Beiträge von Lange Oog

    Da stimmt etwas nicht .... @wobomobil

    KVdR ist Pflicht und richtig ist, dass Sie sich dann den Einkommensnachweis sparen!

    Falsch ist das aber, wenn sie Einkünfte aus Erwerbstätigkeit haben.

    Falsch ist 1/2 KV Beitrag. Als KVdR Versicherter wird Ihnen der Beitrag von der Rente einbehalten! Aktuell erhalten sie ein Zuschuss zur Krankenversicherung, der dann auch nicht mehr ausgezahlt wird.

    Völlig falsch ist Ihre Annahme, dass Sie bewerten, Ihre Tätigkeit hauptberuflich ist oder nicht!

    Lassen sie sich gescheit und unabhängig beraten!

    Weder Tarifkalkulation noch Versichertenzusammensetzung sind für Verbraucher oder Versicherungsvermittler transparent.

    Die zukünftige Beitragsstabilität der PKV ist ein Buch mit sieben Siegeln und vor allem vielen Unbekannten.

    Was ist ein kleinerer Versicherer?

    Was ist ein Versicherungskollektiv?

    In der PKV spricht man von Alterskohorten, also ein Jahrgang oder fünf Jahrgänge, etc. sind eine Alterskohorte und tragen Ihre Kosten selbst.

    Ob und welche Tarife kalkulatorische Einheiten bieten, ist unbekannt.

    Die Kalkulation erfolgt immer nach VAG und KVAV sowie mit den Bestandszahlen des PKV-Verbandes unter Beobachtung des jeweiligen Treuhänders und den Grundsätzen der DAV und den vorgaben der BaFin inkl. der im Zahlenbericht veröffentlichten Tabellen und einer gehörigen Portion von mehr oder weniger Chuzpe.

    Ob etwas stabil ist hängt zum einen davon ab, ob es nachhaltig kalkuliert ist oder nicht. Ist das Preis- / Leistungsverhältnis attraktiv, ist es eben nicht nachhaltig kalkuliert, sondern absatzorientiert.

    Kleine Kollektive unterliegen stärkeren statistischen Verwerfungen, größere Kollektive laufen stabiler. Aber Beitragsstabilität meint ja mutmaßlich etwas anderes, als es in Wirklichkeit ist. Beitragsstabilität wäre nämlich dann gegeben, wenn der Beitrag gleichmäßig um 3,5% - im Alter dann zunehmend - steigt. Wenn er nicht steigt, dann ist das nicht beitragsstabil, sondern der stau des Anpassungsbedarfs.

    Laden sie uns bitte den letzten ESt-Bescheid, den aktuellen Krankenkassen und Rentenbescheid sowie idie Historie Ihres Krankenversicherungsverlauf hoch?

    Dann kann man Ihre Frage beantworten.

    Allgemein: Keine Beiträge auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, sonstige Einkünfte.

    Ob das Kleingewerbe wirklich KLEIN ist und vor allem bleibt, ist abzuwarten!

    @muc

    Natürlich wird nach Untersuchungen und Untersuchungsergebnissen, nach angeratenen Kontrollen und Untersuchungen und nach Abweicheung von der Norm gefragt - wörtlich und in allen bekannten Anträgen!

    Ihre Empfehlung oder Meinung und die Massivität mit der Sie die vortragen und vertreten ist schon bedenklich!

    Ob die Umstände gefahrerheblich und risikoerhöhend sind, entscheiden ja die Versicherer und nicht der Antragsteller - und auch das ist so fast schon wortwörtlich in Urteilen nachzulesen!

    Der Herr Gamper mal wieder oder Swingkind?

    Das ich nicht Herr Müller bin, sondern nur ein Kollege und Bekannter, sollten Sie bitte akzeptieren.

    Herrn Philip Wenzel Arroganz vorwerfen und dann seine Sichtweise bestätigen muss man auch erst einmal bringen.

    Und natürlich ist es klar, dass das anzugeben ist. Das zeigt die tägliche Praxis aus solchen Fällen. wir hatten im Kollegenkreis gerade den Rücktritt wegen Feigwarzen diskutiert und zwar ohne Fortsetzungsmöglichkeit des Vertrages!



