche, Huk24, Europa und Cosmosdirekt. Letztere solltest Du aber immer mit einem weiteren Anbieter vergleichen, um Preisausreißer zu vermeiden.

Zum Ratgeber 

Was kostet eine Sterbeversicherung?

In einer Stichprobe haben wir für vier Profile auf einem Vergleichsportal nach Preisbeispielen für eine Sterbegeldversicherung gesucht. Die Versicherten waren 40, 50, 60 oder 70 Jahre alt und sollten entweder bis zum Alter von 65 Jahren oder 85 Jahren Beiträge bezahlen. Für unseren schnellen Vergleich haben wir uns nur die garantierte Ver­si­che­rungs­sum­me angeschaut. Es können noch Überschüsse und Zinsen hinzukommen. 

Vergleich der Sterbegeldversicherungen1

Alter Ver­si­che­rungs­sum­me Anbieter Monatlicher BeitragBeitragsdauerGesamtbeitrag
407.000 €Allianz2 28 €bis 658.400 €
407.000 €Allianz18 €bis 859.720 €
509.000 €Allianz2 60 €bis 6510.800 €
509.000 €Allianz2 33 €bis 8513.860 €
606.000 €Die Bayerische345 €bis 758.100 €
606.000 €Allianz233 €bis 859.900 €
708.000 €Hannoversche4 164 €bis 759.840 €
708.000 €Allianz274 €Bis 8513.320 €


1 Alle Preisbeispiele mit Wartezeit bis zu 18 Monate; konstante Beiträge; ohne Gesundheitsprüfung; Preise gerundet.
2 Tarif Bestattungsschutzbrief
3 Tarif Bestattungsgeld 
4 Tarif L6 Plus 
Quelle: Finanztip-Recherche, Check24 (Stand: 11. August 2022) 

Im Ergebnis zeigt sich: Den größten Preisvorteil haben diejenigen, die besonders früh eine Sterbegeldversicherung abschließen. Der 40-Jährige zahlt bei einer Ver­si­che­rungs­sum­me von 7.000 Euro und einer Laufzeit von 25 Jahren insgesamt 8.400 Euro in die Ver­si­che­rung ein. Ein 60-Jähriger muss bei der gleichen Laufzeit 1.500 Euro mehr einzahlen und erhält dafür eine geringere Ver­si­che­rungs­sum­me. 

Die Gesamtbeiträge lassen sich reduzieren, indem eine möglichst kurze Zahldauer gewählt wird. Bei unseren Preisbeispielen sind die Tarife mit kürzerer Laufzeit wesentlich günstiger als dieselben Tarife mit längerer Laufzeit. Dafür sind die monatlichen Beiträge bei kürzerer Laufzeit höher. 

Letztlich ist die Sterbeversicherung aber immer ein Minusgeschäft, wenn Du bis zum Ende der Ver­si­che­rung einzahlst. Du wirst immer mehr Geld in die Ver­si­che­rung gesteckt haben, als Deine Angehörigen später wieder herausbekommen. 

Was ist wichtig bei der Ver­si­che­rung?

Bevor Du eine Sterbegeldversicherung abschließt, solltest Du ein paar Punkte beachten. Wir haben Dir zusammengefasst, worauf es bei der Sterbeversicherung ankommt. 

Rating - Du solltest einen Anbieter wählen, der die vereinbarte Ver­si­che­rungs­sum­me auch noch in vielen Jahren zahlen kann. Ab Vertragsbeginn werden in der Regel noch viele Jahre vergehen, bis der Ver­si­che­rungsfall eintritt. Daher ist es wichtig, einen möglichst finanzstabilen Versicherer zu wählen. Das Analysehaus Morgen & Morgen prüft die Versicherer regelmäßig auf ihre Finanzstärke. Die Ergebnisse des Ratings sind kostenfrei einsehbar. Die Ratings von Ascore können wir Dir ebenfalls empfehlen. 

