Beiträge von Bonnie29

    Öhm, also die 60€ beziehen sich auf jährlich und pro Bausparer. D.h. ab dem 6. Bausparvertrag wird keine Gebühr mehr berechnet.

    Nicht, dass ich die irgendwie verteidigen wollen würde, aber das als insgesamt zu interpretieren ist glaub ich etwas weit hergeholt.

    Der Artikel bezieht sich aber auf neue Verträge. Wegen der Abschlussgebühr von 1% lohnen die sich nur, wenn man tatsächlich bauen will.

    Hier sind die Verträge aber schon abgeschlossen, damit die Gebühren (wahrscheinlich 100€+ 500€) schon angefallen, der "Schaden" bereits entstanden. Es wäre daher die absolute Verschwendung, die VErträge aufzulösen, bzw. die ZInsen nicht weiter zu nutzen. Dann sind die 600€ weg und man hat die Zinsen nicht genutzt.

    Würde daher weiter besparen, wenn man die Zinsen nutzen möchte. Man kann sich das Guthaben ja dann auch auszahlen lassen, dann kann man nur die Wohnungsbauprämie nicht in Anspruch nehmen, bzw. muss diese sogar zurückzahlen.

    Hier kann die LBS wahrscheinlich kündigen, wenn die Regelsparrate nicht mehr gezahlt wird, also schnell weiter besparen und möglichst lange die Zinsen nutzen, außerdem darauf achten, ob Bonuszinsen anfallen und die auch sichern, bevor die LBS kündigen kann (Vollbesparung, 10 Jahre nach Zuteilung, Fehlende Regelsparraten trotz Aufforderung nachzuzahlen).

    Interessant. Hänge an das Darlehen eine 0 dran und verschiebe das Komma beim Senken des Scores jeweils eins nach rechts also 2,0 und 0,2. Würde sich fast mit . Finde ich aber trotzdem merkwürdig.
    Dh das Löschen wird mir wahrscheinlich nicht viel bringen, wenn es wirklich an dem Kredit liegt.
    Ich hatte bisher sowieso schon immer einen Score um die 95%, ich nehme an, weil die SCHUFA keine Daten von mir hatte, außer ein Girokonto und ich wegen Studium etc. öfter umgezogen bin.

    Ich dachte immer, ein gewährter Kredit sei positiv, zumindest, wenn es sich um eine große Finanzierung mit Sicherheit (Grundschuld) handelt und nicht gemeldet wird, dass er ausfällt.

    Habe übrigens festgestellt, dass ich bei brillen.de keine SCHUFA-Daten-Einwilligung unterschrieben habe... D.h. das können die bitte auch wieder löschen.

    Echt ärgerlich, dass ich dafür zahlen müsste, monatlich reinschauen zu können, sonst würde ich die beiden Einträge quartalsweise löschen lassen und kontrollieren, ob und wie viel sich ändert. Wäre mal interessant.

    Der Thread ist zwar schon etwas älter, aber vielleicht ist Folgendes für FT interessant:

    In meiner SCHUFA-Auskunft dieses Jahr fehlten die Einzelscores. Die werden einfach nicht mehr mitgeschickt.

    Persönlich für mich interessant die Frage:

    Im Vergleich zu meiner letzten SCHUFA-Auskunft vor ca. 1,5 Jahren hat sich mein Score erheblich um fast 3% verschlechtert, so dass ich jetzt unter 95% bin.

    Es sind vier Meldungen hinzugekommen:
    - Konditionenanfrage für Hauskredit
    - Meldung, dass Kredit gewährt wurde
    - Anfrage zur Bonitätsprüfung vor Eröffnung eines Girokontos (Werde ich löschen lassen, ich habe keine Anfrage gestellt, allerdings hat mir die Bank einen Dispo ungefähr um die Zeit ungefragt geschenkt - das wäre dann aber falsch gemeldet, hinterlässt den Eindruck, es wäre angefragt und dann nicht eröffnet worden, obwohl ein Dispo für ein existierendes Konto gewährt wurde, also eigentlich ein positiver/neutraler Eintrag)
    - brillen.de wg. Fernabsatzgeschäft ( :thumbdown: werd ich nicht nochmal kaufen, war eigentlich beim lokalen Optiker...)

    Frage: Kann sich ein SCHUFA-Score verschlechtern, wenn man einen größeren Kredit bewilligt bekommt?
    Sonst müsste die Verschlechterung ja an den beiden anderen liegen.