    @Philip Wenzel


    Anfechtung ist Arglistigkeit und die ist alleine schon dadurch gegeben, dass dieses Diskussion hier stattgefunden hatte.


    Natürlich ist es anzugeben, weil danach gefragt wird. hier geht es sogar um bis zu drei verschiedene Frage, die betroffen sind.


    Beratungen, Untersuchungen und Beschwerden der letzten drei (ggf. mehr) Jahre?


    Bestehen Krankheiten, Anomalien, Gebrechen ......?


    Wurde eine ambulante oder stationäre Untersuchung oder Behandlung angeraten oder ist diese beabsichtigt?


    @Oekonom

    Ja, die Formulierung "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung" ist schlüssig, allerdings sind eben auch die krankhaften Befunde anzugeben!

    Das, was hier passieren soll, ist eine klare vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung gemäß §§ 19 ff VVG mit den entsprechenden Rechtsfolgen bis hin zu §§ 123 ff BGB.

    Die Nachfrageobliegenheit des Versicherer ist so nicht gegeben! Zu dem Thema gibt es klare und eindeutige Rechtsprechung, wann ein Versicherer zur Nachfrage im sinne der vorvertraglichen Obliegenheiten verpflichtet ist.

    Außerdem geht es hier in der Regel der Antragsfragen der PKV um mindestens zwei bis sogar drei Fragen, die damit falsch beantwortet werden. und wir reden hier schon von Arglist, zumindest grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln. Dazu noch laufender Versicherungsfall und damit haben wir dann ein zeitlich unbegrenztes Rücktrittsrecht des Versicherers!

    Das schlimmste aber ist: Cholesterin- und Leberwerte - das kommt ja regelmäßig schnell raus!

    Und natürlich kann die PKV auf die Herausgabe der Einstellungsuntersuchung pochen. Sie muss doch nur auffordern und ist dann bei Nichterfüllung leistungsfrei während sie munter die Beiträge abbucht.

    Es tut mir wahnsinnig leid, aber das ist hier alles nicht euer ernst, oder?

    @Ltotheeon

    Bitten sie im konkreten Fall um einen widerspruchsfähigen Bescheid!

    Und richtig - wenn die PKV das Elterngeld in Abzug bringt, dann meine ich, dass die Elterngeldstelle das KTG nicht in _abzug bringen darf!

    Das PKV KTG ist ausweislich der BT-Drs. dem GKV KG hier gleich gestellt! Das KG wird ja auch nicht gegengerechnet!

    Dies betrifft jedoch eben ausschließlich die Zeiten der gesetzlichen Mutterschutzfristen.


    Dort werden KEINE Cholesterinwerte abgefragt!!!
    Geben Sie die Einsellungsuntersuchung an. Denn im Antrag wird nach den ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre gefragt. Als Diagnose geben Sie an "Einstellungsuntersuchung wegen Verbeamtung".

    Ansonsten ist ja hier nichts diagnostiziert worden. Sie sind NICHT krank.

    Das ist schon grenzwertig und grob fahrlässig falsch!

    Es wird nach Untersuchungen gefragt! Es wird nach Befunden aus den Untersuchungen gefragt! Es wird nach angeratenen Untersuchungen oder Behandlungen gefragt!

    Es ist risikoerheblich und es ist anzugeben!

    EXPERTEN sind in diesem Fall Rechtsanwälte und die beantworten die Frage im Rahmen einer Beratung!

    Die Abtretung ist zumindest teilweise rechtsunwirksam.

    Ansonsten gilt aber:

    "Pfändungsschutz greift nur bis zur Höchstgrenze des § 10a EStG

    Der Pfändungsschutz hinsichtlich dergezahlten Beiträge und des daraus mit den Zulagen erwachsenenVermögens greift aber nur insoweit, wie sich diese Zahlungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Altersvorsorgebeitrags nach§§ 82, 86, 10a EStG halten."

    Frage: was hat das jetzt aber alles mit dem eigentlichen Wunsch zu tun?

    Geht noch jemand auf das Problem ein, um das es geht?

    @chris2702 @Referat Janders ?

    @THL

    ich vermute, dass sich jemand verdrückt hat oder das die Targo Bank (oder jemand anderes) sich wirklich Ihren Riester hat abtreten lassen! Das wäre aber schon spannend!

