Beiträge von Lange Oog

    Und der Beitrag auf der Webseite über die Debeka sollte einem zu Denken geben.

    Vielleicht sollte man das mal im Detail hinterfragen. Zum Beispiel durch eine zweite oder dritte Meinung.

    Hier wird dann doch sehr deutlich, dass provisionsorientiert beraten wird, was man auch verstehen kann, weil der Debeka Mitarbeiter wohl auch von allen anderen Anbietern abraten wird.

    Debeka Mitarbeiter*innen beraten nicht unabhängig.

    Versicherungsvertreter tun es nicht

    Und Versicherungsmakler versuchen auch das, was Ihnen nicht passt auszublenden.

    OK - da steht, dass die BU vor 1,5 Jahren abgeschlossen wurde!

    Und jetzt kommt eine solche Empfehlung von einem Versicherungsmakler - bessere Bedingungen im 'Vergleich zu 2020 oder 2019 ......????

    Günstigerer Beitrag?

    Bessere Leistung?

    Abwägen, was wahrscheinlicher ist? Also überfahren zu werden oder wegen Krankheiten des Knies den Beruf nicht mehr ausüben?

    Es wird mit "kostenfreiem" BU-Check geworben. Dazu sage ich: Was nichts kostet ist nichts Wert, weil es dann hier im Ergebnis doch eher zur provisionsauslösenden
    Umdeckung führen wird.

    Mit den genannten Eckdaten kann es doch nur heißen: Sie haben eine BU und die bleibt.

    Was man prüfen dürfte, wäre ggf. ob die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt wurde und das ist etwas, was Geld kostet und der Versicherungsmakler nicht gegen Geld anbieten darf. Ein Arzt sollte das aber selbst können!

    Dr. Schlemann,

    Sie verwechseln mich und nein .... die Angaben und Aussagen von Ihnen sind falsch.

    Durchgeleitet haben aber nach dem, was mir zur Kenntnis vorliegt, alle Versicherer, die mit Antrag und Beratungsnachweis policiert haben. Das müssen im Kontrahierungszwang alle tun.

    Provisionsgetriebene Beratung führt oft, also nicht immer, zu einer Empfehlung die merkwürdig ist. Es gibt natürlich Versicherungsmakler die seriös beraten und den Kunden zur Debeka schicken, wenn die richtiger ist?

    Offensichtlich kooperieren Sie mit einem Versicherungsberater, der das nicht wirklich gut kann, so wie Sie es beschreiben.

    'Concordia, Gothaer - bei Beamten?

    UND - die Angestellten eines Versicherungsberaters (Versicherungsmaklers, Versicherungsvertreters) müssen nicht registriert sei. Ansonsten gelten die einschlägigen Rechtsvorschriften.

    Fassen wir einmal zusammen, was warum nicht korrekt ist.

    1. ein Coaching vor einem Vertragsabschluss, vor allem einem mit solchen Auswirkungen wie bei der Entscheidung PKV statt GKV, den man auch bei einem Versicherungsmakler beantragen kann, ist immer gut und zweckmäßig. Und diese Beratung sollte unabhängig sein.

    Es kann aber auch eine zweite Meinung sein, weil vielleicht der Versicherungsmakler Vorstellungen vermittelt, die in der Realität ggf. nicht angemessen sind.

    2. die Nettotarife, die es gibt, in die kann man nicht wechseln. Das gibt § 204 VVG so nicht her. Und einige Nettotarife sind eben keine Nettotarife, sondern aus der Durchleitung rabattierte Bruttotarife. Das sind also keine eigenständigen Tarife, sondern nach § 48c VG rabattierte Tarife.

    3. es ist richtig, dass einige Versicherer dem Thema - Annahme Anträge von Versicherungsberatern - verschließen, es ist aber auch richtig, dass einige Versicherer dafür sehr offen sind.

    Feststellen wollen wir auch, dass Versicherungsmakler auch nicht korrekt beraten, weil sie bestimmte Versicherer ausblenden oder schlecht reden, weil sie keine Provision/Courtage bekommen.

    Und dann bleibt das Thema Kontrahierungszwang, wo der Versicherer annehmen muss, wie z. B. die Öffnungsaktion.

    4. Der Anspruch des Beamten gegen die Beihilfe, also seinen Dienstherren, geht sehr weit. In der Regel ist er höher als der Anspruch, den man gegen die GKV gehabt hätte.

    Es gibt Bereiche, wo man sicher ergänzen kann und sollte, wie Kur; zahntechnische Material- und Laborkosten; Brille, Sehhilfe und Lasik oder Heilpraktiker. Was davon jetzt existenziell ist, wenn wir von der Kur absehen, weiß ich nicht.

    Und angemerkt sei: Wenn die die Person, die gefragt hat, heute eine Vollversicherung abschließt um die später in einen Beamtentarif umzustellen, dann ist der Beihilfeergänzungstarif eine Nachversicherung bei Umstellung und die kann vom Versicherer abgelehnt werden.

    OH, da haben sich jetzt ein paar Fehler eingeschlichen

    Zitat

    Ein Hinweis zum Thema Honorarberatung zum Abschluss einer privaten Krankenversicherungdurch Versicherungsberater: Es gibt keine PKV-Nettotarife!