Kurze Wartezeit - Die Ver­si­che­rung soll die Kosten für die Bestattung tragen, wenn die versicherte Person stirbst. Den Zeit­punkt des Todes kann aber niemand vorhersagen. Sinnvoll ist eine Sterbegeldversicherung daher nur, wenn sie so früh wie möglich greift. Achte daher auf eine möglichst kurze Wartezeit. Eine Wartefrist von 12 bis 18 Monaten sollte das Maximum sein. Je älter Du zu Vertragsbeginn bist, desto kürzer sollte die Wartezeit sein. 

Keine Gesundheitsprüfung - Manche Versicherer verlangen eine Gesundheitsprüfung und verzichten dafür auf eine Wartezeit. Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt dann sofort. Die Gesundheitsfragen beziehen sich normalerweise auf die letzten fünf bis zehn Jahre. Allerdings dürfte sich eine Gesundheitsprüfung im fortgeschrittenen Alter als kompliziert erweisen, wenn Du schon einige Erkrankungen hinter Dir hast. Bei bestimmten Erkrankungen musst Du sogar mit einer Ablehnung der Ver­si­che­rung rechnen. Machst Du Fehler bei der Gesundheitsprüfung oder vergisst bestimmte Erkrankungen anzugeben, kann die Ver­si­che­rung im Todesfall die Auszahlung kürzen oder verweigern. Wir empfehlen daher eine Ver­si­che­rung ohne Gesundheitsprüfung. 

Kurze Zahldauer wählen - Eine Sterbegeldversicherung zahlst Du immer nur bis zu einem vertraglich vereinbarten Zeit­punkt, etwa bis 65, 75 oder 85 Jahre. Wähle eine möglichst kurze Zahldauer, dadurch zahlst Du insgesamt weniger ein als bei einer längeren Laufzeit. Schließt Du beispielsweise mit 50 Jahren eine Sterbeversicherung ab, solltest Du die Zahldauer auf 65 Jahre begrenzen. Startest Du im Alter von 60, solltest Du nicht länger als bis 75 einzahlen. Allerdings sind die monatlichen Beiträge dann auch höher als bei längerer Laufzeit. 

Auszahlung während der Wartezeit - Wähle einen Anbieter, der sich zumindest mit einem Teil an den Beerdigungskosten beteiligt, wenn Du noch während der Wartezeit versterben solltest. In der Regel ist die Ver­si­che­rungs­sum­me gestaffelt, je nach abgelaufener Wartezeit. Wähle einen Anbieter, der einen möglichst hohen Teil der Ver­si­che­rungs­sum­me in Aussicht stellt, auch wenn Du vor Ablauf der Wartezeit verstirbst. 

Feste Beiträge - Einige Versicherer werben mit günstigen Monatsbeiträgen, dürfen diese aber bis zur Höhe eines Maximalbeitrags erhöhen. Um die Kosten für die nächsten Jahre kalkulieren zu können, solltest Du daher entweder auf garantierte Beiträge achten oder einen Tarif wählen, mit dessen Maximalbeiträgen Du gut leben kannst.  

Überschüsse als Bonuszahlung - Nach unserer Recherche bieten die meisten Versicherer eine Über­schuss­be­tei­li­gung in Form einer Bonusauszahlung an. Das bedeutet, dass Deine Angehörigen später etwas mehr als die versicherte Summe ausgezahlt bekommen. Alternativ bieten manche Versicherer an, die erwirtschafteten Überschüsse mit Deinem monatlichen Beitrag zu verrechnen (Beitragsrabatt). Hat das Unternehmen gut gewirtschaftet, sind auch Deine Beiträge etwas niedriger. Allerdings ist auch der umgekehrte Fall möglich: Erwirtschaftet das Unternehmen weniger Überschüsse, können auch Deine Beiträge steigen. Entscheide Dich daher für die Bonusauszahlung, wenn Du langfristig mit einem festen monatlichen Beitrag planen möchtest. 