    Interessante Entscheidung. Hab die vom OLG mal gelesen.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, ging es bei dem Verbot der Sperrung von VISA-Karten gar nicht um die Sperrung ansich, sondern darum, dass ohne Grund nur die Targo, die DiBa und die VW Bank gesperrt wurden, die anderen aber nicht.

    P.S.: meine Bank zahlt jedes Mal 1,74€, wenn ich Geld abhebe mit der VISA-Karte? :S:whistling:

    (@ Altsachse: Sparkasse und Sparda. Das große Netz der Geldautomaten von der Sparkasse ist echt ein Traum!).


    Der wirklich ware Traum ist, eine kostenlose VISA Karte bei der ING zu haben (Gibts auch zum Gemeinschaftskonto dazu). Die nutze ich zwar nur zu meinem privaten Konto, aber da kann man an wirklich allen Geldautomaten Geld abheben - kostenlos - auch bei der Sparkasse, der Spardabank und allen denkbaren Automaten, insbesondere auch an diesen internationalen Terminals, die z.B. an Bahnhöfen rumstehen. Hatte nur mal ein Problem bei der Sparkasse Eichstätt und Erlangen, die hatten das eine Weile gesperrt, weiß nicht, ob das noch so ist.

    Wir haben unser gemeinsames Konto auch bei der Commerzbank korrigiere: commdirect. Jeder hat seine eigene EC-Karte.
    Da ist auch ein Tagesgeldkonto dabei. Allerdings weiß ich nicht, ob man mehrere errichten kann.

    Bei der ING kann man neben dem Girokonto zwei Tagesgeldkonten eröffnen, da haben wir unser Giro für die Hausfinanzierung drauf, nebst Sparkonto für Sondertilgungen und Sparkonto für Rücklagen. Das passt auch ganz gut. Das Geld kann man hin und herschieben, wie man möchte, ist sofort auf dem jeweiligen Konto.

    Allerdings muss man auch immer schauen, wie das mit der SCHUFA ist, zu viele Konten sind ja angeblich schlecht für den Score. Ich habe keinen aktuellen Auszug hier, die ING meldet auf jeden Fall das Girokonto, ob die Commerzbank das macht, weiß ich nicht.

    Spekulationssteuer auf selbst bewohnte Immobilien fällt nicht an. Dh. der Verkaufserlös wird nicht versteuert. Es würde sowieso nur die Differenz zwischen Kaufpreis und Verkaufspreis versteuert und hiervon wären Renovierungskosten abzuziehen. Denke, da braucht ihr euch keine Gedanken machen.

    Es ist kein Verbrechen, einen Baum zu haben. Deswegen kann allein das "Haben" nicht zu einer Haftung führen. Wenn ein völlig gesunder Baum, den der Nachbar regelmäßig auf Schäden überprüft hat, trotzdem bei einem Sturm umfällt, ist das Pech ("höhere Gewalt") und die Versicherung muss da zahlen, wo der Baum landet.
    Wenn der Baum dagegen schon geschädigt war und der Nachbar hat das nicht überprüft und sich nicht drum gekümmert, muss die Versicherung des Nachbarn zahlen.

    Es freut sich in beiden Fällen: Der Sachverständige.

    @Ltotheeon: Die Gebühren wurden zum 01.01.2017 eingeführt, also nun mindestens zweimal abgerechnet. Da geht jedes Gericht davon aus, dass das spätestens bei der ersten Abrechnung hätte auffallen müssen und sofort etwas hätte unternommen werden müssen.

    Laut dem Artikel der Verbraucherzentrale Niedersachsen können Bausparer die Gebühren zurückfordern - die Urteile sind aber noch nicht rechtskräftig, so dass die Bausparkassen das wohl vorerst verweigern werden.

    Grundsätzlich gibts nur diese einmalige Einspruchsmöglichkeit, wenn man nicht genau liest, hat man Pech gehabt. Das Gericht ist jedoch der Meinung, die Gebühren seien grundsätzlich unzulässig. Das wäre dann wieder etwas anderes und man könnte die zurückfordern.

    Also nach dieser Übersicht: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j…twkNy8FF7AWON6e
    muss man wohl, wenn man die Treueoption gewählt hat, sich das Bauspardarlehen zuteilen lassen und dann den Verzicht hierauf erklären, um auch die Treueprämie zu bekommen.
    Das geht allerdings erst, nachdem man erklärt hat, die Treueoption zu wünschen und dann ein Jahr gewartet hat.
    Soweit das noch nicht geschehen ist, würde ich laienhaft sagen, das kann nicht schaden. Dann ein Jahr warten und dann die Annahme der Zuteilung erklären und auf das Bauspardarlehen verzichten.