    Das ist falsch!

    Zitat

    Kunden könnten außerdem über § 204 VVG zunächst ohne Honorar einen Bruttotarif abschließen und dann direkt in einen entsprechend günstiger kalkulierten Nettotarif wechseln.

    Das ist so falsch!

    Zitat

    dass so gut wie kein Versicherungsunternehmen mit Versicherungsberatern zusammenarbeitet, da das sog. “Durchleitungsgebot” wirtschaftlich nicht umsetzbar ist.

    Das ist auch falsch

    Zitat

    Für Beamte ist z.B. ein umfassender Beihilfeergänzungstarif besonders wichtig.

    Das ist eine Meinung, die einer Prüfung nicht wirklich Stand hält!

    Frohe Ostern und eine bessere fachliche Grundlage wäre angebracht.

    Vielleicht auch über die kooperierenden Versicherungsberater nachdenken und mal pitchen, ob es nicht etwas Besseres gibt.

    Sie sind 1980 geboren oder wann?

    Warum will jemand, dass Sie kündigen?

    Warum wird nicht aufgestockt?

    Wie ist die gesamte Versorgungssituation, die Familiensituation, die Einkomemnsituation, der Beruf?

    400 euro on Top zur DRV-Rente ist nicht NICHTS! GGf. ja, ggf. nein! Was ist als neue BU-Rente geplant?

    Für mich hört sich das nach einer provisionsorientierten Umdeckung um!

    Was ist die Honorarforderung für die Vermittlung der Nettopolice?

    § 2 RDG .... ich will nichts sagen, aber das ist hier Rechtsdienstleistung und ich fürchte auch, dass ohne das vollständige lesen und verstehen der dem Vertrag zu Grunde liegenden AVB irgendjemand - also nicht einmal jemand der so etwas beruflich macht - eine angemessene Antwort geben kann.

    Man kann statt öffentlich zu jammern klagen ....... dazu wäre ein Rechtsanwalt sicher nützlich!

    Prozesse kann man verlieren - vor allem wenn man Vorne nicht richtig liest oder die Rechtsauffassung von ordentlichen Gerichte als rechtsirrig angesehen wird.

    Dazu kommt, dass hier Begriffe genutzt werden, die fachlich nicht korrekt sind - wer aber nicht korrekt formuliert, der kann weder helfen noch kann ihm geholfen werden.

    Kleiner tip - das lesen der AVB bringt die Lösung!

    Es gibt Menschen, die lesen und erklären einem das - das kostet Geld.

    Kannst ja mal eine fundierte Imagekampagne über Dich ergehen lassen Lange Oog, dann sparst Du dir hoffentlich die holperige Schleichwerbung für Deine Honorberatungen hier im Forum endlich mal ein.

    Versicherungsberatung nicht Honorarberatung!

    Ich mache aber Unternehmensberatung!

    Zitat

    So wird das nix mit dem Honorar für Dich. Einfach alles handwerklich sehr ungünstig in der Selbstdarstellung. Oder hattest Du schon mal in der Vergangenheit valide Anfragen von interessierten Usern, die Du über das Forum "gewinnen" konntest? Nachdem Du sie vorher zusammengestaucht hast .... ?

    Ich werbe hier nicht! Lesen hilft, wenn man es kann!

    Zitat

    Es gibt im Bereich Versicherung keine Honorarberater - die heißen Versicherungsberater und ja ich kenne Versicherungsberater, die sich mit dem Thema Öffnung auskennen! Danach könnte man mich nach fragen!

    Danach - also nach einem versierten Versicherungsberater - kann man mich fragen!

    Arbeite dich doch bitte nicht an mir ab und fange erst einmal an Qualität zu liefern! Also Werte 2020 nennen in 2021 ist keine Qualität!

    Ansonsten amüsiere ich ich hier - die Intelligenz des Schwarms ist manchmal erheiternd!

    Und nein - ich bin es nicht. Ich bin jemand ganz anderes - aber ich kenne den, an den du wahrscheinlich denkst!

    Das mit dem Hausrat ist nicht ganz richtig. Sicherlich kann man zwei Verträge weiterführen, jedoch kann man auch einen Vertrag in der Summe erhöhen (nach Zusammenzug mehr Möbel im gemeinsamen Haushalt). Habe ich selbst so nach dem Einzug meiner Freundin gemacht. Gab keine Probleme.

    Ggf. Kulanz oder entgegenkommen des einen Versicherers ....

    Rechtlich gibt es bei Hausrat keine Grundlage.

    Bei Haftpflicht gibt es eine Rechtsgrundlage.

    Wenn der Vertrag bei der Allianz doch schon seit 2009 besteht, dann ist dieser Vertrag älter.

    Diese Regelung gilt zwar für Haftpflicht, ggf. auch für Rechtsschutz!

    Diese Regelung gilt aber nicht für Hausrat.Es könnte zwar entgegenkommend so gehandhabt haben, aber eigentlich bestehen beide Hausratversicherungen weiter. Es gibt ja auch weiter den jeweiligen Hausrat.