Wow vielen lieben Dank erstmal für die Antworten!
Hallo @finanz_max
Arbeitet er gegen Studensatz oder "pro Projekt" für Sie?
Ich zahle dem Berater einen Stundensatz. Ganz konkret: Es handelt sich um die Gradus Beratungsgesellschaft in Köln (https://www.gradus-koeln.de)
Ja, er darf die Provision annehmen.
Für Honorarberater ist bei der Vermittlung von Versicherungen diese Frage nicht rechtlich geklärt.
Der "Honorar-Finanzanlagenberater" gem. § 34h GewO unterliegt hingegen einem Provisions-Annahmeverbot bzw. er muss die Provision an den Kunden auskehren, wenn eine Finanzprodukt ohne Provision nicht erhältlich ist.Für Honorarberater im Versicherungsbereich besteht eine solche gesetzliche Vorschrift nicht.
Es gibt jedoch von verschiedenen Verbänden aufgestellte Grundsätze, nach denen eine Provisionsannahme verpönt ist.
Dies ist jedoch kein gesetzliches Verbot.
Vielen Dank! Ich wusste nicht das hier differenziert wird. Da ich dem Berater aber einen Stundensatz zahle, gehe ich davon aus, dass er die Provision z. B. beim Wechsel der privaten Krankenkasse an mich weiterleiten muss.
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Wenn sie von einem Versicherungsberater beraten wurden, dann wäre das aber alles richtig und der darf Provisionen auch nicht annehmen!
Ab Februar 2018 muss aber bei Vermittlung durch einen Versicherungsberater der Versicherer 80% der kalkulieren Provisionen an den Kunden ausschütten.
Danke für die Infos - ich gehe also weiterhin davon aus: Zahle ich einen Stundensatz für die Honorarberatung für eine private Krankenversicherung, dann muss mir die Provision weitergeleitet werden.
Übrigens: Auf Nachfrage sagte mir u.a. die Continentale, dass diese gar keine Nettotarife für die PKV anbietet. Am Telefon sagte man mir, dass man es als unverantwortlich empfinden würde, einem Kunden ohne Beratung eine Versicherung zu verkaufen, auch wenn dieser explizit danach fragen würde.
Vielen Dank nochmal an die Community!