    Ich würde einfach mal bei der Bausparkasse nachfragen, ob die die Bedingungen noch haben. Die sollen dann auch direkt erklären, wie das abläuft. Muss man dann ja nicht direkt machen. Allerdings, wenn man die Treuoption noch nicht erklärt hat, muss der Vertrag noch mindestens ein Jahr laufen.

    Die Bausparkassen sind schließlich der Ansicht, bei Vollbesparung kann man nicht mehr verzichten, weil man dann keinen Anspruch mehr auf ein Bauspardarlehen hat.

    Also wenn eh innerhalb des nächsten halben Jahres die 10 Jahre seit Zuteilung vorbei sind, oder der Vertrag innerhalb von 1 Jahr voll bespart sein wird, wird das nix mehr mit der Treueprämie, wenn die Option noch nicht erklärt wurde.

    meine Meinung

    Danke für Deine Antwort.

    Die Steuerbescheinigung kann aber auch auf 0€ ausgestellt werden, sehe ich das richtig? Ich gehe davon aus, dass die BSQ die "Verluste" bezüglich der Bonuszinsen mit den Zinsen verrechnet hat, so dass die Steuerbescheinigung auf 0€ lauten würde.

    Könnte ich dennoch eine Steuerbescheinigung verlangen?

    Meine Frage passt hier ganz gut rein.

    Haben ein Problem mit einem unserer Bausparverträge. Auch hier hat die BSQ 2018 gekündigt, die Klage über die Bonuszinsen läuft noch.

    Jetzt wollten wir eine Steuerbescheinigung für 2018 haben, die BSQ verweigert diese jedoch und meint, sie könne lediglich eine Verlustbescheinigung ausstellen.

    Ist das richtig? Darf sie uns die Steuerbescheinigung verweigern?
    Selbstverständlich werden wir keine Verlustbescheinigung beantragen, wir sind schließlich der Meinung, hier keine Verluste gemacht zu haben.

    Huhu,

    also soweit ich weiß ist es üblich, dass Zinsen gezahlt werden, wenn das Darlehen ausgezahlt wurde, aber noch keine Tilgung gezahlt wird. Die Zinsen werden nicht ausgesetzt.

    Äußerst merkwürdig finde ich die Regelung, dass Zinsen auf den kompletten Betrag gezahlt werden sollen. Das ist m.E. nicht rechtens. Zinsen können immer nur auf den schon ausgezahlten Betrag verlangt werden.

    Wurde das Darlehen darauf ausgelegt, dass es nur in Teilen ausgezahlt wird? Das muss eigentlich in den Bedingungen stehen. Ich würde auf jeden Fall nochmal bei der Bank nachhaken. Gefühlt stimmt da entweder etwas nicht, oder die Klausel zu den Zinsen ab 30.03. ist irgendwie optional bzw. irgendwo steht, dass sich das bei anderer Auszahlung ändern kann...

    Huhu,

    ich glaube, was du suchst sind die Begriffe "Kreditanfrage" und "Konditionenanfrage". Die Kreditanfrage ist böse, weil sie in der SCHUFA auftaucht und da bleibt. Die Konditionenanfrage sollte SCHUFA-neutral sein. Da muss man die Bank immer drauf hinweisen, dass man letzteres möchte.

    Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, dass man Bauspardarlehen bis 30.000€ ohne Sicherheiten bekommen kann. Vielleicht ist das irgendeine magische Grenze.

    Zu den beiden anderen Fragen: das ist bei jeder Bank unterschiedlich. Bei Onlinebanken kann man ja meist eine Anfrage stellen und kriegt als Antwort Ja oder Nein. Denke, wenn man zu seinem persönlichen Berater geht bei ner Vorortbank kann man die Frage auch umgekehrt stellen, also nach dem "wieviel".

    Grundsätzlich halte ich die Frage nach dem "wieviel" aber für gefährlich. Entweder, man weiß, wie viel Geld man wofür und wie lange braucht, oder man sollte es tunlichst vermeiden, Schulden zu machen!


    Auch bei mir hat die BSQ (unberechtigerweise) den Bonuszins zum Guthaben hinzugerechnet und gekündigt.

    Sowas macht die BSQ noch? Dachte der Drops wäre für die gelutscht...
    Es gibt meines Wissens zu der Hinzurechnung der Bonuszinsen ein eindeutigtes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg:


    02.05.2017 – 14 U 613/16:

    „Nach den eindeutigen Bedingungen des Vertrages (vgl. § 3 Abs. 2 der als Anlage vorgelegten ABB) entsteht der Anspruch auf Zahlung von Bonuszinsen erst dann, wenn der Bausparer nach § 15 ABB kündigt oder auf das zugeteilte Bauspardarlehen verzichtet […] Die Klägerin hat den Bausparvertrag weder nach § 15 ABB gekündigt, noch hat sie auf das Bauspardarlehen verzichtet.“

    Das OLG hat die Kündigung unter Hinzurechnung der Bonuszinsen daher für unwirksam erklärt.

    Das weiß ich, weil die BSQ genau dieses Urteil in meinem Fall (Bonuszinsen) zitiert hat um so zu begründen, dass das OLG die Regelungen für die Bonuszinsen für "eindeutig" hält, also der Wortlaut gar nicht ausgelegt werden darf.

    Wenn du ein Urteil möchtest und es im Internet nirgendwo findest, musst du es schriftlich beim Gericht bestellen. Kostet zwischen 10-20€

    Das ist alles in allem ein gefährlicher Beitrag, wie ich finde, möchte daher wegen leider viel Erfahrung mit der BSQ einiges richtig stellen:

    1) Erstens ist das Urteil der 6. Kammer noch nicht wirksam, Ende des Jahres kommt vielleicht ein Urteil des Oberlandesgerichts. Wer sich also darauf verlässt, pokert, wie ich schrieb.

    2) Dann wollte BSQ Q12 MK einen Tipp, wie er ohne Klage an seinen Bonus kommt - die BSQ lässt sich aber immer verklagen, wenn der Bausparer nicht rechtzeitig selbst kündigt oder ausdrücklich auf das bauspardarlehen verzichtet, solange er das noch kann - der ist das Urteil der 6. Kammer herzlich egal.

    3) Wenn der Vertrag voll bespart ist, verweigert die BSQ die Zinsen immer, wenn man nicht in einem sehr engen Zeitfenster kündigt -> wiederum pokern, wiederum Gefahr einer Klage

    4) Wie ich bereits berichtete, hatten wir kurz vor Ende der Kündigungsfrist selbst gekündigt und mussten trotzdem klagen, weil die BSQ wie gesagt das noch nicht wirksame Urteil der 6. Kammer ignoriert; der Richter bei uns (10. Kammer) meinte im Übrigen auch, dass er sich gar nicht so sicher wäre, wie er bezüglich der Kündigungsfrist entscheiden würde -> Klage wäre nötig, Risiko besteht, entspricht nicht dem Interesse des Fragestellers

    5) Zu den Regelsparbeträgen: die ABB sind eindeutig, der Regelsparbetrag ist zu zahlen, sonst kann die Bausparkasse nach vorheriger Fristsetzung kündigen; Werbeaussagen zählen bei den Gerichten meist nicht - Wird BSQ nicht akzeptieren -> Klage nötig, dazu mit ungewissem Ausgang. Außerdem gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Nürnberg, dass der Bausparer seine Bonuszinsen verwirkt, wenn er sich treuwidrig verhält, weil er die Regelsparrate nicht zahlt -> gefährlich.

    6) Nicht alle Tarife mit Zinsbonus fallen automatisch in diese vom BGH aufgestellte Ausnahme. Die 6. Kammer meinte sogar (allerdings nur mündlich), dass sie nicht der Ansicht ist, der Standard-BSQ-Vertrag sei von der Kündigungsmöglichkeit ausgenommen, weil sie skeptisch sei, ob der BGH solche Verträge gemeint habe, wo der Bonus erst sicher ist, wenn der Vertrag beendet ist, wie hier.

    Ergebnis: Sicherer wäre auf jeden Fall, jetzt zu kündigen und die Bonuszinsen zu sichern, als auf wenige € mehr Zinsen zu spekulieren und 1400€ zu riskieren.

    Die BSQ müsste erst erfolglos zur Nachzahlung aufgefordert haben. Dann kann sie kündigen.

    Um die Bonuszinsen zu retten, einfach nach § 15 ABB kündigen, bevor eine Kündigung der BSQ eingeht, dann sind die Bedingungen für den Bonus erfüllt. Man könnte natürlich irgendwie noch bis Ende des Jahres warten, um möglichst viele Zinsen zu bekommen oder auf eine Kündigung der BSQ warten und dann selbst schnell kündigen. Wäre aber alles Pokern. Ganz sicher wäre nur, jetzt selbst nachweisbar zu kündigen und die Auszahlung mit Frist 3 Monate und Bonuszinsen zu verlangen.