Bezugsberechtigten wählen - Wir empfehlen Dir, im Vertrag eine bezugsberechtigte Person anzugeben. Das ist in der Regel eine Vertrauensperson, die sich später um Deine Bestattung und die Abwicklung der Sterbegeldversicherung kümmern soll. Sprich daher noch vor Vertragsschluss mit Verwandten oder Freunden und kläre, wer später Deine Beerdigung organisieren soll. Hast Du Deine Wahl getroffen, teilst Du der Ver­si­che­rung schriftlich mit, dass Du eine Kapitalauszahlung nach Deinem Tod an Person XY wünschst.  

Diese Person bekommt nach Deinem Tod die Ver­si­che­rungs­sum­me ausbezahlt. Dazu muss sie der Ver­si­che­rung verschiedene Unterlagen wie den Ver­si­che­rungsschein, eine Sterbeurkunde und eine ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache vorlegen. In der Regel dauert es dann nur wenige Tage, bis die Ver­si­che­rung das Geld ausbezahlt. 

Wählst Du keinen Bezugsberechtigten, sehen manche Versicherer vor, dass sie selbst die Bestattung organisieren und es daher grundsätzlich zu keiner Kapitalauszahlung kommt. Davon raten wir Dir ab. Reicht Dein Geld nicht für die von Dir gewünschte Bestattung, dann darf die Ver­si­che­rung eine „andere angemessene Bestattung” wählen. Eine Bestattung nach Deinen Vorstellungen ist dann aber nicht mehr gewährleistet.

Andere Versicherer zahlen die Ver­si­che­rungs­sum­me hingegen an die Erben, wenn kein Bezugsberechtigter festgelegt wurde. Dazu müssen Deine Erben den Erbschein bei der Ver­si­che­rung vorlegen. Dessen Beantragung dauert allerdings einige Wochen. Deine Erben müssen dann erst in Vorleistung treten, bis sie das Geld von der Ver­si­che­rung bekommen. 

Was Deine Angehörigen darüber hinaus bei einem Todesfall beachten müssen, erfährst Du in unserem Ratgeber Checkliste Todesfall.

Widerrufliches Bezugsrecht - Achte außerdem darauf, dass Du die bezugsberechtigte Person nochmal ändern kannst. Die Versicherer nennen das „widerrufliches Bezugsrecht”. Beziehungen ändern sich mit den Jahren und vielleicht möchtest Du später doch eine andere Person wählen, die das Geld aus der Ver­si­che­rung verwaltet. Bei einem unwiderruflichen Bezugsrecht muss der Bezugsberechtigte zuerst zustimmen, bevor Du Dich für eine andere Person entscheidest. 

Zusätzliche Bestattungsverfügung - Wir empfehlen Dir, Deine Bestattungswünsche schriftlich festzuhalten. Dazu solltest Du eine sogenannte Bestattungsverfügung erstellen, in der Du die wichtigsten Fragen beantwortest:

  • Wer soll sich um die Bestattung kümmern? 
  • Wo möchtest Du bestattet werden? 
  • Welche Bestattungsart wählst Du? 
  • Möchtest Du eine Trauerfeier und ein Trauermahl? 
  • Soll es einen Gottesdienst geben? 
  • Wünschst Du eine Zeitungsanzeige? 

Die Bestattungsverfügung solltest Du handschriftlich unterschreiben und an einem Ort aufbewahren, wo sie Deine Angehörigen finden können. Entweder heftest Du die Verfügung zusammen mit dem Ver­si­che­rungsschein in einem Ordner ab, in dem auch andere wichtige Ver­si­che­rungsdokumente abgeheftet sind, oder Du übergibst sie der Vertrauensperson, die sich um die Bestattung kümmern soll. Auf keinen Fall sollte die Bestattungsverfügung Teil des Testaments werden. Dieses wird erst Wochen oder Monate nach Deinem Tod eröffnet. Dann ist es zu spät, um Deine Bestattung nach Deinen Wünschen zu planen.  

Autoren
Annika Krempel

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat