Fassen wir einmal zusammen, was warum nicht korrekt ist.
1. ein Coaching vor einem Vertragsabschluss, vor allem einem mit solchen Auswirkungen wie bei der Entscheidung PKV statt GKV, den man auch bei einem Versicherungsmakler beantragen kann, ist immer gut und zweckmäßig. Und diese Beratung sollte unabhängig sein.
Es kann aber auch eine zweite Meinung sein, weil vielleicht der Versicherungsmakler Vorstellungen vermittelt, die in der Realität ggf. nicht angemessen sind.
2. die Nettotarife, die es gibt, in die kann man nicht wechseln. Das gibt § 204 VVG so nicht her. Und einige Nettotarife sind eben keine Nettotarife, sondern aus der Durchleitung rabattierte Bruttotarife. Das sind also keine eigenständigen Tarife, sondern nach § 48c VG rabattierte Tarife.
3. es ist richtig, dass einige Versicherer dem Thema - Annahme Anträge von Versicherungsberatern - verschließen, es ist aber auch richtig, dass einige Versicherer dafür sehr offen sind.
Feststellen wollen wir auch, dass Versicherungsmakler auch nicht korrekt beraten, weil sie bestimmte Versicherer ausblenden oder schlecht reden, weil sie keine Provision/Courtage bekommen.
Und dann bleibt das Thema Kontrahierungszwang, wo der Versicherer annehmen muss, wie z. B. die Öffnungsaktion.
4. Der Anspruch des Beamten gegen die Beihilfe, also seinen Dienstherren, geht sehr weit. In der Regel ist er höher als der Anspruch, den man gegen die GKV gehabt hätte.
Es gibt Bereiche, wo man sicher ergänzen kann und sollte, wie Kur; zahntechnische Material- und Laborkosten; Brille, Sehhilfe und Lasik oder Heilpraktiker. Was davon jetzt existenziell ist, wenn wir von der Kur absehen, weiß ich nicht.
Und angemerkt sei: Wenn die die Person, die gefragt hat, heute eine Vollversicherung abschließt um die später in einen Beamtentarif umzustellen, dann ist der Beihilfeergänzungstarif eine Nachversicherung bei Umstellung und die kann vom Versicherer abgelehnt werden.