    Sorry, aber hier werden sie keine Hilfe erfahren, wenn es so ist!

    Schreiben sie bitte einen neuen Brief. Bitte Sie noch einmal um Erhöhungsangebote und Mitteilung wer der Abtretungsgläubiger ist!

    @Pumphut

    "wenn man viele Anträge und Schadenfälle in der Abwicklung durch den Makler beurteilt und mit einem optimalen Verlauf vergleicht"

    Entschuldigung, aber ich muss bedauerlicherweise korrigieren.

    Die Abwicklung von Schadenfällen ist laut BGH Rechtsprechung http://www.iww.de/quellenmaterial/id/186448 ist nicht der Job des Versicherungsmaklers. Er darf bei der Schadensmeldung unterstützen.

    Bei der Frage der Anträge stellt sich die Frage, wie man das überprüfen will und unter welchen Kriterien? Anzahl der vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung?

    Freche ist ein großer, bekannter und angesehener Versicherungsmakler mit erstklassiger Reputation!

    Mit Philip Wenzel ist dort eine Koryphäe im Bereich Berufsunfähigkeit/Arbeitskraftsicherung tätig, der auch als Autor publiziert.

    U.a.: https://www.amazon.de/Philip-Wenzel/e/B018IBBWRM

    Für Kriterien die Ihrer Ansicht nach für die Auswahl eines Versicherungsmaklers geeignet sind würde ich mich sehr freuen.

    Wobei bei Pflege ganz deutlich das ansparen im Vordergrund steht, gemindert um die Wahrscheinlichkeit ohne Pflegebedürftigkeit abzutreten!

    Pflegebedürftigkeit ist nicht nur ein Thema alter Menschen, sondern auch von Kindern, oft bereits ab Geburt und dann auch nicht jehr versicherbar, außer man hat die Chance aus einer bestehenden Versicherung die Kindernachversicherung zu ziehen!

    Ja, natürlich - Pflegebedürftigkeit löst regelmäßig auch eine BU-Rente aus, ggf. sogar ohne Prüfung der BU, sondern aus dem Pflegegrad alleine (AVB). allerdings sind BU-Renten oft anders bemessen und die Lebensumstände andere (Haus, Finanzierung, Familie, etc.), so dass auch dort eine ergänzende Absicherung Sinn macht.

    Das Ganze gibt es heute sogar bereits bis zu bestimmten Altersgruppen ohne Alterungsrückstellung, also als reine Risikoprämie!!

    @tfinanz

    Reichlich Provision! Sicher das!

    Was ist das Problem, dass Versicherungsprodukte Provision enthalten?

    Bei Direktversicherungen sind die Abschlusskosten teilweise höher, als bei Versicherern, die mit Vermittlern arbeiten! Die Kosten für Werbung sind hoch!

    Ja, es gibt auch echte Nettotarife, aber dann muss man den Versicherungsberater kennen oder den Versicherungsvermittler, der gegen Honorar vermittelt! Ach ja - das Honorar muss man dann auch bezahlen!

    Es gibt keine allgemeingültige Regelung, sondern immer nur einen individuellen Bedarf oder auch nicht!

    "ich habe in der letzten Renteninformation gesehen dass ich hier mehr als die 1.400€ habe" - ist das wirklich so, oder ist es doch anders?

    Sind die zukünftigen Absenkungen des Rentenniveaus, die ja festgelegt sind, berücksichtigt oder nicht? KV Beitrag, Pflegebeitrag? Steuern?

    Was kostet ein Pflegeheim und zwar dort, wo ich dann bin und wo werde ich dann sein?

    Will ich nur die Deckungslücke absichern oder auch ggf. Komfortleistungen in Anspruch nehmen können!

    Wie hoch ist meine Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich aus meinen vorfahren und meinem Lebensstil ableiten lassen (nicht sicher, aber doch ungefähr)!

    Leider sagt ein Beitrag eben nichts aus, sondern nur die konkreten Vertragsinhalte und die vereinbarten Leistungshöhen!

    Übrigens - es gibt für Pflegestufen nach Pflegegraden Überleitungsvorschriften, die auch auf die Privaten Versicherungen anzuwenden sind!